Daten
Kommune
Kall
Größe
28 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
02.11.18, 18:08
Aktualisiert
02.11.18, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 23. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde
Kall
vom 18.09.2018
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 7.
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.: 218/2018
Beratungsverlauf:
Bürgermeister Esser informiert die Ausschussmitglieder über den Inhalt des stattgefundenen
Schriftverkehrs mit der Gewerkschaft und resümiert den bisherigen Verlauf der Abstimmung. Er
teilt außerdem mit, dass die Verwaltung in der Sache ein spezialisiertes Anwaltsbüro
eingeschaltet hat. Vor Einstieg in die Beratung weist er darauf hin, dass die
Ordnungsbehördliche Verordnung seit Bereitstellung der Sitzungsunterlagen aktualisiert worden
ist. Die aktuelle Fassung liegt den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage in Papierform vor.
Herr Esser führt aus, dass ver.di die derzeitige Ordnungsbehördliche Verordnung der
Gemeinde Kall für rechtswidrig erachte. Eine Anhörung gem. § 7 Ladenöffnungsgesetz (LÖG)
sei erforderlich gewesen.
Die einzelnen Stellungnahmen wurden dieser Vorlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder
nehmen diese nochmals eingehend zur Kenntnis.
Die Kirchenvertreter äußern grundsätzliche Bedenken zur Sonntagsarbeit, jedoch nicht in
konkretem Zusammenhang mit der Kaller Herbstschau. Ausschließlich ver.di äußert nach wie
vor Bedenken zum verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen der Herbstschau.
Die von der Gewerkschaft vorgebrachten Kritikpunkte sowie die von der Verwaltung erstellten
Erläuterungen werden einzeln thematisiert:
Ver.di geht davon aus, dass die Kaller Herbstschau nicht prägend ist und die Ladenöffnung im
Vordergrund steht. Der Ausschuss stimmt jedoch darin überein, dass dies nicht der Fall ist. Der
Charakter der Veranstaltung, die Vielzahl der Besucher sowie zahlreiche Presseartikel aus den
vergangenen Jahren belegen, dass die Herbstschau im Vordergrund steht und Ausstrahlungswirkung hat. Einige Presseartikel wurden dieser Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt und
werden in der Sitzung nochmals einzeln von den Ausschussmitgliedern gesichtet.
Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass es sich bei der Kaller Herbstschau um ein
historisch gewachsenes Großereignis handelt, das überregional bekannt und ein
Besuchermagnet ist; es handelt sich um die Veranstaltung in Kall, das Aushängeschild der
Gemeinde.
Gemäß Stellungnahme geht die Gewerkschaft irrtümlicherweise davon aus, dass überwiegend
Kaller Unternehmen Ausstellungsstände betreiben. Bürgermeister Esser erklärt, dass dies exakt
nicht der Fall ist, wie anhand der Ausstellerliste des Veranstalters erwiesen werden kann, die
ihm vorliegt. Es handelt sich überwiegend um auswärtige Aussteller.
Ferner trägt Herr Esser vor, dass ver.di keinen räumlichen Zusammenhang erkennt. Anhand
der vorliegenden Übersichtskarten, die zugleich auch Anlagen der Ordnungsbehördlichen
Verordnung sind, erörtert Herr Esser, weshalb im vorliegenden Fall nach Auffassung der
Verwaltung ein Zusammenhang gegeben ist. Neben dem räumlichen Zusammenhang verweist
er auch darauf, dass ebenfalls ein zeitlicher Kontext besteht. Die Ausschussmitglieder teilen
diese Ansicht.
Abschließend berichtet Bürgermeister Esser von der Forderung der Gewerkschaft nach einer
Sortimentsbeschränkung, was sich der Verwaltung nicht erschließe. Die Anwesenden stimmen
darin überein, dass die Herbstschau ganz bewusst, nicht zuletzt aus dem
Veranstaltungscharakter heraus, ein breites Sortiment anbietet und ein ebenso breites und
buntes Publikum anspricht. Es besteht Einigkeit, dass der Einzelhandel im gesamten Ort Kall
gestärkt werden soll.
Herr Sohn begrüßt die erfolgte Interessenabwägung und betont deren Wichtigkeit. Seiner
Ansicht nach sei eine intensive Interessenabwägung bereits im Rahmen der gesetzlichen
Erhöhung der Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage von Wichtigkeit gewesen.
Auch Herr Dr. Wolter hält eine Abwägung der Interessen für zwingend notwendig. Diese sei im
vorliegenden Fall sorgfältig erfolgt.
Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass die Herbstschau in der bisherigen Form erhalten
bleiben muss.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kall, die als Anlage
beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Kall zu beschließen.
Abstimmungsergebnis.
einstimmig
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.09.2018
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