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Beschlussvorlage (Ausweisung von forstlichen Rettungspunkten)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
30.10.18, 09:01
Aktualisiert
30.10.18, 09:01
Beschlussvorlage (Ausweisung von forstlichen Rettungspunkten) Beschlussvorlage (Ausweisung von forstlichen Rettungspunkten)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER Bürgermeisterbüro - Mi Vorlage 1034 /X.L. Datum: 29.10.2018 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 06.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ausweisung von forstlichen Rettungspunkten Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, sich an dem kreisweiten Projekt zur Einrichtung von forstlichen Rettungspunkten zu beteiligen. Die Verwaltung wird beauftragt, Rettungspunkte zu eruieren und in der Örtlichkeit entsprechend der Vereinbarungen mit dem Kreis Euskirchen auszuweisen. Begründung: Kreisweit wird derzeit die einheitliche Einführung eines Rettungsleitsystems unter Berücksichtigung sowohl forstlicher als auch touristischer Belange umgesetzt. Dabei werden durch die Kommunen im Wald und entlang wichtiger touristischer Wegeverläufe Rettungspunkte eruiert, an denen eine SOS-Wege-Kennung hilfreich und notwendig erscheint. Diese Rettungspunkte werden durch die Leitstelle des Kreises in Kooperation mit dem Katasteramt in ein Rettungsleitsystem aufgenommen, um so eine optimierte Notrufsicherstellung zu erreichen. Die Beschaffung der notwendigen Plaketten (siehe Anlage) zur Ausschilderung der Punkte erfolgt durch das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Euskirchen. Das Anbringen der Beschilderung erfolgt durch die Gemeinde selbst. Es wird vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde Nettersheim an dem kreisweiten Projekt beteiligt. Der Forst legt in Kooperation mit dem Tourismus und der Gemeindefeuerwehr sinnvolle Rettungspunkte fest, übermittelt diese an die Leitstelle des Kreises Euskirchen und weist die Punkte entsprechend der Vereinbarungen mit dem Kreis Euskirchen an den jeweiligen Standorten aus. Eine Erweiterung des Netzes ist bei Bedarf jederzeit möglich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister