Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bauvoranfrage für den Umbau der bestehenden Scheune zu Werkstatt und Wohnraum auf den Grundstücken Gemarkung Sistig, Flur 13, Flurstücke 400-402, gelegen in Sistig, In der Fließ 11)

Daten

Kommune
Kall
Größe
22 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
02.11.18, 18:08
Aktualisiert
02.11.18, 18:08
Beschlusstext (Bauvoranfrage für den Umbau der bestehenden Scheune zu Werkstatt und  Wohnraum auf den Grundstücken Gemarkung Sistig, Flur 13, Flurstücke 400-402, gelegen in Sistig, In der Fließ 11)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall vom 19.06.2018 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 6.1 Bauvoranfrage für den Umbau der bestehenden Scheune zu Werkstatt und Wohnraum auf den Grundstücken Gemarkung Sistig, Flur 13, Flurstücke 400402, gelegen in Sistig, In der Fließ 11 Vorlagen-Nr.: 123/2018 Beratungsverlauf: Ratsherr Schmitz begrüßt das geplante Vorhaben, alte Bausubstanz im Dorfgebiet zu sanieren, um dort Wohnen und Arbeiten zusammen zu führen. Aus diesem Grunde werde die CDUFraktion dem Antrag zustimmen. Die übrigen Fraktionen schließen sich diesen Ausführungen an. Ratsherr Dr. Huppertz regt an, die Betriebszeiten ggf. morgens zu begrenzen (z. B. ab 08.00 Uhr). Die Verwaltung berichtet, dass die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen die Voraussetzungen für eine Zulassung des Betriebes im Verfahren prüfen werde. Ggf. werden zum Schutz der umliegenden Wohnbebauung entsprechende Schallschutzmaßnahmen bzw. ein max. zulässiger Geräuschpegel (unterteilt nach Tages- und Nachtzeitraum) festgeschrieben. Beschluss: Sofern das Vorhaben in Bezug auf die umliegende Wohnbebauung immissionsschutzrechtlich zulässig ist und alle Voraussetzungen und Auflagen der Fachbehörden erfüllt sind, wird die Verwaltung ermächtigt, das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erklären. Abstimmungsergebnis: einstimmig