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Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
30.10.18, 13:14
Aktualisiert
30.10.18, 13:14
Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung) Beschlussvorlage (Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Wil Wil Vorlage 1029 /X.L. Datum: 29.10.2018 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 06.11.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von der Baumschutzsatzung für: 1. Eine Erle, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947 Nettersheim-Zingsheim 2. Eine Esche, Antrag des Grundstückseigentümers Gemarkung Tondorf, Flur 9, Nr. 228 Begründung: Zu 1: Auf dem Grundstück „Weidenstraße 14“ in Zingsheim stockt eine Erle die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Die Erle befindet sich im hinterwärtigen Grundstücksbereich mittig zwischen einem Holzschuppen auf gemeindlichem Grund und einem Schuppen des Nachbargrundstücks. Der Baum ist von einem Pilz befallen. Somit ist die Standsicherheit nicht mehr zu gewährleisten. Aus v.g. Gründen ist für die Erle eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Die Ersatzbepflanzung erfolgt im Rahmen der jährlichen Pflanzmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes mit heimischen Bäumen und Sträuchern. Zu 2: Auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 9, Nr. 228, Euskirchener Straße, stockt eine Esche die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt. Die Esche befindet sich unmittelbar neben einem abgerissenen Schuppen, mittig an der östlichen Grundstückshälfte. Der Baum weist diverses Totholz auf und ist aufgrund seines Zustands nicht mehr zu erhalten. Des Weiteren soll das Grundstück in naher Zukunft baulich entwickelt und an zentraler Stelle mit einem Dienstleistungsgebäude bebaut werden. Die Esche befindet sich im Baufenster. Aus v.g. Gründen ist für die Esche eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Die Ersatzbepflanzung wird nach dem landschaftspflegerischem Begleitplan festgelegt und erfolgt im Zuge des Bauprojektes mit heimischen Bäumen und Sträuchern. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister