Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
182 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
30.10.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_49/2018 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
61 26 03:74-0004
31.01.2019
Betreff
Fortentwicklung der Rahmenplanung der Gemeinde Weilerswist als
Flächennutzungsplanänderungsverfahren im Vorfeld zur Aufstellung
des Regionalplans (u. a. Darstellung der Osttangente sowie Erweiterung von Wohnbau- und Gewerbeflächen)
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
08.11.2018
(x) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und
Vergabeausschuss, die Planungsleistungen inklusiver aller umweltrelevanten Gutachten an ein
Planungsbüro zu vergeben. Weiter empfiehlt er dem Rat der Gemeinde Weilerswist, ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren auf der Grundlage der Rahmenplanung – in der Fassung der
Alternative 3 (s. Anlage zur Vorlage A 49/2018 – 1. Ergänzung) – zu beauftragen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
In einem Abstimmungsgespräch am 24.02.2016 stellte die Gemeinde der Bezirksregierung die
Grundzüge der beabsichtigten Planung auf Grundlage der vorliegenden Beschlusslage der Gemeinde Weilerswist dar. Insbesondere die von der Gemeinde Weilerswist angedachte Ausweisung
von ca. 23 ha Wohnbauflächen zur Erweiterung des Neubaugebiets Weilerswist Süd in südlicher
Richtung sowie die angestrebte Erweiterungsplanung der Gewerbeflächen entsprechen nicht dem
derzeitigen Regionalplan. Selbst wenn die Gemeinde Weilerswist einen mit allen Gutachten versehenen Neuentwurf des Flächennutzungsplans einreichen sollte, würde dieser zurzeit nicht bearbeitet werden. Eine Bearbeitung würde erst nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens des neuen
Landesentwicklungsplans und der sich anschließenden Neuaufstellung des Regionalplans erfolgen
können (ca. im Jahre 2022).
Grundsätzlich verschloss sich die Bezirksregierung Köln aber nicht einer Fortentwicklung des noch
geltenden Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist. Bei Vorliegen aller planungsrechtlichen Voraussetzungen besteht seitens der Bezirksregierung Köln die Absicht, im Bereich des im
geltenden Regionalplan ausgewiesenen Siedlungsschwerpunkts „Weilerswist/Weilerswist
Süd/Großvernich“ eine über die sogenannte Eigenentwicklung hinausgehende angemessene
Ausweisung von 10 ha Wohnbauland und 10 ha Gewerbeland zuzulassen. Daneben bestand auch
Fortentwicklung der Rahmenplanung der Gemeinde Weilerswist als Flächennutzungsplanänderungsverfahren im Vorfeld zur Aufstellung des Regionalplans (u. a. Darstellung der Osttangente
sowie Erweiterung von Wohnbau- und Gewerbeflächen)
Seite 2 von 2
die Bereitschaft, in Hausweiler eine größere Wohnbaufläche zuzulassen, die über die Eigenentwicklung hinausgeht. Dieses Vorgehen entspricht im Vorgriff auf den neuen Landesentwicklungsplan den Zielen und Grundsätzen 6.2-2, wonach insbesondere auch noch Wohnbauentwicklung in
der Nähe von Haltepunkten des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs (Bahnhof Derkum)
ermöglicht werden soll. Weiter durften noch kleinere Bereiche an den einzelnen Ortschaften entwickelt werden, die sich bereits in diversen Flächennutzungsplanänderungsverfahren befinden.
Da diese „Teilflächenplanung“ für den Siedlungsschwerpunkt „Weilerswist/Weilerswist
Süd/Großvernich“ vor dem Hintergrund von effektiven Umlegungsverfahren o. ä. nicht sehr zielführend ist, hat die Bürgermeisterin noch einmal mit der Regierungspräsidentin der Bezirksregierung
Köln, Frau Gisela Walsken, die Gesamtproblematik insbesondere auch der Osttangente erörtert.
Ausweislich der mündlichen Zusage der Regierungspräsidentin anlässlich ihres Besuchs im Oktober 2018 kann die Gemeinde Weilerswist nun – im Gegensatz zu der o. a. Regelung – die Rahmenplanung als „Komplettpaket“ für eine Flächennutzungsplanänderung im Vorgriff auf den noch
aufzustellenden Regionalplan nutzen. Somit können nun jeweils ca. 20 -25 ha Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie die Osttangente zwischen ADAC und K 3 mit Anschlüssen an Weilerswist
Süd, Vernich Ost und die neuen Gewerbeflächen ins Flächennutzungsplanänderungsverfahren
gebracht werden.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 30.10.2018
Aufgestellt
Reichwaldt
Mitunterzeichner
Wagner
Strotkötter
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)