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Beschlussvorlage (Errichtung einer neuen Feuerwache in der Gemeinde Weilerswist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
180 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
30.10.18, 18:02
Aktualisiert
30.10.18, 18:02
Beschlussvorlage (Errichtung einer neuen Feuerwache in der Gemeinde Weilerswist
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen) Beschlussvorlage (Errichtung einer neuen Feuerwache in der Gemeinde Weilerswist
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_75/2018 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 20 01:0002 31.01.2019 Betreff Errichtung einer neuen Feuerwache in der Gemeinde Weilerswist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 08.11.2018 (1) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur empfiehlt dem Haupt- und Vergabeausschuss ein Planungsbüro mit der Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung eines Bebauungsplans einschließlich aller relevanten Umweltplanungen zu beauftragen. Außerdem empfiehlt er dem Rat der Gemeinde Weilerswist die notwendigen Einleitungsbeschlüsse zu fassen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die Änderungen zum Landesentwicklungsplan NRW (LEP) werden voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Hiernach werden Rettungs- und Feuerwachen auch im sogenannten „Freiraum“ planungsrechtlich möglich werden. Im Vorgriff hierauf hat die Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Köln, Frau Walsken, der Gemeinde Weilerswist zugesichert, dass das erforderliche Flächennutzungsplanverfahren „Sondergebiet Feuerwache“ eingeleitet werden darf. Das zukünftige Plangebiet ist der Anlage zu entnehmen. Errichtung einer neuen Feuerwache in der Gemeinde Weilerswist Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 30.10.2018 Aufgestellt Reichwaldt Mitunterzeichner Wagner Strotkötter Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)