Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
187 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
30.11.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_69/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 3
70 31 00
31.12.2018
Betreff
Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
08.11.2018
Rat der Gemeinde Weilerswist
13.12.2018
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 5. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Weilerswist in der der Beschlussvorlage V_69/2018 beigefügten Fassung und
nimmt die Gebührenkalkulationen über die Straßenreinigung und den Winterdienst zur Kenntnis.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Aufgrund der durchgeführten Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung und den Winterdienst
im Gebiet der Gemeinde Weilerswist sind gebührenrechtliche Änderungen erforderlich.
Anhand der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulationen, jeweils separat für die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes des Rechnungsjahres 2019 beträgt der
Aufwand für die Durchführung der Straßenreinigung voraussichtlich 41.689,51 Euro (siehe
Anlage 1).
Diese Kosten werden gemäß § 5 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Weilerswist (StrG) zu 90 Prozent über Benutzungsgebühren und zu 10 Prozent über den öffentlichen Kostenanteil der Gemeinde Weilerswist finanziert.
Im Hinblick auf die Gebührenstabilität wurden bei der Straßenreinigung für die Prognose 2019
ausschließlich die Unterdeckungen der Jahre 2015 und 2016 berücksichtigt. Die Jahre 2017
und 2018 werden für die Prognose 2020 einkalkuliert.
Die Kosten für die Durchführung des Winterdienstes für das Rechnungsjahr 2019 betragen
voraussichtlich 166.094,06 Euro (siehe Anlage 2).
5. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung
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Diese Kosten werden ebenfalls gemäß § 5 der Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Weilerswist (StrG) zu 90 Prozent
über Benutzungsgebühren und zu 10 Prozent über den öffentlichen Kostenanteil der Gemeinde Weilerswist finanziert.
Hinzu kommen die Über- bzw. Unterdeckungen der Vorjahre gemäß § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG). Hierbei wurden die Jahre 2015 bis einschließlich 2017 berücksichtigt.
Aufgrund der Fertigstellung der zuvor noch nicht aufgeführten Straßen in Weilerswist-Süd ist
eine Ergänzung des Straßenreinigungsverzeichnisses erforderlich. In der 5. Nachtragssatzung
werden diese gesondert aufgeführt (siehe Anlage 3) und das Straßenreinigungsverzeichnis
vollständig aktualisiert (siehe Anlage 4).
5. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
ja
nein
54.545.100-999-4321001
Straßenreinigung
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
54.545.200-999-4321001
Winterdienst
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 29.10.2018
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)