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Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 8 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 7 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall, Kallbachstraße 2a)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
06.11.18, 18:00
Aktualisiert
06.11.18, 18:00
Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 8 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 7 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall, Kallbachstraße 2a) Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 8 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 7 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall, Kallbachstraße 2a)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 477/2018 02.10.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 15.11.2018 Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 8 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 7 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall, Kallbachstraße 2a Sachbearbeiterin: Frau Kremer Tel.: 15 625 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Kall zu den Kosten der Ausstattung von 8 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 7 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall, Kallbachstraße 2a, einen Zuschuss in Höhe von 52.500,00 € zu gewähren. -2Begründung: Die Gemeinde Kall bittet mit Antrag vom 04.07.2018 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 8 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 7 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall, Kallbachstraße 2a. Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193/2011) und 05.10.2016 (V 233/2016) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MKFFI vom 21.08.2017 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Gemeinde Kall auf insgesamt 52.500,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 52.500,00 €. Der Zuwendungsbescheid des Landes vom 21.09.2018 über insgesamt 47.250,00 € liegt vor. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. 2. 3. 4. 52.500,00 € 47.250,00 € 5.250,00 € 0,00 € Gesamtkosten Landeszuschuss Kreiszuschuss Trägeranteil gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)