Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
181 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
03.12.18, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_75/2017 3. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
Betreff
Möblierung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
08.11.2018
Rat der Gemeinde Weilerswist
13.12.2018
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur empfiehlt dem Rat der Gemeinde Weilerswist, 250.000,00 EUR für die Planung und den möglichen Eigenanteil für die Umgestaltung und
Möblierung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet zur Verfügung zu stellen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Wie bereits mit der Vorlage A_75/2017 1. Ergänzung erläutert, erstellt der Kreis Euskirchen zusammen mit der RVK ein Haltestellenkataster, das als Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen als Fortschreibung des Nahverkehrsplans beschlossen wird.
Da der Kreis Euskirchen voraussichtlich die Arbeiten – insbesondere die Tiefbauplanungen zur
barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestellen nicht leisten kann – wird seitens des Kreises
wahrscheinlich ein Planungsbüro eingeschaltet werden. Der Kreis Euskirchen wird die entsprechenden Förderbescheide beantragen, wobei die Städte und Gemeinden den Eigenanteil tragen
müssen. Soweit wie möglich sollte nur ein Planungsbüro die Bushaltestellen überplanen. Daher
wäre es in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen am sinnvollsten, wenn das Planungsbüro des
Kreises Euskirchen die Möblierungsplanung - gegen Kostenübernahme durch die Gemeinde – mit
übernimmt. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Gemeinde hierfür ein eigenes Planungsbüro
beauftragen. Nach Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen reichen für die vorgenannten Maßnahmen die veranschlagten 250.000,00 EUR aus.
Möblierung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
250.000,00 €
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
250.000,00 €
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
ja
nein
Neuveranschlagung im Haushalt 2019
Demografie-Check
durchgeführt
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 29.10.2018
Aufgestellt
Reichwaldt
Mitunterzeichner
Wagner
Strotkötter
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Eskes
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)