Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
07.11.18, 10:00
Aktualisiert
07.11.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde am 04.09.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 4
Antrag des Landesbetriebes Straßen NRW auf
Durchführung von Baugrunduntersuchungen für den
Neubau der A1, Abschnitt AS Lommersdorf - AS Adenau
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und übergab den Antragstellern das Wort.
Herr Friesen stellte die optimierte Trassenführung kurz vor,
welche den hohen Anforderungen an Natur- und Artenschutz
besser gerecht werde. Sie umgehe in weiten Teilen das
Vogelschutzgebiet. Für die Grundlagenermittlung der weiteren
Planungen seien nun die Baugrunduntersuchungen erforderlich.
Anschließend stellte Frau Flatow die Ergebnisse des
naturschutzfachlichen Beitrags zur Baugrunduntersuchung vor.
Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Daraufhin eröffnete die Vorsitzende Frau Schmitz die
Diskussion.
Frau Fischer-Ovelhey erkundigte sich nach den Hintergründen
der Vorgabe, dass die Vorarbeiten lediglich vom 15.09. bis 01.11.
zulässig seien. Frau Flatow erläuterte, dass sich dies aus dem
spätestens Bruttermin und der Zeitplanung, dass ab November
gebohrt werden solle, ergebe. Die Beschränkung bis November
habe aber keinen artenschutzrechtlichen Aspekt.
Weiter sprach Frau Fischer-Ovelhey die Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Amphibien ab dem 01. Februar an
und fragte, ob während des Winters keine Gefährdung für
überwinternde Tiere bestände. Herr Kiebel führte aus, dass die
genutzten Wege relativ fest seien, so dass nicht davon
auszugehen sei, dass die Bohrungen keine
Überwinterungsbereiche beeinträchtigten. Frau Flatow ergänzte,
dass sich an den Standorten auch keine Gewässer befänden.
Herr Henkenmeier warf ein, dass die Amphibien auch unter den
Stubben überwintern. Frau Flatow entgegnete, dass die
Stubben, falls notwendig lediglich mittels Säge eingekürzt
würden.
Weiter erkundigte sich Herr Henkenmeier nach den
Bohruntersuchungen zu der ersten Trasse. Herr Kiebel führte
aus, dass aus diesen Ergebnissen keine Rückschlüsse zu der
nun geplanten Trasse gewonnen werden könnten, da das
Gelände zu inhomogen sei. Um Erkenntnisse zur Geologie zu
erhalten, werde bis zu 90 Meter tief gebohrt.
Frau Waffenschmidt hakte nach, ob lediglich junge Bäume
gefällt würden. Frau Flatow bestätigte, dass keine Altbäume für
VL 21/2018
die Arbeiten gefällt werden müssten und auch lediglich nur
vereinzelt Jungwuchs entfernt werde. Weiter wollte Frau
Waffenschmidt wissen wie groß die Bohrlöcher seien. Herr
Kiebel erklärte, dass die Bohrlöcher einen Durchmesser von 14
cm hätten und anschließend mittels Tonpellets und Feinsand
wieder verfüllt würden.
Herr Liedtke fragte, ob auch eine Wegeverbreiterung erforderlich
sei und wie schwer die Geräte seien. Herr Kiebel führte aus,
dass es sich um relativ ebene Flächen handele und daher keine
Verbreiterungen notwendig seien. Auch würden die Maschinen im
Gelände mittels Ketten bzw. Raupen bewegt.
Herr Schorn erkundigte sich, ob auch nachts gebohrt werde.
Dies wurde von Frau Flatow verneint.
Ferner fragte Herr Henkenmeier, ob es erforderlich sei, das
Gelände zu planieren. Herr Kiebel erläuterte, dass das Gelände
eben sei und daher voraussichtlich keine Planierarbeiten
erforderlich seien.
Herr Henkenmeier betonte weiter die Bedeutung der
Umweltbaubegleitung und wie wichtig es sei, dass auch die
Bauarbeiter entsprechend eingewiesen würden.
Frau Fischer-Ovelhey fragte, ob dem Bohrwasser auch
Chemikalien zugesetzt werden müssten. Herr Kiebel antwortete,
dass dies nicht der Fall sei.
Herr Liedtke erkundigte sich, ob man sich die Arbeiten
gegebenenfalls auch vor Ort ansehen könnte. Herr Friesen
stellte in Aussicht, dass dies grundsätzlich möglich sei. Mit Frau
Budde wurde vereinbart, dass die UNB die Mitglieder des
Beirates informiert, sobald mit den Bohrungen begonnen werde
und mit den Interessierten ein entsprechender Termin koordiniert
werde.
Die Diskussion wurde damit abgeschlossen und es erfolgte die
Abstimmung.
Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht
gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1
BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem
vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
drei Enthaltungen