Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
173 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
30.10.18, 13:14
Aktualisiert
30.10.18, 13:14
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – Wil
Vorlage 1028 /X.L.
Datum: 29.10.2018
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
06.11.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz
des Baumbestandes (Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim vom
15.03.2005 gemäß der beigefügten Anlage.
Begründung:
In der letzten Sitzungsphase wurden dem Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft eine Ausführung über die Bedeutung der gemeindlichen Baumschutzsatzung und eine Vergleichssynopse mit der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorgelegt. In seiner Ausschussitzung am 11.09.2018 hat der v.g.
Ausschuss angeregt, dass der § 1 der Mustersatzung in die gemeindliche Satzung
aufgenommen werden sollte.
§ 1 der Baumschutzsatzung vom 15.03.2005 hat folgenden Wortlaut:
„§ 1 Geltungsbereich
(1)
Zur Erhaltung einer gesunden Umwelt für die Bevölkerung ist der Baumbestand der Gemeinde Nettersheim innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne nach den Bestimmungen dieser Satzung geschützt ohne Rücksicht darauf, ob er sich
auf öffentlichem oder privatem Grund befindet.“
Auf der Grundlage von § 1 der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes
wird folgende Änderung vorgeschlagen:
„§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich der Satzung
(1)
Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Baumbestand (Bäume) innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der
Bebauungspläne zur
a) Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
b) Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und
zur Sicherung der Naherholung,
c) Abwehr schädlicher Einwirkungen auf den Menschen und auf Dorfbiotope,
d) Erhaltung oder Verbesserung des Dorfklimas,
e) Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes
gegen schädliche Einwirkungen geschützt, ohne Rücksicht darauf, ob er sich auf
öffentlichem oder privatem Grund befindet.“
Der beigefügte Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des
Baumbestandes (Baumschutzsatzung) in der Gemeinde Nettersheim ist entsprechend zu beschließen.
gez. Pracht
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Bürgermeister