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Beschlussvorlage (Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
157 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
30.10.18, 15:02
Aktualisiert
30.10.18, 15:02
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - NB Vorlage 1035 /X.L. Datum: 29.10.2018 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 06.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zur Kenntnis. Begründung: Am 13. September wurde bekannt, dass bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Belgien, im Dreiländereck Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt wurde. Der Fundort liegt etwa 60 Kilometer von der deutschen und rund 120 Kilometer von der nordrhein-westfälischen Grenze entfernt. Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat verstärkt ein ASPMonitoring (Überwachung der Entwicklung) in der gesamten Grenzregion veranlasst. Dies insbesondere in den Kreisen Aachen, Düren und Euskirchen. Die ASP ist eine Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die durch ein Virus hervorgerufen wird. Eine Infektion mit dem ASP-Virus führt bei den Tieren meist zu einer akuten und schweren, häufig tödlichen Erkrankung. Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Bekämpfung im Tiergesundheitsgesetz und der Schweinepest-Verordnung geregelt ist. Eine umfassende Darstellung der ASP ist als Anlage beigefügt. Durch den Kreis Euskirchen sind die Kommunen im Kreis verpflichtet worden, diverse Hinweisschilder an stark frequentierten Parkplätzen anzubringen. Zusätzlich werden diese Hinweisschilder an gemeindlichen Einrichtungen angebracht. Hier fungiert die Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sollte ein totes Wildschwein entdeckt werden, ist dieser Fund umgehend beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unter der Telefonnummer 0201/714488 zu melden. Der Bereitschaftsdienst des LANUV kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins. Eine allgemeine Information zur ASP wird zeitnah zur Veröffentlichung im Gemeindeblatt sowie auf der Homepage der Gemeinde erstellt. Für den Fall des Auftretens der ASP im Kreis Euskirchen sind konkrete Maßnahmen benannt, die in diesem Fall in der Gemeinde getroffen werden (Sperrung des Waldes, Informationsschreiben an die Bevölkerung, ...). Eine gute Vorbereitung und die Gewährleistung eines schnellen Eingreifens ist daher elementar und wird durch Mitarbeiter der Verwaltung verfolgt. Neben den in Bezug auf die allgemeine Ordnung durchzuführenden Maßnahmen obliegt der Gemeinde Nettersheim in Ihrer Funktion als Eigenjagdinhaber eine besondere Verantwortung zur Mitwirkung bei Maßnahmen, die der Eindämmung und Verhinderung der ASP dienen. 3 Durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und den Kreis Euskirchen wurden entsprechende Handreichungen, die jagdliche Maßnahmen betreffen, herausgegeben, die dieser Vorlage als Anlagen 4 und 5 beigefügt sind. Die dortigen Vorgaben sind als Aufforderung bei der Mithilfe zur Eindämmung und Verhinderung der ASP zu verstehen und nicht als rechtliche Gebote. Unabhängig davon wurden alle in den Eigenjagden der Gemeinde Nettersheim Jagdausführenden und für die Jagd Verantwortlichen entsprechend informiert und aufgefordert, den Empfehlungen nachzukommen. Die vorgenannten Informationen wurden weiter gereicht, in den selbstverwalteten Eigenjagden steht das „Handwerkszeug“ (Schweißröhrchen und Vordruck) entsprechend zur Verfügung. Die Dichte des Schwarzwildvorkommens ist maßgeblicher Faktor bei der Ausbreitung der ASP, so dass u.a. mit der Durchführung von Bewegungsjagden intensiv auf die Bejagung des Schwarzwildes hingewirkt wird, so auch insbesondere bei der Bewegungsjagd am 27.10.2018, bei der auf die Erhebung eines Abschussentgeltes für die Erlegung von Schwarzwild verzichtet wurde. Alle in den Eigenjagden der Gemeinde Jagenden und Jagdverantwortlichen sind bemüht, bei der Eindämmung und Verhinderung der ASP im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzuwirken. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister