Daten
Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
29.10.18, 17:06
Aktualisiert
29.10.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
264/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei/Schulzentralbibliothek
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.10.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 264/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiterin:
Datum:
B. Raabe
24.10.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Änderung der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei/Schulzentralbibliothek
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung am 16.11.2010 hat der Rat der Stadt einer Gebührenänderung für die Städtischen Bibliotheken beschlossen (Vorlagennummer 174/2010). Aufgrund des Nothaushalts kam es damals zu erheblichen Gebührenerhöhungen. Sowohl die Jahresnutzergebühr als auch die Mahngebühren wurden bis zu 150
Prozent erhöht. Zum Beispiel wurde die Gebühr für eine Abholung eines Mediums nach der 3. Mahnung von
10,00 € auf 50,00 € hochgesetzt; die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises erhöhte sich von
2,00 € auf 5,00 €.
Im Laufe der Jahre hat die Stadtbücherei dadurch viele Leser und Leserinnen verärgert und verloren. Ein
Vergleich mit den Bibliotheken des Rhein-Erft Kreises zeigt, dass die Mahngebühren, die die Wesselinger
Bürger zahlen müssen, mit Abstand die höchsten sind. In den letzten Jahren kam es aufgrund der hohen
Säumnisgebühren zu zahlreichen Kündigungen der Mitgliedschaft. Einen Nachlass auf die Jahresgebühr für
bestimmte Benutzergruppen wurde damals aus Kostengründen ebenfalls abgeschafft.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, die Jahresgebühren für Erwachsene bei 12,00 € zu belassen, darüber hinaus
jedoch einen Familienpass (Jahresgebühr 18,00 €) für Eheleute oder Lebensgemeinschaften mit identischem Wohnsitz und ggf. über 18-jährigen Kindern einzuführen. Eine Jahresgebühr von 12,00 € bzw.18,00 €
ist auch im Kreisvergleich angemessen. Ferner wird vorgeschlagen, die Jahresgebühr für Auszubildende,
Studierende und Empfänger von Sozialleistungen zu reduzieren.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, die Mahngebühren gemäß der beigefügten Anlage zu § 8 der Satzung
über die Benutzung der Stadtbücherei/Schulzentralbibliothek festzulegen. Die Gebühr für einen Abholauftrag
soll der Gebühr der Stadtkasse für ähnliche Handlungen (20,00 €) angeglichen werden.
Die derzeitigen Gebühren für Fotokopien, laut der Verwaltungsgebührensatzung (0,50 € für schwarz-weiß
und 1,00 € für farbig), sind für Bibliotheken zu hoch. Es wird vorgeschlagen, diese Gebühren zu reduzieren
(schwarz-weiß 0,10 € und farbig 0,20 €).
Zur Zeit werden in der Bücherei Gebühren für eine Internetnutzung erhoben. Aufgrund der technischen und
kostenmäßigen Entwicklung in diesem Bereich wird vorgeschlagen, zukünftig auf die Erhebung entsprechender Gebühren zu verzichten.
Weil Medien wie Musikkasseten und Videos seit Jahren nicht mehr im Bestand der Stadtbücherei vorhanden
sind, muss Entsprechendes in der neuen Satzung berücksichtigt werden. Hinzuzufügen sind jetzt neu verfügbare Videospiele.
Die Verwaltung bitte den Fachausschuss den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen und dadurch die
städtische Bücherei wettbewerbsfähiger zu machen. Eine Anpassung an die Gebührenordnungen der öffentlichen Büchereien in den Nachbarkommunen ist erforderlich.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Nach Kalkulation der Verwaltung werden sich die Einnahmen bei der Buchungsstelle „Benutzungsgebühren“
nicht verändern Die Ermäßigungen für bestimmte Benutzergruppen werden zu einem Anstieg der Nutzerund Ausleihzahlen führen. Die Einnahmen auf der Buchungsstelle „Mahngebühren“ werden sich verringern.