Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
149 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
30.10.18, 13:14
Aktualisiert
30.10.18, 13:14
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Wil
Wil
Vorlage 1029 /X.L.
Datum: 29.10.2018
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
06.11.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anträge auf Befreiung von der Baumschutzsatzung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft beschließt folgende Befreiungen von
der Baumschutzsatzung für:
1. Eine Erle, Antrag der Gemeinde Nettersheim, Krausstraße 2, 53947
Nettersheim-Zingsheim
2. Eine Esche, Antrag des Grundstückseigentümers Gemarkung Tondorf, Flur
9, Nr. 228
Begründung:
Zu 1:
Auf dem Grundstück „Weidenstraße 14“ in Zingsheim stockt eine Erle die unter
den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt.
Die Erle befindet sich im hinterwärtigen Grundstücksbereich mittig zwischen einem Holzschuppen auf gemeindlichem Grund und einem Schuppen des Nachbargrundstücks. Der Baum ist von einem Pilz befallen. Somit ist die Standsicherheit
nicht mehr zu gewährleisten.
Aus v.g. Gründen ist für die Erle eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Die Ersatzbepflanzung erfolgt im Rahmen der jährlichen Pflanzmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes mit heimischen Bäumen und Sträuchern.
Zu 2:
Auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 9, Nr. 228, Euskirchener Straße,
stockt eine Esche die unter den Schutzbereich der Baumschutzsatzung fällt.
Die Esche befindet sich unmittelbar neben einem abgerissenen Schuppen, mittig
an der östlichen Grundstückshälfte. Der Baum weist diverses Totholz auf und ist
aufgrund seines Zustands nicht mehr zu erhalten. Des Weiteren soll das Grundstück in naher Zukunft baulich entwickelt und an zentraler Stelle mit einem
Dienstleistungsgebäude bebaut werden. Die Esche befindet sich im Baufenster.
Aus v.g. Gründen ist für die Esche eine Befreiung von der Baumschutzsatzung
auszusprechen. Die Ersatzbepflanzung wird nach dem landschaftspflegerischem
Begleitplan festgelegt und erfolgt im Zuge des Bauprojektes mit heimischen
Bäumen und Sträuchern.
gez. Pracht
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Bürgermeister