Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Fortentwicklung der Rahmenplanung der Gemeinde Weilerswist als Flächennutzungsplanänderungsverfahren im Vorfeld zur Aufstellung des Regionalplans (u. a. Darstellung der Osttangente sowie Erweite- rung von Wohnbau- und Gewerbeflächen) )

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
182 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
30.10.18, 18:02
Beschlussvorlage (Fortentwicklung der Rahmenplanung der Gemeinde Weilerswist als
Flächennutzungsplanänderungsverfahren im Vorfeld zur Aufstellung
des Regionalplans (u. a. Darstellung der Osttangente sowie Erweite-
rung von Wohnbau- und Gewerbeflächen)
) Beschlussvorlage (Fortentwicklung der Rahmenplanung der Gemeinde Weilerswist als
Flächennutzungsplanänderungsverfahren im Vorfeld zur Aufstellung
des Regionalplans (u. a. Darstellung der Osttangente sowie Erweite-
rung von Wohnbau- und Gewerbeflächen)
)

öffnen download melden Dateigröße: 182 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. A_49/2018 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 26 03:74-0004 31.01.2019 Betreff Fortentwicklung der Rahmenplanung der Gemeinde Weilerswist als Flächennutzungsplanänderungsverfahren im Vorfeld zur Aufstellung des Regionalplans (u. a. Darstellung der Osttangente sowie Erweiterung von Wohnbau- und Gewerbeflächen) Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 08.11.2018 (x) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Vergabeausschuss, die Planungsleistungen inklusiver aller umweltrelevanten Gutachten an ein Planungsbüro zu vergeben. Weiter empfiehlt er dem Rat der Gemeinde Weilerswist, ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren auf der Grundlage der Rahmenplanung – in der Fassung der Alternative 3 (s. Anlage zur Vorlage A 49/2018 – 1. Ergänzung) – zu beauftragen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: In einem Abstimmungsgespräch am 24.02.2016 stellte die Gemeinde der Bezirksregierung die Grundzüge der beabsichtigten Planung auf Grundlage der vorliegenden Beschlusslage der Gemeinde Weilerswist dar. Insbesondere die von der Gemeinde Weilerswist angedachte Ausweisung von ca. 23 ha Wohnbauflächen zur Erweiterung des Neubaugebiets Weilerswist Süd in südlicher Richtung sowie die angestrebte Erweiterungsplanung der Gewerbeflächen entsprechen nicht dem derzeitigen Regionalplan. Selbst wenn die Gemeinde Weilerswist einen mit allen Gutachten versehenen Neuentwurf des Flächennutzungsplans einreichen sollte, würde dieser zurzeit nicht bearbeitet werden. Eine Bearbeitung würde erst nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens des neuen Landesentwicklungsplans und der sich anschließenden Neuaufstellung des Regionalplans erfolgen können (ca. im Jahre 2022). Grundsätzlich verschloss sich die Bezirksregierung Köln aber nicht einer Fortentwicklung des noch geltenden Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist. Bei Vorliegen aller planungsrechtlichen Voraussetzungen besteht seitens der Bezirksregierung Köln die Absicht, im Bereich des im geltenden Regionalplan ausgewiesenen Siedlungsschwerpunkts „Weilerswist/Weilerswist Süd/Großvernich“ eine über die sogenannte Eigenentwicklung hinausgehende angemessene Ausweisung von 10 ha Wohnbauland und 10 ha Gewerbeland zuzulassen. Daneben bestand auch Fortentwicklung der Rahmenplanung der Gemeinde Weilerswist als Flächennutzungsplanänderungsverfahren im Vorfeld zur Aufstellung des Regionalplans (u. a. Darstellung der Osttangente sowie Erweiterung von Wohnbau- und Gewerbeflächen) Seite 2 von 2 die Bereitschaft, in Hausweiler eine größere Wohnbaufläche zuzulassen, die über die Eigenentwicklung hinausgeht. Dieses Vorgehen entspricht im Vorgriff auf den neuen Landesentwicklungsplan den Zielen und Grundsätzen 6.2-2, wonach insbesondere auch noch Wohnbauentwicklung in der Nähe von Haltepunkten des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs (Bahnhof Derkum) ermöglicht werden soll. Weiter durften noch kleinere Bereiche an den einzelnen Ortschaften entwickelt werden, die sich bereits in diversen Flächennutzungsplanänderungsverfahren befinden. Da diese „Teilflächenplanung“ für den Siedlungsschwerpunkt „Weilerswist/Weilerswist Süd/Großvernich“ vor dem Hintergrund von effektiven Umlegungsverfahren o. ä. nicht sehr zielführend ist, hat die Bürgermeisterin noch einmal mit der Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Köln, Frau Gisela Walsken, die Gesamtproblematik insbesondere auch der Osttangente erörtert. Ausweislich der mündlichen Zusage der Regierungspräsidentin anlässlich ihres Besuchs im Oktober 2018 kann die Gemeinde Weilerswist nun – im Gegensatz zu der o. a. Regelung – die Rahmenplanung als „Komplettpaket“ für eine Flächennutzungsplanänderung im Vorgriff auf den noch aufzustellenden Regionalplan nutzen. Somit können nun jeweils ca. 20 -25 ha Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie die Osttangente zwischen ADAC und K 3 mit Anschlüssen an Weilerswist Süd, Vernich Ost und die neuen Gewerbeflächen ins Flächennutzungsplanänderungsverfahren gebracht werden. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 30.10.2018 Aufgestellt Reichwaldt Mitunterzeichner Wagner Strotkötter Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)