Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 in der Ortschaft Ottenheim Parallelverfahren zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie A)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
264 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
30.10.18, 18:02
Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 in der Ortschaft Ottenheim Parallelverfahren zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist
Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie A) Beschlussvorlage (3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 in der Ortschaft Ottenheim Parallelverfahren zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist
Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie A)

öffnen download melden Dateigröße: 264 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_24/2011 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 26 07:128 (3)-001 31.12.2018 Betreff 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 in der Ortschaft Ottenheim Parallelverfahren zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Auslegungsbeschluss Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 08.11.2018 (x) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt: 1. Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V 24 /2011 – 1. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu Abstimmungsergebnis: 2. Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur beschließt die auf der Grundlage der zuvor unter 1. durchgeführten Abwägung erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB. Die Planunterlagen sind der Vorlage V 24/2011 – 1. Ergänzung als Anlage 2 beigefügt. Abstimmergebnis: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 in der Ortschaft Ottenheim Parallelverfahren zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist; Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Auslegungsbeschluss Seite 2 von 2 PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 10.11.2011 den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 sowie der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist (Parallelverfahren) gefasst und die Einleitung des Verfahrens gemäß § 2 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Gewerbegebiets Ottenheim. Die beschlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand durch Auslegung der Planunterlagen (Planentwürfe mit den Begründungen, dem Umweltbericht sowie weiteren zugehörigen Planunterlagen) in der Zeit vom 07.01.2013 bis 07.02.2013 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 19.12.2012. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen entsprechend des Vorschlags des Städteplaners Stellung zu nehmen und die auf dieser Grundlage erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung zu beschließen. Den Fraktionen gehen Kopien der einzelnen Schreiben der vorgebrachten Anregungen zu. Folgende Planunterlagen sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt: Planzeichnung; Textliche Festsetzungen für die öffentliche Auslegung; Begründung für die öffentliche Auslegung; Umweltbericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)– einschl. der notwendigen Darstellungen HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja € Finanzierungsbedarf gesamt: davon: nein  im Haushalt des laufenden Jahres  in den Haushalten der folgenden Jahre € - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ja nein 53919 Weilerswist, den 29.10.2018 Aufgestellt Wagner Mitunterzeichner Reichwaldt Strotkötter Bürgermeister Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)