Daten
Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
29.10.18, 17:06
Aktualisiert
29.10.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
242/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt
Wesseling
a) Antrag der Vermins e.V. vom 26.09.2018
b) Antrag des THC Kronenbusch e.V. vom 10.10.2018
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
22.10.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 242/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Astrid Mühle
22.10.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
a) Antrag der Vermins e.V. vom 26.09.2018
b) Antrag des THC Kronenbusch e.V. vom 10.10.2018
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Verwaltung liegen derzeit die folgenden, in der Anlage beigefügten Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling vor:
a) Antrag der Vermins e.V. vom 26.09.2018
Die Vermins e.V. haben am 22.09.2018 auf dem Baseballplatz Im Kleinen Mölchen, Wesseling, die Finalspiele zur Deutschen Meisterschaft Softball ausgerichtet. In der Finalserie der Softball-Bundesliga (Bestof-5) konnten sich die Spielerinnen mit 3-2 gegen den Vorjahressieger Mannheim Tornados durchsetzen
und haben die Deutsche Softballmeisterschaft 2018 gewonnen.
b) Antrag des THC Kronenbusch e.V. vom 10.10.2018
Der THC teilt vorab mit, dass der Antrag vom 13.08.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für die
Durchführung des Projektes „Tag der offenen Tür“ im April 2019 zurückgezogen wird. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses vom 20.09.2018 vertagt.
Nun beantragt der THC einen Zuschuss gemäß Ziffer 6 der Sportförderrichtlinien für den Dreifa-Cup, der
in diesem Jahr zum 25. Mal ausgerichtet wurde. Die Erlöse dieses Benefiz-Tennisturniers kommen zu
100 % dem Förderverein des Wesselinger Dreifaltigkeitskrankenhauses zugute. Der THC, der das Turnier mit hohem ehrenamtlichen Aufwand vorbereitet, beantragt nun einen Zuschuss zu den entstandenen
Kosten.
2. Lösung
Gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung fördert die Stadt Wesseling die Ausrichtung und
Durchführung repräsentativer oder überregionaler Sportveranstaltungen in Wesseling:
durch organisatorische Hilfe im Rahmen der personellen und fachlichen Möglichkeiten der Stadt,
durch Überlassung von Sportstätten,
durch Bereitstellung von Ehrengaben.
Für sportlich bedeutende und in der Vorbereitung mit großem ehrenamtlichen Aufwand verbundene
Sportveranstaltungen in Wesseling kann ohne Prüfung einer Einnahme- und Ausgabenkalkulation 1x pro
Jahr und Verein durch den Ausschuss für Sport und Freizeit ein pauschaler Verwaltungskostenzuschuss
in Höhe von bis zu 250 € gewährt werden.
Bei einem Antrag auf einen höheren Zuschuss ist dem Ausschuss für Sport und Freizeit eine detaillierte
Einnahme- und Ausgabenkalkulation vorzulegen.
Die Veranstaltungen können je nach Notwendigkeit durch einzelne oder mehrere der vorgenannten Fördermaßnahmen unterstützt werden.
Die Verwaltung bittet zu entscheiden, ob für die unter Punkt 1 a und b) aufgeführten Veranstaltungen ein
Zuschuss von je 250 € gemäß Ziffer 6 der Sportförderrichtlinien gewährt wird.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Haushalt stehen bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318000 – Zuschüsse – noch Mittel in Höhe von
rund 18.200 € zur Verfügung.