Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
186 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
30.10.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_33/2018 2. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
61 26 03: 67 2. Änderung
31.12.2018
Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im
südöstlichen Teil des Gewerbegebiets Weilerswist; Entscheidung
über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2
des Baugesetzbuchs sowie Satzungsbeschluss
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
08.11.2018
Rat der Gemeinde Weilerswist
13.12.2018
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
(x) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.
Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des
Baugesetzbuchs
Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und stimmt
den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V 33/2018 – 2. Ergänzung als
Anlage 1 beigefügt sind, zu.
Abstimmungsergebnis:
2. Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der
Gemeinde Weilerswist in der in der Sitzung vorliegenden Form entsprechend der unter 1. beschlossenen Abwägungen als Satzung.
Die Planunterlagen liegen dieser Vorlage V 33/2018 – 2. Ergänzung als Anlage 2 (Begründung,
Textteil, Planzeichnung) bei.
Abstimmergebnis:
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Gemeinde Weilerswist im südöstlichen Teil des
Gewerbegebiets Weilerswist; Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2
und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs sowie Satzungsbeschluss
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PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 12.07.2018 in Änderung des Beschlusses des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur vom 07.06.2018 den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 gefasst und die
Einleitung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen.
Die ebenfalls in dieser Sitzung beschlossene Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2
BauGB wurde durch einmonatige Offenlage der Planunterlagen vom 05.09.2018 bis 10.10.2018
durchgeführt. Die gemäß § 4 Absatz 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte durch Anschreiben vom 24.08.2018 (einmonatige
Frist zur Stellungnahme nach Anschreiben).
Die vorgebrachten Anregungen sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 zusammengefasst.
Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen entsprechend des Vorschlags des Städteplaners Stellung zu nehmen
und den Satzungsbeschluss zu den dieser Vorlage beigefügten Planunterlagen (Anlagen 2) zu fassen.
Kopien der in der Anlage 1 zusammengefassten Anregungen werden den Fraktionen vor der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt.
Anlage 1: Abwägungsentscheidung
Anlage 2: Planunterlagen (Begründung, Textteil, Planzeichnung)
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 26.10.2018
Aufgestellt
Wagner
Mitunterzeichner
Reichwaldt
Strotkötter
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)