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Beschlussvorlage (40. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist im Bereich der Schleidener Straße im Ortsteil Ottenheim betr. Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Gewerbegebiet; Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichke)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
187 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
30.10.18, 18:02
Beschlussvorlage (40. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist im Bereich der Schleidener Straße im Ortsteil Ottenheim betr. Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Gewerbegebiet; Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichke) Beschlussvorlage (40. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist im Bereich der Schleidener Straße im Ortsteil Ottenheim betr. Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Gewerbegebiet; Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichke)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_22/2011 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 20 10:040 31.01.2019 Betreff 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist Parallelverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 der Gemeinde Weilerswist im Ortsteil Ottenheim betr. Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in „Gewerbegebiet“ Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Auslegungsbeschluss Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 08.11.2018 (x) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V 22 /2011 – 1. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu Abstimmungsergebnis: 2. Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur beschließt die auf der Grundlage der zuvor unter 1. durchgeführten Abwägung erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB. Die Planunterlagen sind der Vorlage V 22/2011 – 1. Ergänzung als Anlage 2 beigefügt. Abstimmergebnis: 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist Parallelverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 der Gemeinde Weilerswist im Ortsteil Ottenheim betr. Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in „Gewerbegebiet“ Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Auslegungsbeschluss Seite 2 von 2 PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 10.11.2011 den Aufstellungsbeschluss für die Durchführung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist sowie der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 (Parallelverfahren) gefasst und die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen. Die beschlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand durch Auslegung der Planunterlagen (Planentwürfe mit den Begründungen, dem Umweltbericht sowie weiteren zugehörigen Planunterlagen) in der Zeit vom 07.01.2013 bis 07.02.2013 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 19.12.2012. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen entsprechend des Vorschlags des Städteplaners Stellung zu nehmen und die auf dieser Grundlage erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung zu beschließen. Den Fraktionen gehen Kopien der einzelnen Schreiben der vorgebrachten Anregungen zu. Die Planunterlagen sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 27.09.2011 auf die Anfrage der Gemeinde Weilerswist gemäß § 32 Landesplanungsgesetz vom 31.08.2011 bestätigt, dass gegen die 40. Änderung des Flächennutzungsplans keine landesplanerischen Bedenken bestehen. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja € Finanzierungsbedarf gesamt: davon: nein  im Haushalt des laufenden Jahres  in den Haushalten der folgenden Jahre € - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ja nein 53919 Weilerswist, 26.10.2018 Aufgestellt Wagner Mitunterzeichner Reichwaldt Strotkötter Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)