Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
189 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
07.11.18, 10:00
Aktualisiert
07.11.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 10. Oktober 2018
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde am 04.09.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
16:10 Uhr
19:00 Uhr
Anwesend sind
a) die Vorsitzende
Schmitz, Marietta, Hellenthal
b) die Mitglieder
Engelke, Andreas, Mechernich
Fischer-Ovelhey, Christine, Bad Münstereifel
Henkenmeier, Franz-Josef, Mechernich
Hoffmann, Holger, Schleiden 16:10 - 17:20 Uhr
Liedtke, Rainer, Kall
Müller, Reinhold, Dahlem
Peters, Paul, Hellenthal
Schorn, Hans, Weilerswist
Waffenschmidt, Anita, Weilerswist
c) von der Verwaltung
Rita Budde, Teamkoordinatorin UNB
Jenny Gebauer, UNB
Alex Oeliger, UNB
Friederike Zahn, UNB
Verena Pantenburg, UNB als Protokollführerin
d) Sonstige
Dominik Hosters, Naturpark Nordeifel e. V.
Peter Gieseler, Naturpark Nordeifel e. V.
Linda Peters, Landesbetrieb Straßenbau NRW
Jürgen Friesen, Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sonja Baab, Landesbetrieb Straßenbau NRW
Andreas Müller, Landesbetrieb Straßenbau NRW
Friederike Schaffrath, Landesbetrieb Straßenbau NRW
Felix Saine-Pinkall, Landesbetrieb Straßenbau NRW
Diana Flatow, FÖA Landschaftsplanung GmbH
Achim Kiebel, FÖA Landschaftsplanung GmbH
Entschuldigt fehlen:
Dr. Grebe, Burkhard, Zülpich
Klinkhammer, Eckhard, Kall
Unentschuldigt fehlen:
Baum, Doris, Euskirchen
Breitegger, Mike, Kall
Hamacher, Hans Georg, Weilerswist
-2Kaldenbach, Klaus, Nettersheim
Kroll, Jürgen, Euskirchen
Krumpen, Petra, Dahlem
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung ordnungsgemäßer Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des
Naturschutzbeirates mit Einladung vom 16. August 2018 formund fristgerecht eingeladen wurde und dass der Naturschutzbeirat beschlussfähig ist.
TOP 2
Genehmigung der Sitzungsniederschrift (19.06.2018)
Die Niederschrift der Sitzung vom 19.06.2018 wurde anerkannt.
TOP 3
Vorstellung des Naturpark-Förderprojektes
"Trekkingnetzwerk Eifel"
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und übergab das Wort an Herrn Gieseler.
Herr Gieseler stellte zunächst sich und das LEADER-Projekt
„Trekkingnetzwerk Eifel“ im Allgemeinen vor. Anschließend
wurden die bestehenden vier Naturlagerplätze, deren
Ausstattung, das Buchungssystem und die bisherigen
Erfahrungen vorgestellt. Schließlich gab Herr Gieseler einen
Ausblick, wie im Rahmen des Förderprojektes das
Trekkingnetzwerk ausgebaut werden solle. Im gesamten
Naturpark sollen bis zu zehn weitere Naturlagerplätze entstehen,
drei davon im Kreis Euskirchen. Zusätzlich werde an einem
TrekkingTrail (Wegenetz mit komibinierbaren Touren) gearbeitet.
Schließlich diene das Projekt auch der Nachwuchsförderung.
Im Anschluss an den Vortrag wurde die Diskussion eröffnet.
Herr Engelke sprach den Naturlagerplatz am Standort
Vogelsang an. Hier habe es am vergangenen Wochenende ein
Lagerfeuer gegeben. Herr Gieseler betonte, dass an diesen
Plätzen keine offenen Feuer erlaubt seien und er dem
nachgehen werde.
Herr Hoffmann warf ein, dass er das Projekt begrüße, da durch
IL 36/2018
-3die Naturlagerplätze das illegale Zelten ausgebremst werde.
Problematisch sah er jedoch an, dass an den Schutzhütten des
Naturparks gegrillt werde und dort anschließend Müll
hinterlassen werde. Herr Gieseler bestätigte, dass dies ein
Problem darstelle, insbesondere da die Schutzhütten von
jedermann genutzt werden könnten und insofern auch in der
Regel kein Verursacher ermittelt werden könne. Bei den
Naturlagerplätzen lägen durch die vorherige Anmeldung jedoch
personenbezogene Daten zu den Nutzern vor.
Frau Waffenschmidt erkundigte sich danach, wie oft diese
Plätze kontrolliert werden. Hierauf antwortete Herr Gieseler,
dass diese monatlich begangen würden. Herr Engelke
bestätigte, dass die Plätze sauber seien.
Die Vorsitzende Frau Schmitz fragte nach der Anzahl der nun
geplanten Lagerplätze und ob die Trekkingwege angelegt
würden. Herr Gieseler erläuterte, dass in den Kommunen Bad
Münstereifel, Dahlem und Kall jeweils ein weiterer Platz in
Planung sei. Für die Trekkingwege würden grundsätzlich
vorhandene Wege genutzt.
Herr Liedtke erkundigte sich nach den Schildern für die
geplanten Trekkingwege. Herr Gieseler betonte, dass nicht noch
mehr Schilder in der Landschaft durch das Projekt aufgestellt
werden sollten. Eine Beschilderung sei wenn dann nur dezent
vorgesehen.
TOP 4
Antrag des Landesbetriebes Straßen NRW auf Durchführung VL 21/2018
von Baugrunduntersuchungen für den Neubau der A1,
Abschnitt AS Lommersdorf - AS Adenau
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und übergab den Antragstellern das Wort.
Herr Friesen stellte die optimierte Trassenführung kurz vor,
welche den hohen Anforderungen an Natur- und Artenschutz
besser gerecht werde. Sie umgehe in weiten Teilen das
Vogelschutzgebiet. Für die Grundlagenermittlung der weiteren
Planungen seien nun die Baugrunduntersuchungen erforderlich.
Anschließend stellte Frau Flatow die Ergebnisse des
naturschutzfachlichen Beitrags zur Baugrunduntersuchung vor.
Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Daraufhin eröffnete die Vorsitzende Frau Schmitz die
Diskussion.
Frau Fischer-Ovelhey erkundigte sich nach den Hintergründen
der Vorgabe, dass die Vorarbeiten lediglich vom 15.09. bis 01.11.
-4zulässig seien. Frau Flatow erläuterte, dass sich dies aus dem
spätestens Bruttermin und der Zeitplanung, dass ab November
gebohrt werden solle, ergebe. Die Beschränkung bis November
habe aber keinen artenschutzrechtlichen Aspekt.
Weiter sprach Frau Fischer-Ovelhey die Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Amphibien ab dem 01. Februar an
und fragte, ob während des Winters keine Gefährdung für
überwinternde Tiere bestände. Herr Kiebel führte aus, dass die
genutzten Wege relativ fest seien, so dass nicht davon
auszugehen sei, dass die Bohrungen keine
Überwinterungsbereiche beeinträchtigten. Frau Flatow ergänzte,
dass sich an den Standorten auch keine Gewässer befänden.
Herr Henkenmeier warf ein, dass die Amphibien auch unter den
Stubben überwintern. Frau Flatow entgegnete, dass die
Stubben, falls notwendig lediglich mittels Säge eingekürzt
würden.
Weiter erkundigte sich Herr Henkenmeier nach den
Bohruntersuchungen zu der ersten Trasse. Herr Kiebel führte
aus, dass aus diesen Ergebnissen keine Rückschlüsse zu der
nun geplanten Trasse gewonnen werden könnten, da das
Gelände zu inhomogen sei. Um Erkenntnisse zur Geologie zu
erhalten, werde bis zu 90 Meter tief gebohrt.
Frau Waffenschmidt hakte nach, ob lediglich junge Bäume
gefällt würden. Frau Flatow bestätigte, dass keine Altbäume für
die Arbeiten gefällt werden müssten und auch lediglich nur
vereinzelt Jungwuchs entfernt werde. Weiter wollte Frau
Waffenschmidt wissen wie groß die Bohrlöcher seien. Herr
Kiebel erklärte, dass die Bohrlöcher einen Durchmesser von 14
cm hätten und anschließend mittels Tonpellets und Feinsand
wieder verfüllt würden.
Herr Liedtke fragte, ob auch eine Wegeverbreiterung
erforderlich sei und wie schwer die Geräte seien. Herr Kiebel
führte aus, dass es sich um relativ ebene Flächen handele und
daher keine Verbreiterungen notwendig seien. Auch würden die
Maschinen im Gelände mittels Ketten bzw. Raupen bewegt.
Herr Schorn erkundigte sich, ob auch nachts gebohrt werde.
Dies wurde von Frau Flatow verneint.
Ferner fragte Herr Henkenmeier, ob es erforderlich sei, das
Gelände zu planieren. Herr Kiebel erläuterte, dass das Gelände
eben sei und daher voraussichtlich keine Planierarbeiten
erforderlich seien.
Herr Henkenmeier betonte weiter die Bedeutung der
Umweltbaubegleitung und wie wichtig es sei, dass auch die
Bauarbeiter entsprechend eingewiesen würden.
Frau Fischer-Ovelhey fragte, ob dem Bohrwasser auch
Chemikalien zugesetzt werden müssten. Herr Kiebel antwortete,
dass dies nicht der Fall sei.
-5Herr Liedtke erkundigte sich, ob man sich die Arbeiten
gegebenenfalls auch vor Ort ansehen könnte. Herr Friesen
stellte in Aussicht, dass dies grundsätzlich möglich sei. Mit Frau
Budde wurde vereinbart, dass die UNB die Mitglieder des
Beirates informiert, sobald mit den Bohrungen begonnen werde
und mit den Interessierten ein entsprechender Termin koordiniert
werde.
Die Diskussion wurde damit abgeschlossen und es erfolgte die
Abstimmung.
Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht
gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1
BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem
vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch.
Abstimmungsergebnis:
TOP 5
einstimmig
drei Enthaltungen
Befreiung von den Verbotsvorschriften des
Landschaftsplanes für die Durchführung des
Weihnachtsbasars auf dem Vorplatz der Kakushöhle am 01.
und 02.12.2018
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und eröffnete die Diskussion.
Herr Henkenmeier brachte ein, dass auch außerhalb der Höhle
gegebenenfalls Fledermäuse innerhalb von Klüften oder dem
Efeu überwintern könnten. Auch sollten die Felsen nicht
angeleuchtet werden. Weiterhin erkundigte er sich, wer die
Einhaltung der Nebenbestimmungen auch durch die Besucher
überwacht. Frau Pantenburg wies darauf hin, dass nach den
Nebenbestimmungen bereits Schilder angebracht werden
müssen, die auf das Schutzgebiet und das gebotene Verhalten in
diesem hinweisen sollen.
Nach einem kurzen Austausch der Beiratsmitglieder
insbesondere zu den Punkten Feuer während der Veranstaltung
und Betreten der Höhle (Zone I) wurde sich darauf geeinigt, dass
in die Nebenbestimmungen aufgenommen werden soll, dass der
Veranstalter beispielsweise durch Aufsichtspersonal sicherstellt,
dass die Besucher sich an die Vorgaben (kein Lärm, kein
Verlassen der Wege usw.) halten.
Die Diskussion zu TOP 5 wurde damit geschlossen und es
erfolgte die Abstimmung.
VL 18/2018
-6Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht
gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1
BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem
vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. In die
Nebenbestimmungen soll aufgenommen werden, dass der
Veranstalter die Einhaltung der Nebenbestimmungen auch von
Besuchern und Ausstellern zu gewährleisten hat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Nachtrag der UNB zur Sitzung:
Seitens der zuständigen Sachbearbeiterin wurde der Einwand zu
den Fledermäusen außerhalb der Höhle geprüft. Die
Fledermäuse befinden sich zum Veranstaltungstermin im
Winterschlaf innerhalb der Höhle. Es ist davon auszugehen, dass
Ritzen und Spalten an der Außenseite der Höhle durchfrieren
und somit nicht als Winterquartier geeignet sind. Sollten sich
dennoch Tiere in Spalten an der Außenseite befinden, so
müssten diese sich relativ weit ins Innere begeben, um einem
Frosttod zu entgehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass das
künstliche Licht die Spalten in dieser Tiefe durchdringt und somit
Fledermäuse während des Winterschlafs beeinträchtigt. Lediglich
im Sommer wäre es denkbar, dass sich Fledermäuse auch
außerhalb in Klüften aufhalten.
Nachtrag der Beiratsvorsitzenden zur Stellungnahme der UNB:
Diese Einschätzung kann nicht vollständig geteilt werden. Die
Aufenthaltssituation von Fledermäusen kann witterungsbedingt
auch anders sein. Insofern ist eine Gefährdung durch maximale
Nutzung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (im
Sinne des gesetzlichen Artenschutzes) umzusetzen.
TOP 6
Befreiung und Ausnahme von den Verbotsvorschriften des
LPKall für die Anlage eines Rundwanderweges im Rahmen
des Besucherlenkungskonzeptes des Life+ Projektes
"Allianz für Borstgrasrasen"
Die Vorsitzende Frau Schmitz teilt mit, dass sie als
Projektleiterin des LIFE+ Projektes „Allianz für Borstgrasrasen“
befangen ist und gibt die Sitzungsleitung für die
Tagesordnungspunkte sechs bis acht an den stellvertretenden
Vorsitzenden Herrn Schorn ab. Ferner nimmt die Vorsitzende an
der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Der stellvertretende Vorsitzende Herr Schorn verwies auf die
Sitzungsvorlage und eröffnete die Diskussion.
Herr Henkenmeier sprach einen Weg Richtung Benenberg an.
Hier hatte die NRW-Stiftung Flächen erworben und einen
Trampelpfad mit Pflöcken angelegt. Er erkundigte sich, ob der
VL 19/2018
-7Rundwanderweg auch in dieser Form geplant sei. Frau Schmitz
erläuterte, dass es Auflage des Fördergebers sei, das durch das
Projekt geschaffene auch zu zeigen und der Rundwanderweg der
Besucherlenkung diene. Die Route verlaufe grundsätzlich auf
vorhandenen Wegen. Lediglich kleinere Wegeverbindungen
müssten freigestellt werden. Ähnlich wie bei der NRW-Stiftung
würden kleine Eichenpfählchen genutzt. Es handele sich hierbei
nicht um einen barrierefreien Weg.
Herr Engelke erkundigte sich nach dem geplanten Bohlensteg
und dessen Fundament. Frau Schmitz führte aus, dass kein
Schraubfundament für den Steg geplant sei, sondern
Eichenpfähle.
Frau Waffenschmidt fragte, wie viele Bäume für den Weg
gefällt werden müssten. Frau Schmitz antwortete, dass keine
Baumfällungen notwendig seien.
Ferner erkundigte sich Herr Henkenmeier, ob die Wege auch
durch Bereiche mit Blänken geplant seien. Dies wurde von Frau
Schmitz verneint. Einzig der Bohlensteg würde über einen
Siefen führen.
Die Diskussion zu TOP 6 wurde damit abgeschlossen und es
erfolgte die Abstimmung.
Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht
gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1
BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem
vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch.
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
einstimmig
Antrag der Gemeinde Kall auf Befreiung für die
Instandsetzung einer Brücke im NSG im Rahmen der
Erstellung eines Rundwanderweges
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt nimmt die Vorsitzende
Frau Schmitz nicht an der Beratung und Beschlussfassung nicht
teil.
Der stellvertretende Vorsitzende Herr Schorn verwies auf die
Sitzungsvorlage und nach kurzer Diskussion erfolgte die
Beschlussfassung.
Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht
gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1
BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem
vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch.
VL 20/2018
-8Abstimmungsergebnis:
TOP 8
einstimmig
Zustimmung zu einer 2-tägige Fachexkursion Life+ Projekte
NRW im Projektgebiet "Allianz für den Borstgrasrasen"
VL 17/2018
Die Vorsitzende nimmt ferner an der Beratung und
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der stellvertretende Vorsitzende Herr Schorn verwies auf die
Sitzungsvorlage und es erfolgte die Beschlussfassung.
Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht
gegen die beabsichtigte Erteilung der Zustimmung nach § 23
Abs. 2 und § 26 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. den Festsetzungen zu
Landschafts- und Naturschutzgebieten der Landschaftspläne Kall
und Dahlem in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anschließend gibt Herr Schorn die Sitzungsleitung wieder an die
Vorsitzende Frau Schmitz zurück.
TOP 9
Zustimmung zu der Veranstaltung "Archäologietour 2018"
des Landschaftsverbandes Rheinland - Station "Buirer Lei"
am 07.10.2018
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage.
Frau Pantenburg ergänzte, dass sich zur Parksituation noch
Änderungen im Vergleich zur Vorlage haben. Die
Nebenbestimmungen solle daher folgende Fassung erhalten:
Das Abstellen von Fahrzeugen aller Art ist auf der in Anlage 2
dargestellten Fläche erlaubt (orange umrandet). Außerhalb
dieser Fläche sowie außerhalb befestigter oder gekennzeichneter
Straßen, Wege, Park- bzw. Stellplätze oder Hofräume ist das
Abstellen und Befahren verboten. Der Kronentraufbereich der
angrenzenden Gehölze, zuzüglich 1,5 Meter, gilt als
Wurzelbereich und darf nicht befahren werden.
Vom Veranstalter ist sicherzustellen (z. B. mittels Markierungen
oder Parkaufsicht), dass sich das Abstellen und Befahren
ausschließlich
auf
die
o.g.
Bereiche
beschränkt.
Der vorherige Zustand der Flächen ist spätestens zwei Wochen
nach der Veranstaltung wiederherzustellen.
Bei nassen Bodenverhältnissen ist ein Befahren der Flächen
möglichst zu vermeiden und auf die Ortschaft „Buir“ zu
beschränken.
Hierbei handele es sich um keine NSG-/VNS-Fläche, sondern
lediglich LSG nah am Ort. Diese Fläche sei für Privatanreisende
VL 16/2018
-9vorgesehen. Die angemeldeten Gruppen reisten per Bus an und
würden an der Veranstaltungsfläche rausgelassen und der Bus
führe dann wieder ab.
Nach kurzer Diskussion erfolgte die Beschlussfassung unter
Berücksichtigung der Änderung.
Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht
gegen die beabsichtigte Erteilung der Zustimmung nach § 67
Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem
vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch.
Abstimmungsergebnis:
TOP 10
einstimmig
Informationen der Unteren Naturschutzbehörde
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und übergab das Wort an Herrn Oeliger.
Dieser stellte kurz die Historie der Landschaftspläne im Kreis
Euskirchen vor und ging auf die Notwendigkeiten der
Überarbeitungen ein. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Im Anschluss an den Vortrag wurde die Diskussion eröffnet.
Herr Müller fragte, ob alle Landschaftspläne harmonisiert
werden sollen. Dies wurde von Herrn Oeliger bejaht. Derzeit
gäbe es zum Teil starke Unterschiede bei der Formulierung von
Verboten oder Ausnahmen. Zwar sollten gebietsspezifische
Unterschiede berücksichtigt werden, die Formulierung an sich
sollte jedoch grundsätzlich gleichlautend sein und präziser
werden.
Frau Fischer-Ovelhey erkundigte sich, ob die Wald-MAKOs
nicht erst fertig gestellt sein müssten, damit diese in die
Landschaftspläne auch eingearbeitet werden könnten. Frau
Budde erklärte, dass die in den Landschaftsplänen zwar auch
waldbauliche Maßnahmen festgelegt seien. Diese seien aber nur
sehr eingeschränkt umsetzbar. Herr Oeliger ergänzte, dass das
Problem bestehe, dass der Kreis durch die Bestimmungen des
Landschaftsplanes keine Entschädigungstatbestände erfüllen
dürfe. Es wurde vereinbart, dass die Beteiligten sich zu diesem
Thema noch einmal austauschen.
Herr Müller betonte, dass es auch wichtig sei, entsprechende
NSG-Schilder vor Ort aufzustellen. Ihm sei jedoch klar, dass die
Untere Naturschutzbehörde über zu wenig Personal für die
zahlreichen Aufgaben verfüge.
Herr Schorn erkundigte sich nach der Verknüpfung mit dem
LEP. Frau Budde erläuterte, dass es günstig sei, dass der
Regionalplan gerade überarbeitet werde. Hier müsse auch der
IL 37/2018
- 10 ökologische Fachbeitrag mit berücksichtigt werden. Herr Oeliger
ergänzte, dass es auch von Vorteil sei, dass die Gemeinde Kall
gerade ihren Flächennutzungsplan fertiggestellt habe und so eine
sichere Plangrundlage für die Fortschreibung des Landschaftsplans vorliege.
Herr Henkenmeier fragte nach der kartenmäßigen Darstellung
von Ausgleichsflächen. Frau Budde antwortete, dass derzeit an
einem Kompensationskataster gearbeitet würde. Dieses solle
seitens des Landes aufgebaut werden.
TOP 11
IL 35/2018
Information des Naturschutzbeirates zum Zustand der
Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie und der
Vogelschutzrichtlinie und den sich hieraus ergebenden
Handlungsbedarfen im Kreis Euskirchen
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und übergab das Wort an Frau Budde.
Frau Budde ging kurz auf die Hintergründe und Inhalte der
Zustandsberichte ein. Im Anschluss wurde die Diskussion
eröffnet.
Die Vorsitzende Frau Schmitz gab zu Bedenken, dass die
MAKOs bis 2020 fertig sein müssen und es sich hierbei um einen
Prozess handele, der auch einige Zeit in Anspruch nehme. Sie
erkundigte sich wie weit der Kreis Euskirchen mit der Umsetzung
sei. Frau Budde führte aus, dass bisher fünf MAKOs
fertiggestellt seien. Die UNB werde es aber personell nicht
schaffen, die Vorgabe umzusetzen und werde dies auch dem
zuständigen Ministerium berichten.
Frau Fischer-Ovelhey erkundigte sich, ob der Landesbetrieb mit
den Wald-MAKOs weiter sei. Dies wurde von Frau Budde
verneint. Sie betonte jedoch, dass der Kreis grundsätzlich nicht
untätig sei. Viele Flächen in FFH-Gebieten wären über den
Vertragsnaturschutz gesichert. Das
Vertragsverletzungsverfahren Vorgabe der EU richte sich nicht
ausschließlich gegen NRW. Andere Bundesländer hätten bei der
Umsetzung der FFH-Richtlinie ebenfalls Defizite.
Herr Schorn fragte nach, wonach sich die Stichprobenauswahl
richte. Frau Budde erklärte, dass es sich um eine landesweite
Betrachtung handele, in welchen Gebieten bestimmte
Lebensraumtypen vorhanden seien.
Abschließend betonte die Vorsitzende Frau Schmitz, dass es
wünschenswert wäre, wenn sich die Ergebnisse auch auf die
Planungen durchschlagen würden.
- 11 -
TOP 12
Informationen der Vorsitzenden
IL 33/2018
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und die beigefügten Übersichten.
Herr Schorn fragt nach, woraus sich bei der 23. Änderung des
FNP Mechernich das Erfordernis eines 1:1 Flächentauschs
ergebe. Frau Budde erklärte, dies sei eine Vorgabe des Landes.
Herr Henkenmeier erkundigte sich nach der Genehmigung zum
Absammeln der Herbstzeitlosen. Frau Budde führte aus, dass
die Absammlung auf eine Initiative von Prof. Schumacher
zurückgehe. Hierbei handele es sich um ein gehäuft auftretendes
Weideunkraut, welches zum einem medizinischen Produkt gegen
Gicht verarbeitet werde. Ziel sei es, die Ausbreitung der
Herbstzeitlosen einzudämmen. Herr Henkenmeier gab zu
Bedenken, dass es sich hierbei auch um Wildbienenfutter
handele.
Schließlich machte die Vorsitzende Frau Schmitz die
Beiratsmitglieder nochmals darauf aufmerksam, dass diese
möglichst zu den Sitzungsterminen erscheinen. Sofern sie
verhinderten seien, sollten sie ihre Vertreter und entweder die
Vorsitzende oder die Geschäftsführerin informieren.
TOP 13
Anfragen der Mitglieder
Herr Engelke berichtet von einer Fläche im Baugebiet
Mechernich-Breitenbenden. Hier sei eine Wiese umgebrochen
und Mais eingesät worden. Eigentümer der Fläche sei die Stadt
Mechernich. Auf der Fläche habe er Schwarzkehlchen
beobachten können und in der Fläche sei ein Feuchtgebiet drin.
Er und Herr Henkenmeier hätten sich den Bereich angeschaut
und eine Fläche von 2000 qm vermessen. Herr Henkenmeier
erkundigte sich nach dem Ausgleich hierfür und ob eine
entsprechende Genehmigung zum Grünlandumbruch vorläge.
Den Vorfall habe er im Mai auch der UNB gemeldet. Frau Budde
sagte zu, sich bei der zuständigen Sachbearbeiterin nach dem
Stand der Ermittlungen zu erkundigen.
Die Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
IL 34/2018
- 12 Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. M. Schmitz /15.10.2018
Vorsitzende
gez. Pantenburg
Schriftführer/in