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Beschlussvorlage (Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling a) Antrag der Vermins e.V. vom 26.09.2018 b) Antrag des THC Kronenbusch e.V. vom 10.10.2018)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
29.10.18, 17:06
Aktualisiert
29.10.18, 17:06
Beschlussvorlage (Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
a) Antrag der Vermins e.V. vom 26.09.2018
b) Antrag des THC Kronenbusch e.V. vom 10.10.2018) Beschlussvorlage (Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
a) Antrag der Vermins e.V. vom 26.09.2018
b) Antrag des THC Kronenbusch e.V. vom 10.10.2018) Beschlussvorlage (Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
a) Antrag der Vermins e.V. vom 26.09.2018
b) Antrag des THC Kronenbusch e.V. vom 10.10.2018) Beschlussvorlage (Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling
a) Antrag der Vermins e.V. vom 26.09.2018
b) Antrag des THC Kronenbusch e.V. vom 10.10.2018)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 242/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling a) Antrag der Vermins e.V. vom 26.09.2018 b) Antrag des THC Kronenbusch e.V. vom 10.10.2018 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 22.10.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 242/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Astrid Mühle 22.10.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Förderung von Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling a) Antrag der Vermins e.V. vom 26.09.2018 b) Antrag des THC Kronenbusch e.V. vom 10.10.2018 Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Der Verwaltung liegen derzeit die folgenden, in der Anlage beigefügten Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu Sportveranstaltungen gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling vor: a) Antrag der Vermins e.V. vom 26.09.2018 Die Vermins e.V. haben am 22.09.2018 auf dem Baseballplatz Im Kleinen Mölchen, Wesseling, die Finalspiele zur Deutschen Meisterschaft Softball ausgerichtet. In der Finalserie der Softball-Bundesliga (Bestof-5) konnten sich die Spielerinnen mit 3-2 gegen den Vorjahressieger Mannheim Tornados durchsetzen und haben die Deutsche Softballmeisterschaft 2018 gewonnen. b) Antrag des THC Kronenbusch e.V. vom 10.10.2018 Der THC teilt vorab mit, dass der Antrag vom 13.08.2018 auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung des Projektes „Tag der offenen Tür“ im April 2019 zurückgezogen wird. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses vom 20.09.2018 vertagt. Nun beantragt der THC einen Zuschuss gemäß Ziffer 6 der Sportförderrichtlinien für den Dreifa-Cup, der in diesem Jahr zum 25. Mal ausgerichtet wurde. Die Erlöse dieses Benefiz-Tennisturniers kommen zu 100 % dem Förderverein des Wesselinger Dreifaltigkeitskrankenhauses zugute. Der THC, der das Turnier mit hohem ehrenamtlichen Aufwand vorbereitet, beantragt nun einen Zuschuss zu den entstandenen Kosten. 2. Lösung Gemäß Ziffer 6 der Richtlinien für die Sportförderung fördert die Stadt Wesseling die Ausrichtung und Durchführung repräsentativer oder überregionaler Sportveranstaltungen in Wesseling: durch organisatorische Hilfe im Rahmen der personellen und fachlichen Möglichkeiten der Stadt, durch Überlassung von Sportstätten, durch Bereitstellung von Ehrengaben. Für sportlich bedeutende und in der Vorbereitung mit großem ehrenamtlichen Aufwand verbundene Sportveranstaltungen in Wesseling kann ohne Prüfung einer Einnahme- und Ausgabenkalkulation 1x pro Jahr und Verein durch den Ausschuss für Sport und Freizeit ein pauschaler Verwaltungskostenzuschuss in Höhe von bis zu 250 € gewährt werden. Bei einem Antrag auf einen höheren Zuschuss ist dem Ausschuss für Sport und Freizeit eine detaillierte Einnahme- und Ausgabenkalkulation vorzulegen. Die Veranstaltungen können je nach Notwendigkeit durch einzelne oder mehrere der vorgenannten Fördermaßnahmen unterstützt werden. Die Verwaltung bittet zu entscheiden, ob für die unter Punkt 1 a und b) aufgeführten Veranstaltungen ein Zuschuss von je 250 € gemäß Ziffer 6 der Sportförderrichtlinien gewährt wird. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Im Haushalt stehen bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318000 – Zuschüsse – noch Mittel in Höhe von rund 18.200 € zur Verfügung.