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Öffentliche Niederschrift (Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
189 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
07.11.18, 10:00
Aktualisiert
07.11.18, 10:00

Inhalt der Datei

Euskirchen, 10. Oktober 2018 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 04.09.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16:10 Uhr 19:00 Uhr Anwesend sind a) die Vorsitzende Schmitz, Marietta, Hellenthal b) die Mitglieder Engelke, Andreas, Mechernich Fischer-Ovelhey, Christine, Bad Münstereifel Henkenmeier, Franz-Josef, Mechernich Hoffmann, Holger, Schleiden 16:10 - 17:20 Uhr Liedtke, Rainer, Kall Müller, Reinhold, Dahlem Peters, Paul, Hellenthal Schorn, Hans, Weilerswist Waffenschmidt, Anita, Weilerswist c) von der Verwaltung Rita Budde, Teamkoordinatorin UNB Jenny Gebauer, UNB Alex Oeliger, UNB Friederike Zahn, UNB Verena Pantenburg, UNB als Protokollführerin d) Sonstige Dominik Hosters, Naturpark Nordeifel e. V. Peter Gieseler, Naturpark Nordeifel e. V. Linda Peters, Landesbetrieb Straßenbau NRW Jürgen Friesen, Landesbetrieb Straßenbau NRW Sonja Baab, Landesbetrieb Straßenbau NRW Andreas Müller, Landesbetrieb Straßenbau NRW Friederike Schaffrath, Landesbetrieb Straßenbau NRW Felix Saine-Pinkall, Landesbetrieb Straßenbau NRW Diana Flatow, FÖA Landschaftsplanung GmbH Achim Kiebel, FÖA Landschaftsplanung GmbH Entschuldigt fehlen: Dr. Grebe, Burkhard, Zülpich Klinkhammer, Eckhard, Kall Unentschuldigt fehlen: Baum, Doris, Euskirchen Breitegger, Mike, Kall Hamacher, Hans Georg, Weilerswist -2Kaldenbach, Klaus, Nettersheim Kroll, Jürgen, Euskirchen Krumpen, Petra, Dahlem Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung ordnungsgemäßer Einberufung und der Beschlussfähigkeit Die Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Naturschutzbeirates mit Einladung vom 16. August 2018 formund fristgerecht eingeladen wurde und dass der Naturschutzbeirat beschlussfähig ist. TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (19.06.2018) Die Niederschrift der Sitzung vom 19.06.2018 wurde anerkannt. TOP 3 Vorstellung des Naturpark-Förderprojektes "Trekkingnetzwerk Eifel" Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und übergab das Wort an Herrn Gieseler. Herr Gieseler stellte zunächst sich und das LEADER-Projekt „Trekkingnetzwerk Eifel“ im Allgemeinen vor. Anschließend wurden die bestehenden vier Naturlagerplätze, deren Ausstattung, das Buchungssystem und die bisherigen Erfahrungen vorgestellt. Schließlich gab Herr Gieseler einen Ausblick, wie im Rahmen des Förderprojektes das Trekkingnetzwerk ausgebaut werden solle. Im gesamten Naturpark sollen bis zu zehn weitere Naturlagerplätze entstehen, drei davon im Kreis Euskirchen. Zusätzlich werde an einem TrekkingTrail (Wegenetz mit komibinierbaren Touren) gearbeitet. Schließlich diene das Projekt auch der Nachwuchsförderung. Im Anschluss an den Vortrag wurde die Diskussion eröffnet. Herr Engelke sprach den Naturlagerplatz am Standort Vogelsang an. Hier habe es am vergangenen Wochenende ein Lagerfeuer gegeben. Herr Gieseler betonte, dass an diesen Plätzen keine offenen Feuer erlaubt seien und er dem nachgehen werde. Herr Hoffmann warf ein, dass er das Projekt begrüße, da durch IL 36/2018 -3die Naturlagerplätze das illegale Zelten ausgebremst werde. Problematisch sah er jedoch an, dass an den Schutzhütten des Naturparks gegrillt werde und dort anschließend Müll hinterlassen werde. Herr Gieseler bestätigte, dass dies ein Problem darstelle, insbesondere da die Schutzhütten von jedermann genutzt werden könnten und insofern auch in der Regel kein Verursacher ermittelt werden könne. Bei den Naturlagerplätzen lägen durch die vorherige Anmeldung jedoch personenbezogene Daten zu den Nutzern vor. Frau Waffenschmidt erkundigte sich danach, wie oft diese Plätze kontrolliert werden. Hierauf antwortete Herr Gieseler, dass diese monatlich begangen würden. Herr Engelke bestätigte, dass die Plätze sauber seien. Die Vorsitzende Frau Schmitz fragte nach der Anzahl der nun geplanten Lagerplätze und ob die Trekkingwege angelegt würden. Herr Gieseler erläuterte, dass in den Kommunen Bad Münstereifel, Dahlem und Kall jeweils ein weiterer Platz in Planung sei. Für die Trekkingwege würden grundsätzlich vorhandene Wege genutzt. Herr Liedtke erkundigte sich nach den Schildern für die geplanten Trekkingwege. Herr Gieseler betonte, dass nicht noch mehr Schilder in der Landschaft durch das Projekt aufgestellt werden sollten. Eine Beschilderung sei wenn dann nur dezent vorgesehen. TOP 4 Antrag des Landesbetriebes Straßen NRW auf Durchführung VL 21/2018 von Baugrunduntersuchungen für den Neubau der A1, Abschnitt AS Lommersdorf - AS Adenau Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und übergab den Antragstellern das Wort. Herr Friesen stellte die optimierte Trassenführung kurz vor, welche den hohen Anforderungen an Natur- und Artenschutz besser gerecht werde. Sie umgehe in weiten Teilen das Vogelschutzgebiet. Für die Grundlagenermittlung der weiteren Planungen seien nun die Baugrunduntersuchungen erforderlich. Anschließend stellte Frau Flatow die Ergebnisse des naturschutzfachlichen Beitrags zur Baugrunduntersuchung vor. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt. Daraufhin eröffnete die Vorsitzende Frau Schmitz die Diskussion. Frau Fischer-Ovelhey erkundigte sich nach den Hintergründen der Vorgabe, dass die Vorarbeiten lediglich vom 15.09. bis 01.11. -4zulässig seien. Frau Flatow erläuterte, dass sich dies aus dem spätestens Bruttermin und der Zeitplanung, dass ab November gebohrt werden solle, ergebe. Die Beschränkung bis November habe aber keinen artenschutzrechtlichen Aspekt. Weiter sprach Frau Fischer-Ovelhey die Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Amphibien ab dem 01. Februar an und fragte, ob während des Winters keine Gefährdung für überwinternde Tiere bestände. Herr Kiebel führte aus, dass die genutzten Wege relativ fest seien, so dass nicht davon auszugehen sei, dass die Bohrungen keine Überwinterungsbereiche beeinträchtigten. Frau Flatow ergänzte, dass sich an den Standorten auch keine Gewässer befänden. Herr Henkenmeier warf ein, dass die Amphibien auch unter den Stubben überwintern. Frau Flatow entgegnete, dass die Stubben, falls notwendig lediglich mittels Säge eingekürzt würden. Weiter erkundigte sich Herr Henkenmeier nach den Bohruntersuchungen zu der ersten Trasse. Herr Kiebel führte aus, dass aus diesen Ergebnissen keine Rückschlüsse zu der nun geplanten Trasse gewonnen werden könnten, da das Gelände zu inhomogen sei. Um Erkenntnisse zur Geologie zu erhalten, werde bis zu 90 Meter tief gebohrt. Frau Waffenschmidt hakte nach, ob lediglich junge Bäume gefällt würden. Frau Flatow bestätigte, dass keine Altbäume für die Arbeiten gefällt werden müssten und auch lediglich nur vereinzelt Jungwuchs entfernt werde. Weiter wollte Frau Waffenschmidt wissen wie groß die Bohrlöcher seien. Herr Kiebel erklärte, dass die Bohrlöcher einen Durchmesser von 14 cm hätten und anschließend mittels Tonpellets und Feinsand wieder verfüllt würden. Herr Liedtke fragte, ob auch eine Wegeverbreiterung erforderlich sei und wie schwer die Geräte seien. Herr Kiebel führte aus, dass es sich um relativ ebene Flächen handele und daher keine Verbreiterungen notwendig seien. Auch würden die Maschinen im Gelände mittels Ketten bzw. Raupen bewegt. Herr Schorn erkundigte sich, ob auch nachts gebohrt werde. Dies wurde von Frau Flatow verneint. Ferner fragte Herr Henkenmeier, ob es erforderlich sei, das Gelände zu planieren. Herr Kiebel erläuterte, dass das Gelände eben sei und daher voraussichtlich keine Planierarbeiten erforderlich seien. Herr Henkenmeier betonte weiter die Bedeutung der Umweltbaubegleitung und wie wichtig es sei, dass auch die Bauarbeiter entsprechend eingewiesen würden. Frau Fischer-Ovelhey fragte, ob dem Bohrwasser auch Chemikalien zugesetzt werden müssten. Herr Kiebel antwortete, dass dies nicht der Fall sei. -5Herr Liedtke erkundigte sich, ob man sich die Arbeiten gegebenenfalls auch vor Ort ansehen könnte. Herr Friesen stellte in Aussicht, dass dies grundsätzlich möglich sei. Mit Frau Budde wurde vereinbart, dass die UNB die Mitglieder des Beirates informiert, sobald mit den Bohrungen begonnen werde und mit den Interessierten ein entsprechender Termin koordiniert werde. Die Diskussion wurde damit abgeschlossen und es erfolgte die Abstimmung. Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. Abstimmungsergebnis: TOP 5 einstimmig drei Enthaltungen Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes für die Durchführung des Weihnachtsbasars auf dem Vorplatz der Kakushöhle am 01. und 02.12.2018 Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und eröffnete die Diskussion. Herr Henkenmeier brachte ein, dass auch außerhalb der Höhle gegebenenfalls Fledermäuse innerhalb von Klüften oder dem Efeu überwintern könnten. Auch sollten die Felsen nicht angeleuchtet werden. Weiterhin erkundigte er sich, wer die Einhaltung der Nebenbestimmungen auch durch die Besucher überwacht. Frau Pantenburg wies darauf hin, dass nach den Nebenbestimmungen bereits Schilder angebracht werden müssen, die auf das Schutzgebiet und das gebotene Verhalten in diesem hinweisen sollen. Nach einem kurzen Austausch der Beiratsmitglieder insbesondere zu den Punkten Feuer während der Veranstaltung und Betreten der Höhle (Zone I) wurde sich darauf geeinigt, dass in die Nebenbestimmungen aufgenommen werden soll, dass der Veranstalter beispielsweise durch Aufsichtspersonal sicherstellt, dass die Besucher sich an die Vorgaben (kein Lärm, kein Verlassen der Wege usw.) halten. Die Diskussion zu TOP 5 wurde damit geschlossen und es erfolgte die Abstimmung. VL 18/2018 -6Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. In die Nebenbestimmungen soll aufgenommen werden, dass der Veranstalter die Einhaltung der Nebenbestimmungen auch von Besuchern und Ausstellern zu gewährleisten hat. Abstimmungsergebnis: einstimmig Nachtrag der UNB zur Sitzung: Seitens der zuständigen Sachbearbeiterin wurde der Einwand zu den Fledermäusen außerhalb der Höhle geprüft. Die Fledermäuse befinden sich zum Veranstaltungstermin im Winterschlaf innerhalb der Höhle. Es ist davon auszugehen, dass Ritzen und Spalten an der Außenseite der Höhle durchfrieren und somit nicht als Winterquartier geeignet sind. Sollten sich dennoch Tiere in Spalten an der Außenseite befinden, so müssten diese sich relativ weit ins Innere begeben, um einem Frosttod zu entgehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass das künstliche Licht die Spalten in dieser Tiefe durchdringt und somit Fledermäuse während des Winterschlafs beeinträchtigt. Lediglich im Sommer wäre es denkbar, dass sich Fledermäuse auch außerhalb in Klüften aufhalten. Nachtrag der Beiratsvorsitzenden zur Stellungnahme der UNB: Diese Einschätzung kann nicht vollständig geteilt werden. Die Aufenthaltssituation von Fledermäusen kann witterungsbedingt auch anders sein. Insofern ist eine Gefährdung durch maximale Nutzung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (im Sinne des gesetzlichen Artenschutzes) umzusetzen. TOP 6 Befreiung und Ausnahme von den Verbotsvorschriften des LPKall für die Anlage eines Rundwanderweges im Rahmen des Besucherlenkungskonzeptes des Life+ Projektes "Allianz für Borstgrasrasen" Die Vorsitzende Frau Schmitz teilt mit, dass sie als Projektleiterin des LIFE+ Projektes „Allianz für Borstgrasrasen“ befangen ist und gibt die Sitzungsleitung für die Tagesordnungspunkte sechs bis acht an den stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Schorn ab. Ferner nimmt die Vorsitzende an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der stellvertretende Vorsitzende Herr Schorn verwies auf die Sitzungsvorlage und eröffnete die Diskussion. Herr Henkenmeier sprach einen Weg Richtung Benenberg an. Hier hatte die NRW-Stiftung Flächen erworben und einen Trampelpfad mit Pflöcken angelegt. Er erkundigte sich, ob der VL 19/2018 -7Rundwanderweg auch in dieser Form geplant sei. Frau Schmitz erläuterte, dass es Auflage des Fördergebers sei, das durch das Projekt geschaffene auch zu zeigen und der Rundwanderweg der Besucherlenkung diene. Die Route verlaufe grundsätzlich auf vorhandenen Wegen. Lediglich kleinere Wegeverbindungen müssten freigestellt werden. Ähnlich wie bei der NRW-Stiftung würden kleine Eichenpfählchen genutzt. Es handele sich hierbei nicht um einen barrierefreien Weg. Herr Engelke erkundigte sich nach dem geplanten Bohlensteg und dessen Fundament. Frau Schmitz führte aus, dass kein Schraubfundament für den Steg geplant sei, sondern Eichenpfähle. Frau Waffenschmidt fragte, wie viele Bäume für den Weg gefällt werden müssten. Frau Schmitz antwortete, dass keine Baumfällungen notwendig seien. Ferner erkundigte sich Herr Henkenmeier, ob die Wege auch durch Bereiche mit Blänken geplant seien. Dies wurde von Frau Schmitz verneint. Einzig der Bohlensteg würde über einen Siefen führen. Die Diskussion zu TOP 6 wurde damit abgeschlossen und es erfolgte die Abstimmung. Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. Abstimmungsergebnis: TOP 7 einstimmig Antrag der Gemeinde Kall auf Befreiung für die Instandsetzung einer Brücke im NSG im Rahmen der Erstellung eines Rundwanderweges Auch zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt die Vorsitzende Frau Schmitz nicht an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der stellvertretende Vorsitzende Herr Schorn verwies auf die Sitzungsvorlage und nach kurzer Diskussion erfolgte die Beschlussfassung. Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. VL 20/2018 -8Abstimmungsergebnis: TOP 8 einstimmig Zustimmung zu einer 2-tägige Fachexkursion Life+ Projekte NRW im Projektgebiet "Allianz für den Borstgrasrasen" VL 17/2018 Die Vorsitzende nimmt ferner an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Der stellvertretende Vorsitzende Herr Schorn verwies auf die Sitzungsvorlage und es erfolgte die Beschlussfassung. Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Zustimmung nach § 23 Abs. 2 und § 26 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. den Festsetzungen zu Landschafts- und Naturschutzgebieten der Landschaftspläne Kall und Dahlem in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. Abstimmungsergebnis: einstimmig Anschließend gibt Herr Schorn die Sitzungsleitung wieder an die Vorsitzende Frau Schmitz zurück. TOP 9 Zustimmung zu der Veranstaltung "Archäologietour 2018" des Landschaftsverbandes Rheinland - Station "Buirer Lei" am 07.10.2018 Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage. Frau Pantenburg ergänzte, dass sich zur Parksituation noch Änderungen im Vergleich zur Vorlage haben. Die Nebenbestimmungen solle daher folgende Fassung erhalten: Das Abstellen von Fahrzeugen aller Art ist auf der in Anlage 2 dargestellten Fläche erlaubt (orange umrandet). Außerhalb dieser Fläche sowie außerhalb befestigter oder gekennzeichneter Straßen, Wege, Park- bzw. Stellplätze oder Hofräume ist das Abstellen und Befahren verboten. Der Kronentraufbereich der angrenzenden Gehölze, zuzüglich 1,5 Meter, gilt als Wurzelbereich und darf nicht befahren werden. Vom Veranstalter ist sicherzustellen (z. B. mittels Markierungen oder Parkaufsicht), dass sich das Abstellen und Befahren ausschließlich auf die o.g. Bereiche beschränkt. Der vorherige Zustand der Flächen ist spätestens zwei Wochen nach der Veranstaltung wiederherzustellen. Bei nassen Bodenverhältnissen ist ein Befahren der Flächen möglichst zu vermeiden und auf die Ortschaft „Buir“ zu beschränken. Hierbei handele es sich um keine NSG-/VNS-Fläche, sondern lediglich LSG nah am Ort. Diese Fläche sei für Privatanreisende VL 16/2018 -9vorgesehen. Die angemeldeten Gruppen reisten per Bus an und würden an der Veranstaltungsfläche rausgelassen und der Bus führe dann wieder ab. Nach kurzer Diskussion erfolgte die Beschlussfassung unter Berücksichtigung der Änderung. Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Zustimmung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. Abstimmungsergebnis: TOP 10 einstimmig Informationen der Unteren Naturschutzbehörde Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und übergab das Wort an Herrn Oeliger. Dieser stellte kurz die Historie der Landschaftspläne im Kreis Euskirchen vor und ging auf die Notwendigkeiten der Überarbeitungen ein. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt. Im Anschluss an den Vortrag wurde die Diskussion eröffnet. Herr Müller fragte, ob alle Landschaftspläne harmonisiert werden sollen. Dies wurde von Herrn Oeliger bejaht. Derzeit gäbe es zum Teil starke Unterschiede bei der Formulierung von Verboten oder Ausnahmen. Zwar sollten gebietsspezifische Unterschiede berücksichtigt werden, die Formulierung an sich sollte jedoch grundsätzlich gleichlautend sein und präziser werden. Frau Fischer-Ovelhey erkundigte sich, ob die Wald-MAKOs nicht erst fertig gestellt sein müssten, damit diese in die Landschaftspläne auch eingearbeitet werden könnten. Frau Budde erklärte, dass die in den Landschaftsplänen zwar auch waldbauliche Maßnahmen festgelegt seien. Diese seien aber nur sehr eingeschränkt umsetzbar. Herr Oeliger ergänzte, dass das Problem bestehe, dass der Kreis durch die Bestimmungen des Landschaftsplanes keine Entschädigungstatbestände erfüllen dürfe. Es wurde vereinbart, dass die Beteiligten sich zu diesem Thema noch einmal austauschen. Herr Müller betonte, dass es auch wichtig sei, entsprechende NSG-Schilder vor Ort aufzustellen. Ihm sei jedoch klar, dass die Untere Naturschutzbehörde über zu wenig Personal für die zahlreichen Aufgaben verfüge. Herr Schorn erkundigte sich nach der Verknüpfung mit dem LEP. Frau Budde erläuterte, dass es günstig sei, dass der Regionalplan gerade überarbeitet werde. Hier müsse auch der IL 37/2018 - 10 ökologische Fachbeitrag mit berücksichtigt werden. Herr Oeliger ergänzte, dass es auch von Vorteil sei, dass die Gemeinde Kall gerade ihren Flächennutzungsplan fertiggestellt habe und so eine sichere Plangrundlage für die Fortschreibung des Landschaftsplans vorliege. Herr Henkenmeier fragte nach der kartenmäßigen Darstellung von Ausgleichsflächen. Frau Budde antwortete, dass derzeit an einem Kompensationskataster gearbeitet würde. Dieses solle seitens des Landes aufgebaut werden. TOP 11 IL 35/2018 Information des Naturschutzbeirates zum Zustand der Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie und den sich hieraus ergebenden Handlungsbedarfen im Kreis Euskirchen Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und übergab das Wort an Frau Budde. Frau Budde ging kurz auf die Hintergründe und Inhalte der Zustandsberichte ein. Im Anschluss wurde die Diskussion eröffnet. Die Vorsitzende Frau Schmitz gab zu Bedenken, dass die MAKOs bis 2020 fertig sein müssen und es sich hierbei um einen Prozess handele, der auch einige Zeit in Anspruch nehme. Sie erkundigte sich wie weit der Kreis Euskirchen mit der Umsetzung sei. Frau Budde führte aus, dass bisher fünf MAKOs fertiggestellt seien. Die UNB werde es aber personell nicht schaffen, die Vorgabe umzusetzen und werde dies auch dem zuständigen Ministerium berichten. Frau Fischer-Ovelhey erkundigte sich, ob der Landesbetrieb mit den Wald-MAKOs weiter sei. Dies wurde von Frau Budde verneint. Sie betonte jedoch, dass der Kreis grundsätzlich nicht untätig sei. Viele Flächen in FFH-Gebieten wären über den Vertragsnaturschutz gesichert. Das Vertragsverletzungsverfahren Vorgabe der EU richte sich nicht ausschließlich gegen NRW. Andere Bundesländer hätten bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie ebenfalls Defizite. Herr Schorn fragte nach, wonach sich die Stichprobenauswahl richte. Frau Budde erklärte, dass es sich um eine landesweite Betrachtung handele, in welchen Gebieten bestimmte Lebensraumtypen vorhanden seien. Abschließend betonte die Vorsitzende Frau Schmitz, dass es wünschenswert wäre, wenn sich die Ergebnisse auch auf die Planungen durchschlagen würden. - 11 - TOP 12 Informationen der Vorsitzenden IL 33/2018 Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und die beigefügten Übersichten. Herr Schorn fragt nach, woraus sich bei der 23. Änderung des FNP Mechernich das Erfordernis eines 1:1 Flächentauschs ergebe. Frau Budde erklärte, dies sei eine Vorgabe des Landes. Herr Henkenmeier erkundigte sich nach der Genehmigung zum Absammeln der Herbstzeitlosen. Frau Budde führte aus, dass die Absammlung auf eine Initiative von Prof. Schumacher zurückgehe. Hierbei handele es sich um ein gehäuft auftretendes Weideunkraut, welches zum einem medizinischen Produkt gegen Gicht verarbeitet werde. Ziel sei es, die Ausbreitung der Herbstzeitlosen einzudämmen. Herr Henkenmeier gab zu Bedenken, dass es sich hierbei auch um Wildbienenfutter handele. Schließlich machte die Vorsitzende Frau Schmitz die Beiratsmitglieder nochmals darauf aufmerksam, dass diese möglichst zu den Sitzungsterminen erscheinen. Sofern sie verhinderten seien, sollten sie ihre Vertreter und entweder die Vorsitzende oder die Geschäftsführerin informieren. TOP 13 Anfragen der Mitglieder Herr Engelke berichtet von einer Fläche im Baugebiet Mechernich-Breitenbenden. Hier sei eine Wiese umgebrochen und Mais eingesät worden. Eigentümer der Fläche sei die Stadt Mechernich. Auf der Fläche habe er Schwarzkehlchen beobachten können und in der Fläche sei ein Feuchtgebiet drin. Er und Herr Henkenmeier hätten sich den Bereich angeschaut und eine Fläche von 2000 qm vermessen. Herr Henkenmeier erkundigte sich nach dem Ausgleich hierfür und ob eine entsprechende Genehmigung zum Grünlandumbruch vorläge. Den Vorfall habe er im Mai auch der UNB gemeldet. Frau Budde sagte zu, sich bei der zuständigen Sachbearbeiterin nach dem Stand der Ermittlungen zu erkundigen. Die Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. IL 34/2018 - 12 Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. M. Schmitz /15.10.2018 Vorsitzende gez. Pantenburg Schriftführer/in