Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) hier: Weitergabe von Mehreinnahmen Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018, Vorlage Nr. 184/2018 und Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018, Vorlage Nr. 231/2018, Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2018, Vorlage Nr. 107/2018 und Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 20.04.2018, Vorlage Nr. 127/2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Beschlusstext (Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS)
hier: Weitergabe von Mehreinnahmen 
Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018, Vorlage Nr. 184/2018 und Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018, Vorlage Nr. 231/2018, Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2018, Vorlage Nr. 107/2018 und Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 20.04.2018, Vorlage Nr. 127/2018) Beschlusstext (Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS)
hier: Weitergabe von Mehreinnahmen 
Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018, Vorlage Nr. 184/2018 und Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018, Vorlage Nr. 231/2018, Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2018, Vorlage Nr. 107/2018 und Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 20.04.2018, Vorlage Nr. 127/2018)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

Brühl, den 30.10.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 11.09.2018 Öffentliche Sitzung Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) 5.7 Qualität und tarifliche Bezahlung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) hier: Weitergabe von Mehreinnahmen Bezug: Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018, Vorlage Nr. 184/2018 und Antrag der SPD-Fraktion vom 06.07.2018, Vorlage Nr. 231/2018, Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2018, Vorlage Nr. 107/2018 und Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 20.04.2018, Vorlage Nr. 127/2018 301/2018 Ratsherr Hosmann (CDU) bittet im Namen seiner Fraktion darum, das Wort „insbesondere“ im Beschlussentwurf zu streichen. Er begründet dies dahingehend, dass die Schulen selbst entscheiden sollen, für welche Maßnahmen die erhöhten Einnahmen verausgabt werden könnten. Er schlägt vor, „Hausaufgaben“ in den Aufgabenkatalog aufzunehmen. Beigeordnete Burkhardt sieht durch die Bezeichnung „insbesondere“ weitere Möglichkeiten gegeben, auch andere Aufgabengebiete zu bedienen und bekräftigt die Priorität der Beschlussvorlage. Ein wichtiger Schnittpunkt liege gerade im Übergang zwischen Schulunterricht und OGS-Betreuungszeiten. Ziel sei es, die Beschulten in der Hausaufgabenbetreuung und der Lernzeit individuell zu betreuen und zu fördern. Ratsherr Klein (SPD) schließt sich im Namen seiner Fraktion dem Beschlussentwurf der Verwaltung an. Er sieht es für gewichtig an, den Schwerpunkt in der Beschlussvorlage zu benennen. Die Möglichkeit einer weiteren Verwendung bleibe jedoch bestehen. Ratsherr Hosmann (CDU) bekräftigt seine Aussage, dass die Entscheidung über die Verwendung in Zuständigkeit der Schulen liegen solle. Sachkundiger Bürger Kröll (FDP) schließt sich im Namen seiner Fraktion ebenfalls dem Beschlussentwurf der Verwaltung an. Er begründet dies dahingehend, dass es nicht sinnvoll erscheint, wenn die Trägerschaften der OGSen über die Verwendung entscheiden könnten. Dadurch würden die Vergleichsmöglichkeiten in der Mittelverwendung eingeschränkt und eine Chancengleichheit an den Schulen nicht nachvollziehbar. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass der Beschlussvorschlag so gewählt wurde, um eine schnelle Umsetzbarkeit zu bewirken. Ohne eine explizite Benennung der Mittelverwen- Beschluss Schulausschuss 11.09.2018 1 von 2 dung müsse gegebenenfalls der Schulausschuss zu Rate gezogen werden und die Maßnahmen ggfs. beschließen. Ratsfrau Mäsgen (GRÜNE) schlägt vor, „insbesondere“ durch „zum Beispiel“ im Beschlussentwurf zu ersetzen. Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) sieht in der Benennung der Mittelverwendung auch einen Auftrag gegeben, wodurch die Elternschaft gleich ersehen könne, wofür die erhöhten OGS-Elternbeiträge Verwendung finden. Er bezeichnet die Formulierung als ein ganz entscheidendes Kriterium. Sachkundige Bürgerin Kowalik-Bonkat (Linke & Piraten) hält es für wichtig, den Begriff „insbesondere“ bestehen zu lassen. Sie erklärt, dass er der Verwaltung im Auftrag des Ausschusses dadurch eine Kontrollmöglichkeit biete. Sie hält fest, solange Hausaufgaben vorgesehen sind, sollten diese auch durch eine qualifizierte Anleitung und Betreuung begleitet werden, um auch eine Chancengleichheit bieten zu können. Sie erklärt, dass sich ihre Fraktion für die Beibehaltung des Wortlautes im Beschlussentwurf ausspreche. Sonderschulrektorin Born (Pestalozzi-Förderschule) hält fest, dass die Definition von „Hausaufgaben und Lernzeit“ je nach Schule unterschiedlich ausgelegt werde. Sie regt zum Nachdenken an, ob das Vorhaben praktisch umsetzbar sei und die mehr zur Verfügung gestellten Gelder auch in zusätzliches Personal fließen. Sie erklärt, dass die „Lernzeit“ eine begrenzte Zeit in der OGS sei. Ratsherr Hosmann CDU verweist darauf, dass sich im Laufe der Sitzung die Auslegung des Wortes „insbesondere“ als auch „etwas anderes tun zu können“ herauskristallisiert habe. Der Vorsitzende hält fest, dass ein Änderungswunsch aufgrund der abgehaltenen Diskussion nicht mehr besteht. Er schlägt vor, zunächst die Erfahrungswerte der verschiedenen Schulen abzuwarten und bittet die Verwaltung hierzu um Prüfung und Bericht. Beschluss: Der Schulausschuss beschließt, die erhöhten Einnahmen aus Landesmitteln, städtischem Pflichtbeitrag und den OGS-Elternbeiträgen an die OGS-Träger weiterzugeben unter der Voraussetzung, dass der Mehrbetrag zur Finanzierung der Personalkosten zugunsten einer qualitativ höheren individuellen Förderung, insbesondere bei der Hausaufgabenbetreuung/Lernzeit, verwendet wird. Im laufenden Haushaltsjahr nicht verausgabte Mittel sind zu diesem Zweck in das nächste Haushaltsjahr zu übertragen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Schulausschuss 11.09.2018 Einstimmig 2 von 2