Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
181 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
30.10.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_36/2018 2. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 3
32 81 01
31.12.2018
Betreff
Verkehrssituation Metternicher Straße/Bertha-Benz-Straße
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
08.11.2018
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur beschließt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Metternicher Straße in Höhe der Kindertagesstätte Bertha-Benz-Straße
und nimmt die Ausführungen zu den weiteren Verkehrsregelungsmaßnahmen zur Kenntnis.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
In der Verkehrsschau am 06.09.2018 mit der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Euskirchen
und der Kreispolizeibehörde wurde die Möglichkeit der Einrichtung einer Rechts-Vor-Links Regelung im Bereich der Bertha-Benz-Straße besprochen, mit dem Ziel, die Durchfahrtsgeschwindigkeiten zu reduzieren. Die beteiligten Behörden waren mit der Änderung der Vorfahrtsregelung einverstanden. Die Umsetzung ist dahingehend bereits beauftragt.
Weiterhin sollte in der Verkehrsschau geklärt werden, ob auf der Metternicher Straße ein Fußgängerüberweg, für die dort querenden Kinder und Eltern, eingerichtet werden kann. Die nach den
Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen erforderlichen Zahlen an Fahrzeugen und
querenden Fußgängern ist vermutlich nicht vorhanden. Im Hinblick darauf, dass es sich bei der
Kindertagesstätte Bertha-Benz-Straße um eine sehr große Einrichtung mit einer Vielzahl an besonders schutzwürdigen Personen handelt, kann im vorliegenden Fall nach Entscheidung der Verkehrskommission von den Vorgaben abgewichen und der Anlage eines Fußgängerüberweges an
der Metternicher Straße in Höhe der Kindertagesstätte zugestimmt werden. Die Sichtbeziehungen
sind gut, gesicherte Aufstellflächen sowie Absenkungen des Bordsteins beidseits der Metternicher
Straße sind vorhanden. Die Entfernung zum Bahnübergang ist ausreichend. Voraussetzung für die
Umsetzung ist jedoch, dass eine DIN-Beleuchtung vorhanden ist. Der Fußgängerüberweg darf erst
nach Änderung der Beleuchtung eingerichtet werden. Die Kosten für die Einrichtung des Fußgängerüberweges werden derzeit durch den Fachbereich Planen und Bauen der Gemeindeverwaltung
auf ca. 15.000 Euro geschätzt.
Verkehrssituation Metternicher Straße/Bertha-Benz-Straße
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
15.000 €
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
15.000 €
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
nein
durchgeführt
ja
nein
54.541.100
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 02.10.2018
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)