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Beschlusstext (Antrag des Landesbetriebes Straßen NRW auf Durchführung von Baugrunduntersuchungen für den Neubau der A1, Abschnitt AS Lommersdorf - AS Adenau)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
07.11.18, 10:00
Aktualisiert
07.11.18, 10:00
Beschlusstext (Antrag des Landesbetriebes Straßen NRW auf Durchführung von Baugrunduntersuchungen für den Neubau der A1, Abschnitt AS Lommersdorf - AS Adenau) Beschlusstext (Antrag des Landesbetriebes Straßen NRW auf Durchführung von Baugrunduntersuchungen für den Neubau der A1, Abschnitt AS Lommersdorf - AS Adenau)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 04.09.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Antrag des Landesbetriebes Straßen NRW auf Durchführung von Baugrunduntersuchungen für den Neubau der A1, Abschnitt AS Lommersdorf - AS Adenau Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und übergab den Antragstellern das Wort. Herr Friesen stellte die optimierte Trassenführung kurz vor, welche den hohen Anforderungen an Natur- und Artenschutz besser gerecht werde. Sie umgehe in weiten Teilen das Vogelschutzgebiet. Für die Grundlagenermittlung der weiteren Planungen seien nun die Baugrunduntersuchungen erforderlich. Anschließend stellte Frau Flatow die Ergebnisse des naturschutzfachlichen Beitrags zur Baugrunduntersuchung vor. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt. Daraufhin eröffnete die Vorsitzende Frau Schmitz die Diskussion. Frau Fischer-Ovelhey erkundigte sich nach den Hintergründen der Vorgabe, dass die Vorarbeiten lediglich vom 15.09. bis 01.11. zulässig seien. Frau Flatow erläuterte, dass sich dies aus dem spätestens Bruttermin und der Zeitplanung, dass ab November gebohrt werden solle, ergebe. Die Beschränkung bis November habe aber keinen artenschutzrechtlichen Aspekt. Weiter sprach Frau Fischer-Ovelhey die Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Amphibien ab dem 01. Februar an und fragte, ob während des Winters keine Gefährdung für überwinternde Tiere bestände. Herr Kiebel führte aus, dass die genutzten Wege relativ fest seien, so dass nicht davon auszugehen sei, dass die Bohrungen keine Überwinterungsbereiche beeinträchtigten. Frau Flatow ergänzte, dass sich an den Standorten auch keine Gewässer befänden. Herr Henkenmeier warf ein, dass die Amphibien auch unter den Stubben überwintern. Frau Flatow entgegnete, dass die Stubben, falls notwendig lediglich mittels Säge eingekürzt würden. Weiter erkundigte sich Herr Henkenmeier nach den Bohruntersuchungen zu der ersten Trasse. Herr Kiebel führte aus, dass aus diesen Ergebnissen keine Rückschlüsse zu der nun geplanten Trasse gewonnen werden könnten, da das Gelände zu inhomogen sei. Um Erkenntnisse zur Geologie zu erhalten, werde bis zu 90 Meter tief gebohrt. Frau Waffenschmidt hakte nach, ob lediglich junge Bäume gefällt würden. Frau Flatow bestätigte, dass keine Altbäume für VL 21/2018 die Arbeiten gefällt werden müssten und auch lediglich nur vereinzelt Jungwuchs entfernt werde. Weiter wollte Frau Waffenschmidt wissen wie groß die Bohrlöcher seien. Herr Kiebel erklärte, dass die Bohrlöcher einen Durchmesser von 14 cm hätten und anschließend mittels Tonpellets und Feinsand wieder verfüllt würden. Herr Liedtke fragte, ob auch eine Wegeverbreiterung erforderlich sei und wie schwer die Geräte seien. Herr Kiebel führte aus, dass es sich um relativ ebene Flächen handele und daher keine Verbreiterungen notwendig seien. Auch würden die Maschinen im Gelände mittels Ketten bzw. Raupen bewegt. Herr Schorn erkundigte sich, ob auch nachts gebohrt werde. Dies wurde von Frau Flatow verneint. Ferner fragte Herr Henkenmeier, ob es erforderlich sei, das Gelände zu planieren. Herr Kiebel erläuterte, dass das Gelände eben sei und daher voraussichtlich keine Planierarbeiten erforderlich seien. Herr Henkenmeier betonte weiter die Bedeutung der Umweltbaubegleitung und wie wichtig es sei, dass auch die Bauarbeiter entsprechend eingewiesen würden. Frau Fischer-Ovelhey fragte, ob dem Bohrwasser auch Chemikalien zugesetzt werden müssten. Herr Kiebel antwortete, dass dies nicht der Fall sei. Herr Liedtke erkundigte sich, ob man sich die Arbeiten gegebenenfalls auch vor Ort ansehen könnte. Herr Friesen stellte in Aussicht, dass dies grundsätzlich möglich sei. Mit Frau Budde wurde vereinbart, dass die UNB die Mitglieder des Beirates informiert, sobald mit den Bohrungen begonnen werde und mit den Interessierten ein entsprechender Termin koordiniert werde. Die Diskussion wurde damit abgeschlossen und es erfolgte die Abstimmung. Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. Abstimmungsergebnis: einstimmig drei Enthaltungen