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Beschlussvorlage (Verbissschäden im Gemeindewald)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
146 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
31.10.18, 13:02
Aktualisiert
31.10.18, 13:02
Beschlussvorlage (Verbissschäden im Gemeindewald) Beschlussvorlage (Verbissschäden im Gemeindewald)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 1037 /X.L. Datum: 31.10.2018 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 06.11.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verbissschäden im Gemeindewald Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführung zu den Verbissschäden im Gemeindewald zur Kenntnis. Er beschließt, zum Monitoring der Verbissschäden im Gemeindewald weitere Weisergatter zu errichten und beauftragt die Verwaltung, die dafür beim Landesbetrieb Wald und Holz bereitstehenden Fördergelder zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, in Waldgebieten, in denen das waldbauliche Ziel gefährdet ist, eigene Verbissgutachten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu erstellen. Begründung: Die Rahmenbedingungen der Jagd werden so gestaltet, dass sie der nachhaltigen Erfüllung aller Waldfunktionen dient. Der Waldzustand ist das primäre Kriterium für eine erfolgreiche Jagd. Nur so ist die Senkung von Vermögensschäden am Wald möglich. Die Jagd wirkt somit auf Wildbestände hin, die der natürlichen Winteräsungskapazität ihrer Lebensräume angepasst sind. Dadurch soll und wird die Verjüngung und Erzielung von gesunden und stabilen Mischbeständen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht. Zur Sicherung dieser jagdlichen Leistungen hat der Gemeinderat beschlossen, das gesetzliche Jagdausübungsrecht bei der Gemeinde Nettersheim zu belassen und die Jagden nicht zu verpachten. Der beste Garant für eine ordnungsgemäßen Jagdbetrieb im Gemeindewald Nettersheim ist somit die Erreichung der waldbaulichen Ziele. Hierbei spielen die Verbissgutachten, welche nach § 22 Landesjagdgesetz NRW vorgeschrieben sind, eine entscheidene Rolle. Diese „Verbissgutachten“ werden erstellt durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lagen noch keine Verbissgutachten für den Gemeindewald vor. Verbissgutachten sind aber ein wichtiges Instrument, dem Waldbesitzer und den Jägern die Notwendigkeit und erforderliche Intensität Ihres Handelns zu verdeutlichen. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, neben den gesetzlich nach § 22 Landesjagdgesetz vorgeschriebenen Verbissgutachten, in Abstimmung mit dem Forstamt Hocheifel Zülpicher Börde in Gebieten, wo das waldbauliche Ziel gefährdet ist, weitere Verbissgutachten zu erstellen. Es scheint daher erforderlich, eigene Kräfte zu aktivieren, um ggfs. parallel entsprechende Verbissgutachten zu erstellen. Als sehr wirksam in der Dokumentation und Demonstration des Einflusses des Schalenwildes auf die Waldentwicklung haben sich die Weisergatter erwiesen. Es wird daher vorgeschlagen, in Waldgebieten mit erkennbar hohem Wilddruck Weisergatter zu installieren und die dazu beim Landesbetrieb Wald und Holz verfügbaren Fördergelder entsprechend zu beantragen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister