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Beschlussvorlage (Aufnahme der Erweiterung der künftigen Osttangente zwischen der K3 und der LEP-VI-Fläche/Gewerbegebiet „Am Silberberg“ (Euskirchen) als Straßenbedarfsplanmaßnahme für überregionalen bzw. regionalen Verkehr im neuen Regionalplan)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
181 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
30.10.18, 18:02
Beschlussvorlage (Aufnahme der Erweiterung der künftigen Osttangente zwischen der K3 und der LEP-VI-Fläche/Gewerbegebiet „Am Silberberg“  (Euskirchen) als Straßenbedarfsplanmaßnahme für überregionalen bzw. regionalen Verkehr im neuen Regionalplan) Beschlussvorlage (Aufnahme der Erweiterung der künftigen Osttangente zwischen der K3 und der LEP-VI-Fläche/Gewerbegebiet „Am Silberberg“  (Euskirchen) als Straßenbedarfsplanmaßnahme für überregionalen bzw. regionalen Verkehr im neuen Regionalplan)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. A_49/2018 2. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 26 03:74-0004 31.01.2019 Betreff Aufnahme der Erweiterung der künftigen Osttangente zwischen der K3 und der LEP-VI-Fläche/Gewerbegebiet „Am Silberberg“ (Euskirchen) als Straßenbedarfsplanmaßnahme für überregionalen bzw. regionalen Verkehr im neuen Regionalplan Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 08.11.2018 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur empfiehlt der Bezirksregierung Köln, die „Osttangente“ zwischen der K 3 und der LEP-VI-Fläche/Gewerbegebiet „Am Silberberg“ (Stadt Euskirchen) als Straßenbedarfsplanmaßnahme für überregionalen bzw. regionalen Verkehr im neuen Regionalplan aufzunehmen. Weiter beauftragt er die Bürgermeisterin, die zuständigen Straßenverkehrsbehörden um Unterstützung zur Planaufnahme zu bitten. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: In dem Termin im Oktober 2018 mit der Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Köln, Frau Gisela Walsken, wurden die möglichen zukünftigen Bauleitplanungen der Gemeinde Weilerswist intensiv erörtert. Im Vorgriff auf den neuen Regionalplan wird die Einleitung verschiedener Bauleitplanverfahren dankenswerterweise bereits heute zugelassen (siehe A 49/2018 – 1. Ergänzung, ). Darüber hinaus können derzeit keine weiteren Bauleitplanverfahren, die Richtung Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gehen, zugelassen werden. Es ist daher wichtig, für eine zukünftige Weiterführung der Osttangente über die K 3 hinaus, Mitstreiter zu finden, die die besondere regionale bzw. sogar überregionale Bedeutung dieser Straßeninfrastruktur unterstützen. Dies müssen insbesondere der Kreis Euskirchen und/oder das Land Nordrhein-Westfalen sein. Fortentwicklung der Rahmenplanung der Gemeinde Weilerswist als Flächennutzungsplanänderungsverfahren im Vorfeld zur Aufstellung des Regionalplans (u. a. Darstellung der Osttangente sowie Erweiterung von Wohnbau- und Gewerbeflächen) Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 30.10.2018 Aufgestellt Reichwaldt Mitunterzeichner Wagner Strotkötter Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)