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Infotext (Frage zur Befangenheit Ausschuss-Mitglied)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Infotext (Frage zur Befangenheit Ausschuss-Mitglied)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 30.10.2018 Stadt Brühl Mitteilung aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 11.09.2018 Öffentliche Sitzung Anfragen 7.1 Frage zur Befangenheit Ausschuss-Mitglied Ratsherr Stilz CDU kritisiert, dass er zum Thema des TOP 5 als befangen eingestuft wurde. Seiner Meinung nach müssten die Schulleitungen auch als befangen gelten. Der Vorsitzende verweist hierzu auf die Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) und erklärt, dass Ratsherr Stilz (CDU) als Vertreter eines Trägers einen Auftrag der Stadtverwaltung erhalte, im Umkehrschluss sei die Stadtverwaltung selbst Träger der städtischen Schulen und für diese verantwortlich. Die Schulleitungen seien Landesbedienstete, wodurch sich allerdings kein Verhältnis begründe wie zwischen einer Auftrag gebenden Gemeinde und einem Träger, der diese Aufgabe ausführt. Ratsherr Stilz CDU hinterfragt weiter, welcher Unterschied bestehe, zwischen einem Landesbeamten, der den Auftrag erhalte, eine städtische Schule zu leiten und dem Träger einer OGS, der einen Auftrag der Stadtverwaltung erhalte, einen Teil der Schule zu leiten. Er bittet um juristische Beantwortung. Anmerkung der Schriftführerin: Das Justitiariat beantwortet die Nachfrage über die Befangenheit von Ratsherrn Stilz wie folgt: Die Behandlung und die Beschlussfassung zu Fragen im OGS-Bereich allein reichen nicht zur Befangenheit aus, es sei denn, es geht wie im vorliegenden Fall darum, den Trägern mehr Geld zukommen zu lassen. Die Schulleitungen scheiden als Befangene schon deshalb aus, weil die Schulen keinen unmittelbaren Vorteil erlangen und weil sie als amtliche Vertreter einer staatlichen Einrichtung nicht zum Adressatenkreis des § 31 Abs. 2 GO NRW gehören. Die Verantwortlichkeit über die Befangenheit liegt vorrangig beim Ausschussvorsitzenden. Rektor Schröter Clemens-August-Schule teilt abschließend mit, dass er Realschulrektorin Müller-Costard selbstverständlich in der aktuellen Notsituation helfend zur Seite stehe, wie bereits in den vergangen Wochen praktiziert. Beschluss Schulausschuss 11.09.2018 1 von 1