Daten
Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.10.18, 17:06
Aktualisiert
29.10.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
225/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.10.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 225/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Michael Querbach
16.10.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat die Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Wesseling, sowie die Einrichtung der hierfür erforderlichen Sozialarbeiterstelle in Vollzeit S11b.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene von CDU, CSU und SPD sieht vor, dass flächendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25Jährige bündeln sollen. Junge Menschen sollen sinnbildlich beim Übergang von der Schule in den Beruf von
den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und der Jugendhilfe an die Hand genommen werden. Dies ist ein
Mehrwert, der jungen Menschen den Start in ihr Berufsleben entscheidend erleichtern kann.
"Jugendberufsagentur" steht als Sammelbegriff für regional unterschiedliche Modelle der Kooperation zwischen den Akteuren. Viele Jugendberufsagenturen nehmen besonders förderungsbedürftige junge Menschen in den Blick
Die Agentur für Arbeit Brühl (Berufsberatung, Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung) und das Jobcenter
Rhein-Erft (Coaching und Geldleistungen) bieten den Kommunen im Rhein-Erft-Kreis die Möglichkeit eine
Jugendberufsagentur einzurichten. Bergheim und Brühl haben bereits entsprechende Absichtserklärungen
unterschrieben.
Auch in Wesseling gibt es eine große Schnittmenge beim Bezug von Leistungen nach dem SGB VIII und
SGB II, so dass aus Sicht des Bereichs 51 eine Kooperation in diesem Punkt Sinn macht.
Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter müssen für die Einrichtung der Jugendberufsagentur mit der Stadt
Wesseling geeignete Maßnahmen einkaufen. Daher ist es erforderlich eine gemeinsame Absichtserklärung
der beteiligten Dienststellen abzugeben.
In der Anlage ist die zu unterzeichnende Absichtserklärung aus der weitere Einzelheiten hervorgehen beigefügt. Zusätzlich wird ein Vertreter des Jobcenters im Jugendhilfeausschuss anwesend sein, das Projekt vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Da der Fachbereich -51- über keine Personalressourcen verfügt, die diesen Aufgabenanteil übernehmen
können, wird hierfür die Einrichtung einer Sozialarbeiterstelle erforderlich. Aufgrund dessen, dass diese Tätigkeiten neu sind und keine Erfahrungen bestehen, orientiert sich der Bereich bei der Personalbemessung
an den bereits im Rhein-Erft-Kreis beteiligten Kommunen Brühl (1 VZÄ) und Bergheim (2 VZÄ) und schlägt
die Einrichtung einer Vollzeitstelle S11b vor.
2. Lösung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat die Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Wesseling, sowie die Einrichtung der hierfür erforderlichen Sozialarbeiterstelle in Vollzeit S11b.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten einer Sozialarbeiterstelle S11b liegen nach KGSt bei 85.900 Euro