Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
264 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
30.10.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_24/2011 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
61 26 07:128 (3)-001
31.12.2018
Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 in der Ortschaft Ottenheim
Parallelverfahren zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Weilerswist
Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Auslegungsbeschluss
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
08.11.2018
(x) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt:
1.
Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB)
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur prüft und bewertet die vorgebrachten
Anregungen und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage
V 24 /2011 – 1. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu
Abstimmungsergebnis:
2.
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur beschließt die auf der Grundlage der
zuvor unter 1. durchgeführten Abwägung erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Die Planunterlagen sind der Vorlage V 24/2011 – 1. Ergänzung als Anlage 2 beigefügt.
Abstimmergebnis:
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 in der Ortschaft Ottenheim Parallelverfahren zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist; Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Auslegungsbeschluss
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PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist hat in seiner Sitzung am 10.11.2011 den Aufstellungsbeschluss
zur Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 sowie der 40. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist (Parallelverfahren) gefasst und die Einleitung
des Verfahrens gemäß § 2 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3
Absatz 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des
Gewerbegebiets Ottenheim.
Die beschlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand durch Auslegung der Planunterlagen
(Planentwürfe mit den Begründungen, dem Umweltbericht sowie weiteren zugehörigen Planunterlagen) in der Zeit vom 07.01.2013 bis 07.02.2013 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 19.12.2012.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage 1
dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen entsprechend des Vorschlags des Städteplaners
Stellung zu nehmen und die auf dieser Grundlage erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche
Auslegung zu beschließen.
Den Fraktionen gehen Kopien der einzelnen Schreiben der vorgebrachten Anregungen zu.
Folgende Planunterlagen sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt:
Planzeichnung; Textliche Festsetzungen für die öffentliche Auslegung; Begründung für die öffentliche Auslegung; Umweltbericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)– einschl. der notwendigen Darstellungen
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
nein
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
€
-
erstes Folgejahr
€
-
zweites Folgejahr
€
-
drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
ja
nein
53919 Weilerswist, den 29.10.2018
Aufgestellt
Wagner
Mitunterzeichner
Reichwaldt
Strotkötter
Bürgermeister
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)