Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
181 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
30.10.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_49/2018 2. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
61 26 03:74-0004
31.01.2019
Betreff
Aufnahme der Erweiterung der künftigen Osttangente zwischen der
K3 und der LEP-VI-Fläche/Gewerbegebiet „Am Silberberg“ (Euskirchen) als Straßenbedarfsplanmaßnahme für überregionalen bzw. regionalen Verkehr im neuen Regionalplan
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
08.11.2018
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur empfiehlt der Bezirksregierung Köln,
die „Osttangente“ zwischen der K 3 und der LEP-VI-Fläche/Gewerbegebiet „Am Silberberg“ (Stadt
Euskirchen) als Straßenbedarfsplanmaßnahme für überregionalen bzw. regionalen Verkehr im
neuen Regionalplan aufzunehmen. Weiter beauftragt er die Bürgermeisterin, die zuständigen
Straßenverkehrsbehörden um Unterstützung zur Planaufnahme zu bitten.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
In dem Termin im Oktober 2018 mit der Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Köln, Frau
Gisela Walsken, wurden die möglichen zukünftigen Bauleitplanungen der Gemeinde Weilerswist
intensiv erörtert. Im Vorgriff auf den neuen Regionalplan wird die Einleitung verschiedener Bauleitplanverfahren dankenswerterweise bereits heute zugelassen (siehe A 49/2018 – 1. Ergänzung, ).
Darüber hinaus können derzeit keine weiteren Bauleitplanverfahren, die Richtung Neuaufstellung
des Flächennutzungsplans gehen, zugelassen werden.
Es ist daher wichtig, für eine zukünftige Weiterführung der Osttangente über die K 3 hinaus, Mitstreiter zu finden, die die besondere regionale bzw. sogar überregionale Bedeutung dieser Straßeninfrastruktur unterstützen. Dies müssen insbesondere der Kreis Euskirchen und/oder das Land
Nordrhein-Westfalen sein.
Fortentwicklung der Rahmenplanung der Gemeinde Weilerswist als Flächennutzungsplanänderungsverfahren im Vorfeld zur Aufstellung des Regionalplans (u. a. Darstellung der Osttangente
sowie Erweiterung von Wohnbau- und Gewerbeflächen)
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 30.10.2018
Aufgestellt
Reichwaldt
Mitunterzeichner
Wagner
Strotkötter
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)