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Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
173 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
30.10.18, 13:14
Aktualisiert
30.10.18, 13:14
Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – Wil Vorlage 1028 /X.L. Datum: 29.10.2018 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 06.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim vom 15.03.2005 gemäß der beigefügten Anlage. Begründung: In der letzten Sitzungsphase wurden dem Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft eine Ausführung über die Bedeutung der gemeindlichen Baumschutzsatzung und eine Vergleichssynopse mit der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorgelegt. In seiner Ausschussitzung am 11.09.2018 hat der v.g. Ausschuss angeregt, dass der § 1 der Mustersatzung in die gemeindliche Satzung aufgenommen werden sollte. § 1 der Baumschutzsatzung vom 15.03.2005 hat folgenden Wortlaut: „§ 1 Geltungsbereich (1) Zur Erhaltung einer gesunden Umwelt für die Bevölkerung ist der Baumbestand der Gemeinde Nettersheim innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne nach den Bestimmungen dieser Satzung geschützt ohne Rücksicht darauf, ob er sich auf öffentlichem oder privatem Grund befindet.“ Auf der Grundlage von § 1 der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes wird folgende Änderung vorgeschlagen: „§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich der Satzung (1) Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Baumbestand (Bäume) innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne zur a) Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, b) Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der Naherholung, c) Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den Menschen und auf Dorfbiotope, d) Erhaltung oder Verbesserung des Dorfklimas, e) Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes gegen schädliche Einwirkungen geschützt, ohne Rücksicht darauf, ob er sich auf öffentlichem oder privatem Grund befindet.“ Der beigefügte Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim ist entsprechend zu beschließen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister