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Beschlusstext (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO)

Daten

Kommune
Kall
Größe
83 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
02.11.18, 18:08
Aktualisiert
02.11.18, 18:08
Beschlusstext (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall vom 18.09.2018 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 3. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO Vorlagen-Nr.: 162/2018 Beratungsverlauf: Herr Fiebrich erwähnt die zeitliche Diskrepanz zwischen Aufstellung des Haushalts der Gemeinde Kall und Festsetzung der Kreisumlage durch den Kreis Euskirchen, wodurch es zu Fehlkalkulationen kommen kann. Herr Heller teilt mit, dass die Verwaltung auch zukünftig an einer rechtzeitigen Aufstellung des Haushalts festhalten wird. Möglichst verlässliche Zahlen des Kreises seien zugrunde zu legen. Bürgermeister Esser weist darauf hin, dass der Kreis wiederum der Gemeinde Kall ein enges Zeitfenster für den Erlass der Haushaltssatzung setzt. Beschluss: a) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 96.737,00 € beim Produkt 160 611 000 – 5374 100 bis 5376 200 „Kreisumlage“ zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen beim Produktsachkonto 160 611 000 – 4181 000 – „Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG)“ b) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 5.346,99 € beim Produkt 120547000-5316100 bis 160611000-4051000 „ÖPNV“ zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen beim Produktsachkonto 160 611 000 – 4181 000 „Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG)“ Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung