Daten
Kommune
Wesseling
Größe
111 kB
Datum
14.11.2018
Erstellt
29.10.18, 17:06
Aktualisiert
29.10.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
231/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
II/B
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
KiBiz Fahrplan für das Kindergartenjahr 2019-2020
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
II/B
18.10.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 231/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Anke Lotz
18.10.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
KiBiz Fahrplan für das Kindergartenjahr 2019-2020
Beschlussentwurf:
Der Kibiz-Fahrplan wir in der vorliegenden Form beschlossen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 21 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sind die Jugendämter bis zum 15.März eines jeden Jahres
verpflichtet, dem Landesjugendamt eine verbindliche Meldung über die im folgenden Kindergartenjahr geltenden Gruppenformen je Einrichtung vorzulegen.
Die Einhaltung der im KiBiz-Fahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung des ganzen Verfahrens
2. Lösung
Bedingt durch die KiBizrevision und den Wunsch vieler Eltern nach einer möglichst frühzeitigen Planungssicherheit, sollen die Platzzusagen an die Eltern für das Kindergartenjahr 2019/2020 bereits im Februar erfolgen. Mit der frühzeitigen Vergabe wurden in den letzten Jahren bereits gute Erfahrungen gemacht.
Bis Anfang Dezember wird die Befragung der Eltern und nach den Weihnachtsferien werden die Planungen
für die Zuweisung der Plätze abgeschlossen sein. Im ersten Jugendhilfeausschuss 2019 werden die Ergebnisse der Bedarfsabfrage vorgestellt und die ab August geltenden Gruppenformen beschlossen.
KiBizfahrplan bis Ende Februar 2019
19.11.2018
Versendung des KiBiz – Fahrplans, der Elternbeitragstabelle, der Kopiervorlagen mit
den Anschreiben an die Eltern und der Elternfragebögen zum Betreuungsumfang für
die „Bestandskinder“ in den Kitas
26.11.2018
Start der Elternbefragung zum Betreuungsumfang in den Kitas für die „Bestandskinder“
bis
07.12.2018
bis
14.12.2018
ab
21.12.2018
ab
07.01.2019
Februar 2019
Rückgabe der Elternfragebögen an die Einrichtungen; Auswertung durch die Leiterinnen/Träger
Rückgabe des Auswertungsbogens an das Jugendamt
Auswertung der Auswertungsbögen und der Vormerkungen im Kita-Navigator durch die
Verwaltung
Auswertung und Festlegung des Vorschlags für die Gruppenformen, Beginn der Trägergespräche, Einstellung der Vorlage für den JHA
JHA-Sitzung zur Festlegung der Gruppenformen für die Meldung an den Landschaftsverband Rheinland zum 28.2.2019
Erst nach erfolgtem Beschluss des Jugendhilfeausschusses kann die Zusage der
Betreuungsplätze an die Eltern erfolgen!
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
keine