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Beschlussvorlage (Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hier: Sachstandsbericht Ausgleichserstattung / Ökokonto)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
159 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
31.10.18, 16:32
Aktualisiert
31.10.18, 16:32
Beschlussvorlage (Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
hier: Sachstandsbericht Ausgleichserstattung / Ökokonto) Beschlussvorlage (Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
hier: Sachstandsbericht Ausgleichserstattung / Ökokonto) Beschlussvorlage (Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
hier: Sachstandsbericht Ausgleichserstattung / Ökokonto)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB Forst/FB IV AM. Vorlage 1033 /X.L. Datum: 31.10.2018 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 06.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hier: Sachstandsbericht Ausgleichserstattung / Ökokonto Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: 1.) Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Sachstandsbericht Ausgleichserstattungen / Ökokonto im Zuge der Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zustimmend zur Kenntnis. 2.) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung darauf hinzuwirken, dem Kreis bestehende Ökopunkte für vorhandene Ersatzgelder anzubieten mit dem Ziel des finanziellen Ausgleiches. 3.) Der Rat beschließt weiter im Rahmen des zu beschließenden Forstwirtschaftsplanes Maßnahmen durchzuführen nach zu erreichender Zusage des Kreises der Refinanzierung mit vorhandenen Ersatzgeldern Begründung: Das Ökokonto als Naturschutzinstrument auf kommunaler Ebene basiert auf den Rechtsgrundlagen der §§ 16 und 18 bis 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) sowie § 200a des Baugesetzbuches (BauGB). Dem zu Grunde liegen Standards und Verfahrensweisen zur Ermittlung und Bewertung von Eingriffen und Kompensation von Vorhaben in Naturraum und Landschaft. Mit diesen Biotopwertverfahren werden Ökopunkte, vor und nach dem Eingriff und ggf. die Ausgleich- oder Ersatzmaßnahmen betreffend, ermittelt. Überschüssige Punkte können auf ein Ökokonto gebucht werden. Mit diesen können spätere Investitionen abgebucht werden. Das Ökokonto wird von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen geführt. Kontostand des Ökokontos der Gemeinde Nettersheim: Aktuell sind auf dem Ökokonto der Gemeinde Nettersheim 88.458 Punkte eingebucht, die aus den im Wald durchgeführten ökologischen Maßnahmen im Marmagener Bachtal und im Engelgauer Sumpf stammen. Beim Waldkauf / -tausch mit der Eifelwald GmbH wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen, in dem die Maßnahmen zur Erzeugung ebensolcher Ökopunkte als Dienstbarkeit festgehalten worden sind. Ein Teil dieser Punkte wird in naher Zukunft auf dem Ökokonto der Gemeinde eingebucht werden. Maßnahmen und Umsetzungsstand der Ökopunkte-Generierung der Eifelwald GmbH (Bofrost-Dienstbarkeiten): Im Zuge der Aufwertung von Flächen in den Bereichen Kickesberg und Eichschleidchen (Los 1) werden vor allem Fichten- und Kiefermischbestände sowie Lärchenforste in Waldmeister-Buchenwälder mit entsprechenden Waldmänteln umgewandelt. Dazu kommen Hochstaudenflure und Kalkhalbtrockenrasen. Stand Oktober 2018 sind erste Maßnahmen bereits fertiggestellt. Weitere Maßnahmen werden – witterungsbedingt um ein knappes halbes Jahr verzögert – voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 fertiggestellt und können im Anschluss durch die untere Naturschutzbehörde (UNB) abgenommen werden. Mit dieser Abnahme wären etwa 80% der möglichen Ökopunkte abgenommen und würden 3 zeitnah auf dem Ökokonto eingebucht. Die restlichen Maßnahmen werden bis Ende 2022 fertiggestellt. Für die Gemeinde Nettersheim entstehen hier keine weiteren Kosten. Arbeitsfortschritt mit der unteren Naturschutzbehörde: Bei einem gemeinsamen Termin aus Vertretern der unteren Naturschutzbehörde und der Verwaltung fand eine Abstimmung zu folgenden Inhalten statt: Durchführung und Abnahme bereits geplanter bzw. durchgeführter Maßnahmen zur zeitnahen Einbuchung in das Ökokonto der Gemeinde. Umwandlung von Ökopunkten in Geldwerte Ausarbeitung mittel- und langfristiger, großräumiger Aufwertungen des Naturraumes der Gemeinde Nettersheim Prüfung von Maßnahmen zum Naturschutz und zur ökologischen Aufwertung, die im Einklang mit Zielen der Wasserrahmenrichtlinie stehen Umsetzungsmöglichkeiten im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie: Für die geplanten Bereiche (Gillesbach, Marmagener Bach) sind verschiedene Maßnahmen im Katalog der Wasserrahmenrichtlinie vermerkt. Zumeist handelt es sich um den Rück- oder Umbau von Verrohrungen und Durchlässen. Hinzu kommt an einigen Stellen eine mögliche Neutrassierung. Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass eine ganzheitliche Aufwertung von Bach- und Forstbereichen sinnvoll ist und dass aus diesen Gründen auch die Generierung von Ökopunkten für Maßnahmen, die über das Soll hinausgehen, möglich sein sollte. Die MKULNV vertritt in einem Schreiben aus dem Jahr 2011 (s.o.) den Standpunkt, wenn „bei einer […] Renaturierung oder Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit der entstehende naturschutzfachliche Wert höher ist als der Kompensationsbedarf für den Eingriff, können die Maßnahmen […] als vorgezogene Kompensationsmaßnahmen in ein Ökokonto eingestellt werden. Ziele im Rahmen des Ökokontos sind der Erhalt von Ersatzgeldern des Kreis Euskirchen als finanzieller Ausgleich für sowohl bereits durchgeführte Maßnahmen (“Verkauf“ von Ökopunkten) als auch für geplante, größere Projekte. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dem Kreis bestehende Ökopunkte für vorhandene Ersatzgelder anzubieten mit dem Ziel des finanziellen Ausgleiches. Zudem wird empfohlen, im Rahmen des zu beschließenden Forstwirtschaftsplanes Maßnahmen durchzuführen nach zu erreichender Zusage des Kreises der Refinanzierung mit vorhandenen Ersatzgeldern. gez.: Pracht ____________________ Bürgermeister