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Beschlussvorlage (Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
187 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
30.11.18, 18:01
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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_69/2018 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 3 70 31 00 31.12.2018 Betreff Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur 08.11.2018 Rat der Gemeinde Weilerswist 13.12.2018 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 5. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Weilerswist in der der Beschlussvorlage V_69/2018 beigefügten Fassung und nimmt die Gebührenkalkulationen über die Straßenreinigung und den Winterdienst zur Kenntnis. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Aufgrund der durchgeführten Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung und den Winterdienst im Gebiet der Gemeinde Weilerswist sind gebührenrechtliche Änderungen erforderlich. Anhand der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulationen, jeweils separat für die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes des Rechnungsjahres 2019 beträgt der Aufwand für die Durchführung der Straßenreinigung voraussichtlich 41.689,51 Euro (siehe Anlage 1). Diese Kosten werden gemäß § 5 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Weilerswist (StrG) zu 90 Prozent über Benutzungsgebühren und zu 10 Prozent über den öffentlichen Kostenanteil der Gemeinde Weilerswist finanziert. Im Hinblick auf die Gebührenstabilität wurden bei der Straßenreinigung für die Prognose 2019 ausschließlich die Unterdeckungen der Jahre 2015 und 2016 berücksichtigt. Die Jahre 2017 und 2018 werden für die Prognose 2020 einkalkuliert. Die Kosten für die Durchführung des Winterdienstes für das Rechnungsjahr 2019 betragen voraussichtlich 166.094,06 Euro (siehe Anlage 2). 5. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung Seite 2 von 3 Diese Kosten werden ebenfalls gemäß § 5 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Weilerswist (StrG) zu 90 Prozent über Benutzungsgebühren und zu 10 Prozent über den öffentlichen Kostenanteil der Gemeinde Weilerswist finanziert. Hinzu kommen die Über- bzw. Unterdeckungen der Vorjahre gemäß § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG). Hierbei wurden die Jahre 2015 bis einschließlich 2017 berücksichtigt. Aufgrund der Fertigstellung der zuvor noch nicht aufgeführten Straßen in Weilerswist-Süd ist eine Ergänzung des Straßenreinigungsverzeichnisses erforderlich. In der 5. Nachtragssatzung werden diese gesondert aufgeführt (siehe Anlage 3) und das Straßenreinigungsverzeichnis vollständig aktualisiert (siehe Anlage 4). 5. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ja nein 54.545.100-999-4321001 Straßenreinigung wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: 54.545.200-999-4321001 Winterdienst wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt nicht relevant 53919 Weilerswist, den 29.10.2018 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)