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Beschlussvorlage GB (K 34, Änderung der Entwässerungssituation am Ortseingang in Harzheim hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
105 kB
Datum
28.11.2018
Erstellt
06.11.18, 17:00
Aktualisiert
06.11.18, 17:00
Beschlussvorlage GB (K 34, Änderung der Entwässerungssituation am Ortseingang in Harzheim
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 34, Änderung der Entwässerungssituation am Ortseingang in Harzheim
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 34, Änderung der Entwässerungssituation am Ortseingang in Harzheim
hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 488/2018 22.10.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2018 Kreisausschuss 28.11.2018 K 34, Änderung der Entwässerungssituation am Ortseingang in Harzheim hier: Zustimmung zum Bauentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Timmermann Tel.: 15 812 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt:542 01 Zeile:25 I542012576 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zur Änderung und Verbesserung der Straßenentwässerung im Bereich des Ortseinganges Harzheim am Kreuzungspunkt der K 34 und der K 58 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Die Maßnahme ist bereits durch die Bezirksregierung Köln genehmigt worden (Az.: Dez.25/Ki/OM 2009 05 366). Der im Zuge des Ausbaus der K 34 bewilligte Kostenrahmen wird durch diese Leistungen nicht überschritten. -2- Begründung: Mit Beschluss zu V 78/2014 stimmte der Kreisausschuss in der Sitzung vom 26.11.2014 der Vergabe von Leistungen zum Ausbau der OD Harzheim zu. Im Verlauf der Arbeiten zeigte sich, dass es notwendig ist, die Entwässerungssituation am Beginn der Ortslage von Harzheim (von Eiserfey bzw. Holzheim kommend) anzupassen bzw. zu verbessern. Grund sind die in den beiden letzten Jahren vermehrt auftretenden sommerlichen Starkregenereignisse, die auch in diesem Jahr wiederholt dazu geführt haben, dass Oberflächenwasser aus dem Entwässerungssystem der Kreisstraße übergetreten ist und aufgrund der topografischen Lage zum Teil unkontrolliert in den Ort abgeflossen ist. Hierdurch veranlasst, wurde die dem Ort zuführende Entwässerungssituation ingenieurtechnisch untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass durch den Umbau eines am genannten Ortseingang gelegenen und nicht mehr in Funktion befindlichen Klärbeckens sowie durch Modifizierung des Grabensystems an der benachbarten Kreisstraße 58 ein ausreichender Rückhalt für die auftretenden Oberflächenabflüsse geschaffen werden kann. Die Wahrscheinlichkeit von Schadensereignissen würde somit erheblich reduziert und die Oberflächenentwässerung der Kreisstraße 34 in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt. Die Schätzkosten für die Ausführung der erforderlichen Leistungen belaufen sich auf ca. 120.000,- € brutto. Grundlage der Kostenermittlung ist ein Angebot des bereits mit dem Ausbau der OD Harzheim beauftragten Auftragnehmers. Aufgrund der dabei u.a. angesetzten Einheitspreise aus dem günstigen Submissionsergebnis (Preisstand Anfang 2017) der vorangegangenen Ausschreibung ist von einem wirtschaftlichen Preisniveau auszugehen. Der Auftragnehmer des Hauptauftrages verfügt über die erforderlichen Kapazitäten, die als dringlich eingestufte Maßnahme noch im Winterhalbjahr 2018/2019 vor Beginn der möglichen neuerlichen Starkregensaison durchzuführen. Geplante Ausbaumaßnahmen Die Maßnahmen beginnen ca. 150 m vom Kreuzungspunkt der K 34/K 58 in Richtung Eiserfey. Gegenwärtig befindet sich dort eine Leitungsquerung an der K 58, die das nördliche Grabenwasser aus Richtung der Autobahn A 1 kommend auf die südliche Seite der Kreisstraße führt. Im Fall der zuvor beschriebenen Starkregenereignisse kann dieser seitliche Entwässerungsgraben das Oberflächenwasser nicht ordnungsgemäß abführen. Es kommt zu einem Übertreten des Wassers aus dem Graben und in der Folge zu einem unkontrollierten Abfluss über private Grundstücke in südliche Richtung bis in die Ortslage. Die genannte Leitungsquerung an der K 58 wird verschlossen, so dass der Abfluss des nördlichen Seitengrabens nicht mehr den südlichen Graben zusätzlich überlastet. Der nördliche Graben führt das Oberflächenwasser durch neu zu verlegende Straßenquerungen in Richtung altem Klärbecken. An einem neu zu errichtenden Schacht vor dem Becken erfolgt der Zusammenschluss der nördlichen und südlichen Grabenentwässerung. Von dort erfolgt die planmäßige Einleitung in das vorhandene Becken, welches zukünftig als Retention mit kontrollierter Ableitung dienen soll. Dazu sind im Zuge der geplanten Baumaßnahmen einige Umbauarbeiten erforderlich. Neben dem Einbau einer festen Schwelle am Beckenanfang, wird am Beckenende eine mechanisch bedienbare Drosselklappe zur Abflussregulierung eingebaut. Auf einem höheren Abflussniveau wird zusätzlich ein Notablauf DN 500 vorgesehen. Über eine neue gemeinsame PP-Leitung (DA 630), die als neue Leitungsquerung in der K 34 verlegt wird, soll das Wasser dann im Normal- und Extremabfluss über die im westlich -3gegenüberliegenden Wirtschaftsweg vorhandene Abflussleitung DN 500 der vorhandenen Vorflut zugeführt werden. Die zuvor beschriebenen geplanten Entwässerungsmaßnahmen dienen im Wesentlichen der Verlagerung der Abflusssituation von der überlasteten südlichen auf die nördliche Straßenseite. Über die Einbindung des vorhandenen Beckens am Ortseingang von Harzheim soll das Oberflächenwasser einem kontrollierten Abfluss mit Zwischenspeicherung zugeführt werden. Auch in extremen Abflusssituationen soll durch neue bauliche Notabschläge und Überläufe das Wasser weitestgehend schadlos abgeführt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen soll umgehend begonnen und noch vor Beginn der zu erwartenden starken Regenereignisse im Sommerhalbjahr 2019 fertig gestellt werden. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)