Daten
Kommune
Kall
Größe
79 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
02.11.18, 18:08
Aktualisiert
02.11.18, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 23. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde
Kall
vom 18.09.2018
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 8.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
Vorlagen-Nr.: 217/2018
Beratungsverlauf:
Herr Sohn erachtet die praktizierte Form der Abschreibung (in voller Höhe ohne Abzug der
Zuwendungen und ohne Rücklagenbildung) für widersprüchlich. Herr Heller erklärt, dass
Zuwendungen nur dann zwingend abzuziehen sind, wenn dies in den Bescheiden ausdrücklich
gefordert wird. Zudem werde von den ursprünglichen Herstellkosten abgeschrieben, obwohl
auch eine Abschreibung von vom Wiederbeschaffungszeitwert (induzierte Herstellkosten)
zulässig sei.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2019 für die
kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen.
Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei 1 Enthaltung