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Allgemeine Vorlage (Umgestaltung von 3 Kreisverkehrsflächen im Bereich der B258 im Gemeindegebiet Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
42 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
02.11.18, 18:08
Aktualisiert
02.11.18, 18:08
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 250/2018 13.11.2018 Vorlage erstellt: 31.10.2018 Federführung: 2.2 An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Auel Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Umgestaltung von 3 Kreisverkehrsflächen im Bereich der B258 im Gemeindegebiet Kall Beschlussvorschlag: Wird entsprechend des Beratungsverlaufs in der Sitzung formuliert. Sachdarstellung: Mit Antrag vom 20.09.2018 beantragt die SPD-Fraktion, die drei im Gemeindegebiet Kall an der B258 liegenden Kreisverkehre umweltgerecht mittels einer Wildblumenwiese umzugestalten, damit diese Bereiche eine ökologische Aufwertung erfahren und somit als besonders wichtige Lebensräume für Bienen und andere Insekten genutzt werden können. Hierzu wird die Verwaltung aufgefordert, beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW zu intervenieren. In einem am 08.10.2018 stattgefundenen Abstimmungstermin wurde u. a. eine mögliche Umgestaltung der o.g. Kreisverkehre thematisiert. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW steht einer möglichen Veränderung der Kreisverkehre zu einer Wildblumenwiese grundsätzlich positiv gegenüber. Die Neugestaltung der Verkehrsflächen ist über eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW entsprechend zu regeln. Vorlagen-Nr. 250/2018 Seite 2 Die nachfolgend aufgeführten Eckpunkte werden hierzu seitens des Landesbetriebes jedoch zur Auflage gemacht:  Die Neugestaltung der Kreisverkehrsinnenflächen zu einer Wildblumenwiese ist von der Gemeinde Kall durchzuführen.  Bauliche Elemente (Werbeschilder etc.) sind im Außenbereich nicht erlaubt.  Die laufende Unterhaltung und die damit verbundenen Folgekosten der Kreisverkehre gehen mit der Neugestaltung unumkehrbar auf die Gemeinde Kall über. Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit den Pflege- und Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Kreisverkehrsflächen aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens an der Bundesstraße eine erhöhte Gefährdung für die Mitarbeiter des Bauhofes verbunden ist. In der Sitzung soll darüber beraten werden, ob unter den vorgenannten Voraussetzungen und die somit übergehende Unterhaltungspflicht der Kreisverkehrsflächen auf die Gemeinde Kall, die Umgestaltung der Kreisverkehre zu einer artenreichen Wildblumenwiese weiter verfolgt werden soll.