Daten
Kommune
Kall
Größe
25 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
02.11.18, 18:08
Aktualisiert
02.11.18, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
251/2018
13.11.2018
Vorlage erstellt:
31.10.2018
Federführung:
2.1
An den
Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Keutgen
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7
Einziehung der Wegeparzelle Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 201, gelegen in der Ortslage
Frohnrath
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus- und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Einziehung der nachfolgend aufgeführten gemeindeeigenen
landwirtschaftlichen Wegeparzelle einzuleiten.
Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück 201, groß 340 m²
gelegen in der Ortslage Frohnrath.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kall ist Eigentümerin der Wegeparzelle Gemarkung Sistig, Flur 19, Flurstück
201, groß: 340 qm, gelegen in der Ortslage Frohnrath.
Ein angrenzender Grundstückseigentümer beantragt die vorgenannte Wegeparzelle komplett oder anteilig zu erwerben. Im Antrag wird dargelegt, dass die Wegefläche nicht mehr
genutzt wird und seit Jahren entlang des fraglichen Grundstücks vom Anlieger selbst gepflegt wird. Im hinteren Bereich ist ein Begehen des Fußweges nicht mehr möglich.
Vor einem Verkauf der Wegefläche ist es zwingend erforderlich, ein Wegeeinziehungsverfahren
nach § 7 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) durchzuführen. Gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW ist die Absicht der Einziehung von der Gemeinde mindestens drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu
geben.
Die zur Einziehung vorgesehene landwirtschaftliche Wegeparzelle ist aus dem beigefügten
Lageplan zu entnehmen.