Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
159 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
31.10.18, 16:32
Aktualisiert
31.10.18, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB Forst/FB IV AM.
Vorlage 1033 /X.L.
Datum: 31.10.2018
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
06.11.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
hier: Sachstandsbericht Ausgleichserstattung / Ökokonto
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
1.) Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Sachstandsbericht Ausgleichserstattungen / Ökokonto im Zuge der Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zustimmend zur Kenntnis.
2.) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung darauf hinzuwirken, dem Kreis
bestehende Ökopunkte für vorhandene Ersatzgelder anzubieten mit dem Ziel des
finanziellen Ausgleiches.
3.) Der Rat beschließt weiter im Rahmen des zu beschließenden Forstwirtschaftsplanes Maßnahmen durchzuführen nach zu erreichender Zusage des Kreises der
Refinanzierung mit vorhandenen Ersatzgeldern
Begründung:
Das Ökokonto als Naturschutzinstrument auf kommunaler Ebene basiert auf den
Rechtsgrundlagen der §§ 16 und 18 bis 21 des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatschG) sowie § 200a des Baugesetzbuches (BauGB). Dem zu Grunde liegen
Standards und Verfahrensweisen zur Ermittlung und Bewertung von Eingriffen
und Kompensation von Vorhaben in Naturraum und Landschaft. Mit diesen Biotopwertverfahren werden Ökopunkte, vor und nach dem Eingriff und ggf. die
Ausgleich- oder Ersatzmaßnahmen betreffend, ermittelt. Überschüssige Punkte
können auf ein Ökokonto gebucht werden. Mit diesen können spätere Investitionen abgebucht werden. Das Ökokonto wird von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen geführt.
Kontostand des Ökokontos der Gemeinde Nettersheim:
Aktuell sind auf dem Ökokonto der Gemeinde Nettersheim 88.458 Punkte
eingebucht, die aus den im Wald durchgeführten ökologischen Maßnahmen im
Marmagener Bachtal und im Engelgauer Sumpf stammen.
Beim Waldkauf / -tausch mit der Eifelwald GmbH wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen, in dem die Maßnahmen zur Erzeugung ebensolcher Ökopunkte als
Dienstbarkeit festgehalten worden sind. Ein Teil dieser Punkte wird in naher Zukunft auf dem Ökokonto der Gemeinde eingebucht werden.
Maßnahmen und Umsetzungsstand der Ökopunkte-Generierung der Eifelwald
GmbH (Bofrost-Dienstbarkeiten):
Im Zuge der Aufwertung von Flächen in den Bereichen Kickesberg und
Eichschleidchen (Los 1) werden vor allem Fichten- und Kiefermischbestände sowie Lärchenforste in Waldmeister-Buchenwälder mit entsprechenden Waldmänteln umgewandelt. Dazu kommen Hochstaudenflure und Kalkhalbtrockenrasen.
Stand Oktober 2018 sind erste Maßnahmen bereits fertiggestellt. Weitere Maßnahmen werden – witterungsbedingt um ein knappes halbes Jahr verzögert –
voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 fertiggestellt und können im Anschluss
durch die untere Naturschutzbehörde (UNB) abgenommen werden. Mit dieser
Abnahme wären etwa 80% der möglichen Ökopunkte abgenommen und würden
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zeitnah auf dem Ökokonto eingebucht. Die restlichen Maßnahmen werden bis
Ende 2022 fertiggestellt. Für die Gemeinde Nettersheim entstehen hier keine
weiteren Kosten.
Arbeitsfortschritt mit der unteren Naturschutzbehörde:
Bei einem gemeinsamen Termin aus Vertretern der unteren Naturschutzbehörde
und der Verwaltung fand eine Abstimmung zu folgenden Inhalten statt:
Durchführung und Abnahme bereits geplanter bzw. durchgeführter Maßnahmen zur zeitnahen Einbuchung in das Ökokonto der Gemeinde.
Umwandlung von Ökopunkten in Geldwerte
Ausarbeitung mittel- und langfristiger, großräumiger Aufwertungen des
Naturraumes der Gemeinde Nettersheim
Prüfung von Maßnahmen zum Naturschutz und zur ökologischen Aufwertung, die im Einklang mit Zielen der Wasserrahmenrichtlinie stehen
Umsetzungsmöglichkeiten im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie:
Für die geplanten Bereiche (Gillesbach, Marmagener Bach) sind verschiedene
Maßnahmen im Katalog der Wasserrahmenrichtlinie vermerkt. Zumeist handelt
es sich um den Rück- oder Umbau von Verrohrungen und Durchlässen. Hinzu
kommt an einigen Stellen eine mögliche Neutrassierung.
Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass eine ganzheitliche Aufwertung von
Bach- und Forstbereichen sinnvoll ist und dass aus diesen Gründen auch die Generierung von Ökopunkten für Maßnahmen, die über das Soll hinausgehen, möglich sein sollte. Die MKULNV vertritt in einem Schreiben aus dem Jahr 2011 (s.o.)
den Standpunkt, wenn „bei einer […] Renaturierung oder Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit der entstehende naturschutzfachliche Wert höher ist als
der Kompensationsbedarf für den Eingriff, können die Maßnahmen […] als vorgezogene Kompensationsmaßnahmen in ein Ökokonto eingestellt werden.
Ziele im Rahmen des Ökokontos sind der Erhalt von Ersatzgeldern des Kreis Euskirchen als finanzieller Ausgleich für sowohl bereits durchgeführte Maßnahmen
(“Verkauf“ von Ökopunkten) als auch für geplante, größere Projekte.
Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dem
Kreis bestehende Ökopunkte für vorhandene Ersatzgelder anzubieten mit dem
Ziel des finanziellen Ausgleiches.
Zudem wird empfohlen, im Rahmen des zu beschließenden Forstwirtschaftsplanes Maßnahmen durchzuführen nach zu erreichender Zusage des Kreises der Refinanzierung mit vorhandenen Ersatzgeldern.
gez.: Pracht
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Bürgermeister