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Beschlusstext (Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW vom 18.08.2018; hier: Beeinträchtigungen der Gartennutzung durch Pollenflug und Schattenwurf durch den Bewuchs des Biotops zwischen den Straßen "Auf der Pehle" und "Alte Bonnstraße")

Daten

Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
27.09.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Beschlusstext (Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW vom 18.08.2018;
hier: Beeinträchtigungen der Gartennutzung durch Pollenflug und Schattenwurf durch den Bewuchs des Biotops zwischen den Straßen "Auf der Pehle" und "Alte Bonnstraße")

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Inhalt der Datei

Brühl, den 30.10.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 27.09.2018 Öffentliche Sitzung 2. Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW vom 18.08.2018; hier: Beeinträchtigungen der Gartennutzung durch Pollenflug und Schattenwurf durch den Bewuchs des Biotops zwischen den Straßen "Auf der Pehle" und "Alte Bonnstraße" 292/2018 (Anmerkung in der Niederschrift: Bei dem Biotop handelt es sich um ein Rückhaltebecken des Pingsdorfer Baches, das sich im geschützten Landschaftsbestandteil befindet.) Ratsfrau Jung (SPD) bestätigt als Anwohnerin das Problem, das erst in den letzten 2 Jahren auftrat, als die Silberweiden höher wuchsen als die anderen vorhandenen Bäume. Ein Rückschnitt der Silberweiden würde genügen. Im Anschluss erfolgt im Ausschuss ein Erfahrungs- und Meinungsaustausch über ähnliche Fälle in anderen Bereichen, die Brandgefahr der Pollen, der Ersatz durch andere Bäume, die Schaffung von Präzendenzfällen bei Zustimmung usw. Es besteht Einigkeit, dass der Beschwerde der Antragssteller abgeholfen werden soll. Der sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (GRÜNE) und der sachkundige Einwohner Spitz (NABU) plädieren für eine Entfernung der betroffenen Silberweiden, da ein Rückschnitt vermutlich zu noch stärkerem Wachstum führt. Die entfernten Silberweiden könnten durch hochwertigere Bäume ersetzt werden. Beigeordneter Schiffer stellt klar, dass die Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises einem Rückschnitt oder der Entfernung der Silberweiden zustimmen muss, da sich das Biotop in einem geschützten Landschaftsbestandteil befindet. Insofern kann dieser Ausschuss heute keine abschließende Entscheidung treffen, man müsse mit der Naturschutzbehörde sprechen. Vorsitzender Weber (GRÜNE) schlägt dem Ausschuss folgenden Beschluss vor: Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beauftragt die Verwaltung, die Naturschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises zu kontaktieren, um durch geeignete Pflege- und Aufwertungsmaßnahmen den Antragsstellern entgegenzukommen. Abstimmungsergebnis: - einstimmig – Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 27.09.2018 1 von 1