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Beschlussvorlage (Vorläufige Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2019/2020)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
101 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
05.11.18, 17:06
Aktualisiert
05.11.18, 17:06
Beschlussvorlage (Vorläufige Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2019/2020) Beschlussvorlage (Vorläufige Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2019/2020) Beschlussvorlage (Vorläufige Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2019/2020)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 273/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Vorläufige Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2019/2020 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.10.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 273/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 24.10.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Vorläufige Anmeldezahlen in den Grundschulen für das Schuljahr 2019/2020 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Jährlich erhält der Schulausschuss die Übersicht über die Anmeldezahlen der neuen Eingangsklassen in den Grundschulen. Die Zahlen sind bis zur Anmeldung der letzten Kinder noch vorläufig. 2. Lösung Aus der beigefügten Aufstellung (Liste Anmeldezahlen) ergeben sich die vorläufigen Anmeldezahlen in den sechs Wesselinger Grundschulen für das Schuljahr 2019/2020 und zum Vergleich die Einschulungszahlen in den drei vergangenen Schuljahren. Die Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen sind erst im Frühjahr nächsten Jahres. Die Erziehungsberechtigten der für das kommende Schuljahr schulpflichtigen Kinder wurden angeschrieben und ein Verzeichnis aller Wesselinger Grundschulen beigefügt, da freie Schulwahl besteht. In den Schreiben wurden den Erziehungsberechtigten die nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule und die nächstgelegene katholische Grundschule genannt. Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30.09.2019 das sechste Lebensjahr vollenden, am 01.08.2019. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem 30.09.2019 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen (sog. Kann-Kinder). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Die Anmeldungen konnten in jeder der sechs Wesselinger Grundschulen vorgenommen werden und wurden in der Zeit vom 04. bis 29.10.2018 vollzogen. Angeschrieben wurden 347 Kinder. Die Erziehungsberechtigten dieser Kinder sind von der Schulverwaltung aufgefordert worden, sich an einer Schule anzumelden. Zusätzlich können noch die sogenannten „KannKinder“ angemeldet werden. Die Anmeldezahlen könnten sich also noch erhöhen. Zudem wird sich die tatsächliche Zahl bis August 2019 durch Zu- und Wegzüge noch verändern. Die endgültige Zusage der Schule an die Erziehungsberechtigten, die ihr Kind angemeldet haben, wird voraussichtlich im Mai nächsten Jahres vorgenommen werden können. Der Zeitpunkt wird von der Schulaufsicht festgelegt. Die Klassenrichtzahlen mit den zu bildenden Eingangsklassen werden in der nächsten Sitzung des Schulausschusses mitgeteilt. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Keine