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Beschlussvorlage (VIII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags in der Gemeinde Weilerswist vom 05.04.1994)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
186 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
30.10.18, 18:02
Beschlussvorlage (VIII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung eines 
Erschließungsbeitrags in der Gemeinde Weilerswist vom 05.04.1994) Beschlussvorlage (VIII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung eines 
Erschließungsbeitrags in der Gemeinde Weilerswist vom 05.04.1994)

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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_72/2018 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 60 40 01 31.12.2018 Betreff VIII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags in der Gemeinde Weilerswist vom 05.04.1994 Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur 08.11.2018 Rat der Gemeinde Weilerswist 13.12.2018 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 1 Anlage BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die der Vorlage V_72/2018 beigefügte VIII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags in der Gemeinde Weilerswist vom 05.04.1994. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die zur Zeit gültige Erschließungsbeitragssatzung bestimmt in § 8 Absatz 1, dass Straßen und Wege endgültig hergestellt sind, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und sie über folgende Bestandteile (Teileinrichtungen) verfügen: a) Entwässerungseinrichtungen b) Straßenbeleuchtungseinrichtungen c) Fahrbahn d) beiderseitige Gehwege Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf es einer Änderungssatzung (Abweichungssatzung), wenn eine Straße nicht entsprechend mit den in der Satzung festgelegten Bestandteilen (Teileinrichtungen) ausgebaut wird. Zur Abrechnung stehen die Erschließungsanlagen „Zülpicher Straße“ (von Hausnummer 62 bis 98, Flurstücke 342 und 343), „An der Römervilla“, „Zum Römerbrunnen“ und „Heimbacher Straße“ (von Flurstück 275 bis zur Erschlißeungsanlage „An der Römervilla“) in Kleinvernich an, deren VIII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags in der Gemeinde Weilerswist vom 05.04.1994 Seite 2 von 2 endgültiger Ausbau von den generellen Herstellungsmerkmalen des § 8 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung abweicht: Diese Erschließungsanlagen sind als Mischfläche ausgebaut worden. Die Beitragspflicht kann jedoch erst entstehen, wenn für diese Straßen die generellen Herstellungsmerkmale des § 8 Absatz 1 b) der Erschließungsbeitragssatzung geändert werden. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 26.10.2018 Aufgestellt Bobrowski Mitunterzeichner Reichwaldt Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)