Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
146 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
31.10.18, 13:02
Aktualisiert
31.10.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 1037 /X.L.
Datum: 31.10.2018
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
06.11.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verbissschäden im Gemeindewald
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführung zu den Verbissschäden im Gemeindewald zur
Kenntnis.
Er beschließt, zum Monitoring der Verbissschäden im Gemeindewald weitere
Weisergatter zu errichten und beauftragt die Verwaltung, die dafür beim Landesbetrieb Wald und Holz bereitstehenden Fördergelder zu beantragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Waldgebieten, in denen das waldbauliche Ziel
gefährdet ist, eigene Verbissgutachten im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zu erstellen.
Begründung:
Die Rahmenbedingungen der Jagd werden so gestaltet, dass sie der nachhaltigen
Erfüllung aller Waldfunktionen dient.
Der Waldzustand ist das primäre Kriterium für eine erfolgreiche Jagd. Nur so ist
die Senkung von Vermögensschäden am Wald möglich.
Die Jagd wirkt somit auf Wildbestände hin, die der natürlichen Winteräsungskapazität ihrer Lebensräume angepasst sind.
Dadurch soll und wird die Verjüngung und Erzielung von gesunden und stabilen
Mischbeständen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht.
Zur Sicherung dieser jagdlichen Leistungen hat der Gemeinderat beschlossen,
das gesetzliche Jagdausübungsrecht bei der Gemeinde Nettersheim zu belassen und die Jagden nicht zu verpachten.
Der beste Garant für eine ordnungsgemäßen Jagdbetrieb im Gemeindewald
Nettersheim ist somit die Erreichung der waldbaulichen Ziele.
Hierbei spielen die Verbissgutachten, welche nach § 22 Landesjagdgesetz NRW
vorgeschrieben sind, eine entscheidene Rolle. Diese „Verbissgutachten“ werden
erstellt durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lagen noch keine Verbissgutachten für den Gemeindewald
vor. Verbissgutachten sind aber ein wichtiges Instrument, dem Waldbesitzer und
den Jägern die Notwendigkeit und erforderliche Intensität Ihres Handelns zu verdeutlichen.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, neben
den gesetzlich nach § 22 Landesjagdgesetz vorgeschriebenen Verbissgutachten,
in Abstimmung mit dem Forstamt Hocheifel Zülpicher Börde in Gebieten, wo das
waldbauliche Ziel gefährdet ist, weitere Verbissgutachten zu erstellen.
Es scheint daher erforderlich, eigene Kräfte zu aktivieren, um ggfs. parallel entsprechende Verbissgutachten zu erstellen.
Als sehr wirksam in der Dokumentation und Demonstration des Einflusses des
Schalenwildes auf die Waldentwicklung haben sich die Weisergatter erwiesen.
Es wird daher vorgeschlagen, in Waldgebieten mit erkennbar hohem Wilddruck
Weisergatter zu installieren und die dazu beim Landesbetrieb Wald und Holz verfügbaren Fördergelder entsprechend zu beantragen.
gez. Pracht
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Bürgermeister