Daten
Kommune
Kall
Größe
42 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
02.11.18, 18:08
Aktualisiert
02.11.18, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
250/2018
13.11.2018
Vorlage erstellt:
31.10.2018
Federführung:
2.2
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Auel
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
Umgestaltung von 3 Kreisverkehrsflächen im Bereich der B258 im Gemeindegebiet Kall
Beschlussvorschlag:
Wird entsprechend des Beratungsverlaufs in der Sitzung formuliert.
Sachdarstellung:
Mit Antrag vom 20.09.2018 beantragt die SPD-Fraktion, die drei im Gemeindegebiet Kall an der
B258 liegenden Kreisverkehre umweltgerecht mittels einer Wildblumenwiese umzugestalten,
damit diese Bereiche eine ökologische Aufwertung erfahren und somit als besonders wichtige
Lebensräume für Bienen und andere Insekten genutzt werden können.
Hierzu wird die Verwaltung aufgefordert, beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW zu
intervenieren.
In einem am 08.10.2018 stattgefundenen Abstimmungstermin wurde u. a. eine mögliche Umgestaltung der o.g. Kreisverkehre thematisiert. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW steht einer
möglichen Veränderung der Kreisverkehre zu einer Wildblumenwiese grundsätzlich positiv gegenüber.
Die Neugestaltung der Verkehrsflächen ist über eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW entsprechend zu regeln.
Vorlagen-Nr. 250/2018
Seite 2
Die nachfolgend aufgeführten Eckpunkte werden hierzu seitens des Landesbetriebes jedoch zur
Auflage gemacht:
Die Neugestaltung der Kreisverkehrsinnenflächen zu einer Wildblumenwiese ist von der
Gemeinde Kall durchzuführen.
Bauliche Elemente (Werbeschilder etc.) sind im Außenbereich nicht erlaubt.
Die laufende Unterhaltung und die damit verbundenen Folgekosten der Kreisverkehre
gehen mit der Neugestaltung unumkehrbar auf die Gemeinde Kall über.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit den Pflege- und Unterhaltungsarbeiten im Bereich der
Kreisverkehrsflächen aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens an der Bundesstraße eine
erhöhte Gefährdung für die Mitarbeiter des Bauhofes verbunden ist.
In der Sitzung soll darüber beraten werden, ob unter den vorgenannten Voraussetzungen und
die somit übergehende Unterhaltungspflicht der Kreisverkehrsflächen auf die Gemeinde Kall, die
Umgestaltung der Kreisverkehre zu einer artenreichen Wildblumenwiese weiter verfolgt werden
soll.