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Beschlussvorlage (Möblierung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
181 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
03.12.18, 18:00
Beschlussvorlage (Möblierung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet) Beschlussvorlage (Möblierung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. A_75/2017 3. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 Betreff Möblierung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur 08.11.2018 Rat der Gemeinde Weilerswist 13.12.2018 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur empfiehlt dem Rat der Gemeinde Weilerswist, 250.000,00 EUR für die Planung und den möglichen Eigenanteil für die Umgestaltung und Möblierung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet zur Verfügung zu stellen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Wie bereits mit der Vorlage A_75/2017 1. Ergänzung erläutert, erstellt der Kreis Euskirchen zusammen mit der RVK ein Haltestellenkataster, das als Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen als Fortschreibung des Nahverkehrsplans beschlossen wird. Da der Kreis Euskirchen voraussichtlich die Arbeiten – insbesondere die Tiefbauplanungen zur barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestellen nicht leisten kann – wird seitens des Kreises wahrscheinlich ein Planungsbüro eingeschaltet werden. Der Kreis Euskirchen wird die entsprechenden Förderbescheide beantragen, wobei die Städte und Gemeinden den Eigenanteil tragen müssen. Soweit wie möglich sollte nur ein Planungsbüro die Bushaltestellen überplanen. Daher wäre es in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen am sinnvollsten, wenn das Planungsbüro des Kreises Euskirchen die Möblierungsplanung - gegen Kostenübernahme durch die Gemeinde – mit übernimmt. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Gemeinde hierfür ein eigenes Planungsbüro beauftragen. Nach Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen reichen für die vorgenannten Maßnahmen die veranschlagten 250.000,00 EUR aus. Möblierung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres 250.000,00 €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr 250.000,00 € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ja nein Neuveranschlagung im Haushalt 2019 Demografie-Check durchgeführt nicht relevant 53919 Weilerswist, den 29.10.2018 Aufgestellt Reichwaldt Mitunterzeichner Wagner Strotkötter Bürgermeisterin Beigeordneter Eskes Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)