Daten
Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
05.11.18, 17:06
Aktualisiert
05.11.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
272/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Sachstand "Grundschulfördermodell"
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.10.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 272/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
24.10.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Sachstand "Grundschulfördermodell"
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Schulausschusses vom 29.11.2017 wurde einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu
beauftragen, mit dem Hoch-Begabten-Zentrum in Brühl Kontakt aufzunehmen, um an dem Projekt „Grundschulfördermodell“ teilzunehmen.
2. Lösung
Im Mai 2018 wurden den Schulleitungen die Präsentation des Hoch-Begabten-Zentrums zugeleitet mit der
Bitte, die Schulkonferenzen über die Installierung dieses Modells , möglichst noch vor den Sommerferien,
entscheiden zu lassen. Diesen Termin konnte nur die Albert-Schweitzer-Schule einhalten. Alle anderen
Grundschulen haben das Thema in den Schulkonferenzen im September behandelt.
Gemäß Beschluss der jeweiligen Schulkonferenz nehmen am Grundschulfördermodell teil:
Albert-Schweitzer-Schule
Schillerschule
Goetheschule
Rheinschule
Folgende Schulkonferenzen haben sich gegen die Teilnahme entschieden:
Johannes Gutenberg-Schule
Brigidaschule
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung hat Kontakt mit dem Hochbegabtenzentrum aufgenommen und die Ergebnisse der Schulkonferenzen mitgeteilt. Das Hochbegabtenzentrum wird das Projekt mit den genannten 4 Grundschulen
durchführen. Der zeitliche- und inhaltliche Rahmen wird in der Sitzung erläutert.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die benötigten Mittel zur Durchführung der Fördermaßnahme, in Höhe von 6.500 €, sind im Haushalt 2018
kalkuliert.