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Beschlussvorlage (Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
43 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.10.18, 17:06
Aktualisiert
29.10.18, 17:06
Beschlussvorlage (Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Wesseling) Beschlussvorlage (Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Wesseling) Beschlussvorlage (Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 225/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 16.10.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 225/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Michael Querbach 16.10.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Wesseling Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat die Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Wesseling, sowie die Einrichtung der hierfür erforderlichen Sozialarbeiterstelle in Vollzeit S11b. Sachdarstellung: 1. Problem Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene von CDU, CSU und SPD sieht vor, dass flächendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25Jährige bündeln sollen. Junge Menschen sollen sinnbildlich beim Übergang von der Schule in den Beruf von den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern und der Jugendhilfe an die Hand genommen werden. Dies ist ein Mehrwert, der jungen Menschen den Start in ihr Berufsleben entscheidend erleichtern kann. "Jugendberufsagentur" steht als Sammelbegriff für regional unterschiedliche Modelle der Kooperation zwischen den Akteuren. Viele Jugendberufsagenturen nehmen besonders förderungsbedürftige junge Menschen in den Blick Die Agentur für Arbeit Brühl (Berufsberatung, Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung) und das Jobcenter Rhein-Erft (Coaching und Geldleistungen) bieten den Kommunen im Rhein-Erft-Kreis die Möglichkeit eine Jugendberufsagentur einzurichten. Bergheim und Brühl haben bereits entsprechende Absichtserklärungen unterschrieben. Auch in Wesseling gibt es eine große Schnittmenge beim Bezug von Leistungen nach dem SGB VIII und SGB II, so dass aus Sicht des Bereichs 51 eine Kooperation in diesem Punkt Sinn macht. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter müssen für die Einrichtung der Jugendberufsagentur mit der Stadt Wesseling geeignete Maßnahmen einkaufen. Daher ist es erforderlich eine gemeinsame Absichtserklärung der beteiligten Dienststellen abzugeben. In der Anlage ist die zu unterzeichnende Absichtserklärung aus der weitere Einzelheiten hervorgehen beigefügt. Zusätzlich wird ein Vertreter des Jobcenters im Jugendhilfeausschuss anwesend sein, das Projekt vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen. Da der Fachbereich -51- über keine Personalressourcen verfügt, die diesen Aufgabenanteil übernehmen können, wird hierfür die Einrichtung einer Sozialarbeiterstelle erforderlich. Aufgrund dessen, dass diese Tätigkeiten neu sind und keine Erfahrungen bestehen, orientiert sich der Bereich bei der Personalbemessung an den bereits im Rhein-Erft-Kreis beteiligten Kommunen Brühl (1 VZÄ) und Bergheim (2 VZÄ) und schlägt die Einrichtung einer Vollzeitstelle S11b vor. 2. Lösung Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat die Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Wesseling, sowie die Einrichtung der hierfür erforderlichen Sozialarbeiterstelle in Vollzeit S11b. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten einer Sozialarbeiterstelle S11b liegen nach KGSt bei 85.900 Euro