Daten
Kommune
Kall
Größe
82 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
02.11.18, 18:08
Aktualisiert
02.11.18, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 23. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde
Kall
vom 18.09.2018
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 8.1 Gebührenhaushalt "Bestattungswesen"
hier:5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.: 219/2018
Beratungsverlauf:
Herr Dr. Wolter ist der Ansicht, dass die Steigerung der Personalkosten überdurchschnittlich ist.
Herr Sohn beantragt, die Gebührensätze durch den Rechnungsprüfungsausschuss prüfen zu
lassen. Herr Heller erklärt, dass der Haupt- und Finanzausschuss das hierfür zuständige
Gremium ist und rät von einer Delegation in den Rechnungsprüfungsausschuss ab.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Huppertz erklärt Bürgermeister Esser, dass unter dem in der
Gebührenkalkulation ausgewiesenen Grünflächenanteil überwiegend Personalkosten, jedoch
auch Sachkosten verbucht werden. Es handele sich um einen pauschalen Anteil.
Herr Dr. Wolter bittet um Auskunft, weshalb der Beitrag zur Berufsgenossenschaft separat
ausgewiesen ist, zumal dies bei den übrigen Gebührenkalkulationen (Abfall, etc.) nicht der Fall
ist. Herr Heller sagt eine Klärung und Information in der Ratssitzung am 25.09.2018 zu.
Herrn Sohn erscheint die Abgrenzung Unterhaltung und Personalkosten nicht eindeutig. Er teilt
mit, dass seine Fraktion sich aufgrund dessen enthalten werde. Herr Heller sagt zu, die
einzelnen Positionen und deren Abgrenzung in der Sitzung des Rates am 25.09.2018
eingehender darzulegen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund der Gebührenkalkulation 2019
für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ die beigefügte 5. Änderung der
Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde
Kall zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich bei 7 Enthaltungen und 1 Gegenstimme