Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
06.11.18, 18:00
Aktualisiert
06.11.18, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 474/2018
25.09.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2018
Antrag der Großtagespflegestelle Seibt-Langen/Fremerey GbR auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 9 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in
der Großtagespflegestelle in 53919 Weilerswist, Martin-Luther-Straße 26
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15 625
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Großtagespflegestelle Seibt-Langen/Fremerey GbR
zu den Kosten der Ausstattung von 9 Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der
Großtagespflegestelle in 53919 Weilerswist, Martin-Luther-Straße 26, einen Zuschuss in Höhe von
24.815,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Die Großtagespflegestelle Seibt-Langen/Fremerey GbR bittet mit Antrag vom 25.07.2018 um
Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 9 Plätzen für Kinder unter drei
Jahren in der Großtagespflegestelle in 53919 Weilerswist, Martin-Luther-Straße 26.
Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193/2011) und 05.10.2016
(V 233/2016) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MKFFI vom 21.08.2017
den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Großtagespflegestelle Seibt-Langen/Fremerey GbR
auf insgesamt 24.815,00,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für
zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein
zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 31.500,00 €.
Der Zuwendungsbescheid des Landes vom 04.09.2018 über insgesamt 22.333,50 € liegt vor.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1.
2.
3.
4.
24.815,00 €
22.333,50 €
2.481,50 €
0,00 €
Gesamtkosten
Landeszuschuss
Kreiszuschuss
Trägeranteil
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)