Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
30.10.18, 15:02
Aktualisiert
30.10.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I - NB
Vorlage 1035 /X.L.
Datum: 29.10.2018
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
06.11.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Schutz vor der Afrikanischen
Schweinepest (ASP) zur Kenntnis.
Begründung:
Am 13. September wurde bekannt, dass bei tot aufgefundenen Wildschweinen in
Belgien, im Dreiländereck Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Afrikanische
Schweinepest (ASP) festgestellt wurde. Der Fundort liegt etwa 60 Kilometer von
der deutschen und rund 120 Kilometer von der nordrhein-westfälischen Grenze
entfernt. Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat verstärkt ein ASPMonitoring (Überwachung der Entwicklung) in der gesamten Grenzregion veranlasst. Dies insbesondere in den Kreisen Aachen, Düren und Euskirchen.
Die ASP ist eine Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die durch ein Virus
hervorgerufen wird. Eine Infektion mit dem ASP-Virus führt bei den Tieren meist
zu einer akuten und schweren, häufig tödlichen Erkrankung. Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung im Tiergesundheitsgesetz und der
Schweinepest-Verordnung geregelt ist. Eine umfassende Darstellung der ASP ist
als Anlage beigefügt.
Durch den Kreis Euskirchen sind die Kommunen im Kreis verpflichtet worden,
diverse Hinweisschilder an stark frequentierten Parkplätzen anzubringen. Zusätzlich werden diese Hinweisschilder an gemeindlichen Einrichtungen angebracht.
Hier fungiert die Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Sollte ein totes Wildschwein entdeckt werden, ist dieser Fund umgehend beim
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unter der Telefonnummer 0201/714488 zu melden. Der Bereitschaftsdienst des LANUV kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.
Eine allgemeine Information zur ASP wird zeitnah zur Veröffentlichung im Gemeindeblatt sowie auf der Homepage der Gemeinde erstellt.
Für den Fall des Auftretens der ASP im Kreis Euskirchen sind konkrete Maßnahmen benannt, die in diesem Fall in der Gemeinde getroffen werden (Sperrung
des Waldes, Informationsschreiben an die Bevölkerung, ...).
Eine gute Vorbereitung und die Gewährleistung eines schnellen Eingreifens ist
daher elementar und wird durch Mitarbeiter der Verwaltung verfolgt.
Neben den in Bezug auf die allgemeine Ordnung durchzuführenden Maßnahmen
obliegt der Gemeinde Nettersheim in Ihrer Funktion als Eigenjagdinhaber eine
besondere Verantwortung zur Mitwirkung bei Maßnahmen, die der Eindämmung
und Verhinderung der ASP dienen.
3
Durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen und den Kreis Euskirchen wurden entsprechende Handreichungen, die jagdliche Maßnahmen betreffen, herausgegeben, die dieser Vorlage als Anlagen 4 und 5 beigefügt sind.
Die dortigen Vorgaben sind als Aufforderung bei der Mithilfe zur Eindämmung
und Verhinderung der ASP zu verstehen und nicht als rechtliche Gebote. Unabhängig davon wurden alle in den Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim Jagdausführenden und für die Jagd Verantwortlichen entsprechend informiert und
aufgefordert, den Empfehlungen nachzukommen. Die vorgenannten Informationen wurden weiter gereicht, in den selbstverwalteten Eigenjagden steht das
„Handwerkszeug“ (Schweißröhrchen und Vordruck) entsprechend zur Verfügung.
Die Dichte des Schwarzwildvorkommens ist maßgeblicher Faktor bei der Ausbreitung der ASP, so dass u.a. mit der Durchführung von Bewegungsjagden intensiv
auf die Bejagung des Schwarzwildes hingewirkt wird, so auch insbesondere bei
der Bewegungsjagd am 27.10.2018, bei der auf die Erhebung eines Abschussentgeltes für die Erlegung von Schwarzwild verzichtet wurde.
Alle in den Eigenjagden der Gemeinde Jagenden und Jagdverantwortlichen sind
bemüht, bei der Eindämmung und Verhinderung der ASP im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzuwirken.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister