Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
98 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
06.11.18, 18:00
Aktualisiert
06.11.18, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 477/2018
02.10.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2018
Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung
von 8 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 7 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung in 53925 Kall, Kallbachstraße 2a
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15 625
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Kall zu den Kosten der Ausstattung von 8
Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 7 Plätzen für Kinder über drei Jahren in der
Kindertageseinrichtung in 53925 Kall, Kallbachstraße 2a, einen Zuschuss in Höhe von
52.500,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Die Gemeinde Kall bittet mit Antrag vom 04.07.2018 um Gewährung eines Zuschusses zu den
Kosten der Ausstattung von 8 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 7 Plätzen für Kinder über drei
Jahren in der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall, Kallbachstraße 2a.
Der Kreis übernimmt aufgrund der Kreistagsbeschlüsse vom 20.07.2011 (V193/2011) und 05.10.2016
(V 233/2016) für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MKFFI vom 21.08.2017
den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Gemeinde Kall auf insgesamt 52.500,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für
zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergibt sich ein
zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 52.500,00 €.
Der Zuwendungsbescheid des Landes vom 21.09.2018 über insgesamt 47.250,00 € liegt vor.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1.
2.
3.
4.
52.500,00 €
47.250,00 €
5.250,00 €
0,00 €
Gesamtkosten
Landeszuschuss
Kreiszuschuss
Trägeranteil
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)