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Beschlusstext (Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
28 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
02.11.18, 18:08
Aktualisiert
02.11.18, 18:08
Beschlusstext (Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Kall) Beschlusstext (Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Kall)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kall vom 18.09.2018 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 7. Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Kall Vorlagen-Nr.: 218/2018 Beratungsverlauf: Bürgermeister Esser informiert die Ausschussmitglieder über den Inhalt des stattgefundenen Schriftverkehrs mit der Gewerkschaft und resümiert den bisherigen Verlauf der Abstimmung. Er teilt außerdem mit, dass die Verwaltung in der Sache ein spezialisiertes Anwaltsbüro eingeschaltet hat. Vor Einstieg in die Beratung weist er darauf hin, dass die Ordnungsbehördliche Verordnung seit Bereitstellung der Sitzungsunterlagen aktualisiert worden ist. Die aktuelle Fassung liegt den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage in Papierform vor. Herr Esser führt aus, dass ver.di die derzeitige Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Kall für rechtswidrig erachte. Eine Anhörung gem. § 7 Ladenöffnungsgesetz (LÖG) sei erforderlich gewesen. Die einzelnen Stellungnahmen wurden dieser Vorlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen diese nochmals eingehend zur Kenntnis. Die Kirchenvertreter äußern grundsätzliche Bedenken zur Sonntagsarbeit, jedoch nicht in konkretem Zusammenhang mit der Kaller Herbstschau. Ausschließlich ver.di äußert nach wie vor Bedenken zum verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen der Herbstschau. Die von der Gewerkschaft vorgebrachten Kritikpunkte sowie die von der Verwaltung erstellten Erläuterungen werden einzeln thematisiert: Ver.di geht davon aus, dass die Kaller Herbstschau nicht prägend ist und die Ladenöffnung im Vordergrund steht. Der Ausschuss stimmt jedoch darin überein, dass dies nicht der Fall ist. Der Charakter der Veranstaltung, die Vielzahl der Besucher sowie zahlreiche Presseartikel aus den vergangenen Jahren belegen, dass die Herbstschau im Vordergrund steht und Ausstrahlungswirkung hat. Einige Presseartikel wurden dieser Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt und werden in der Sitzung nochmals einzeln von den Ausschussmitgliedern gesichtet. Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass es sich bei der Kaller Herbstschau um ein historisch gewachsenes Großereignis handelt, das überregional bekannt und ein Besuchermagnet ist; es handelt sich um die Veranstaltung in Kall, das Aushängeschild der Gemeinde. Gemäß Stellungnahme geht die Gewerkschaft irrtümlicherweise davon aus, dass überwiegend Kaller Unternehmen Ausstellungsstände betreiben. Bürgermeister Esser erklärt, dass dies exakt nicht der Fall ist, wie anhand der Ausstellerliste des Veranstalters erwiesen werden kann, die ihm vorliegt. Es handelt sich überwiegend um auswärtige Aussteller. Ferner trägt Herr Esser vor, dass ver.di keinen räumlichen Zusammenhang erkennt. Anhand der vorliegenden Übersichtskarten, die zugleich auch Anlagen der Ordnungsbehördlichen Verordnung sind, erörtert Herr Esser, weshalb im vorliegenden Fall nach Auffassung der Verwaltung ein Zusammenhang gegeben ist. Neben dem räumlichen Zusammenhang verweist er auch darauf, dass ebenfalls ein zeitlicher Kontext besteht. Die Ausschussmitglieder teilen diese Ansicht. Abschließend berichtet Bürgermeister Esser von der Forderung der Gewerkschaft nach einer Sortimentsbeschränkung, was sich der Verwaltung nicht erschließe. Die Anwesenden stimmen darin überein, dass die Herbstschau ganz bewusst, nicht zuletzt aus dem Veranstaltungscharakter heraus, ein breites Sortiment anbietet und ein ebenso breites und buntes Publikum anspricht. Es besteht Einigkeit, dass der Einzelhandel im gesamten Ort Kall gestärkt werden soll. Herr Sohn begrüßt die erfolgte Interessenabwägung und betont deren Wichtigkeit. Seiner Ansicht nach sei eine intensive Interessenabwägung bereits im Rahmen der gesetzlichen Erhöhung der Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage von Wichtigkeit gewesen. Auch Herr Dr. Wolter hält eine Abwägung der Interessen für zwingend notwendig. Diese sei im vorliegenden Fall sorgfältig erfolgt. Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass die Herbstschau in der bisherigen Form erhalten bleiben muss. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kall, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Gemeinde Kall zu beschließen. Abstimmungsergebnis. einstimmig Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.09.2018 Seite 2