Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
07.11.18, 10:00
Aktualisiert
07.11.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde am 04.09.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 5
Befreiung von den Verbotsvorschriften des
VL 18/2018
Landschaftsplanes für die Durchführung des
Weihnachtsbasars auf dem Vorplatz der Kakushöhle am 01.
und 02.12.2018
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und eröffnete die Diskussion.
Herr Henkenmeier brachte ein, dass auch außerhalb der Höhle
gegebenenfalls Fledermäuse innerhalb von Klüften oder dem
Efeu überwintern könnten. Auch sollten die Felsen nicht
angeleuchtet werden. Weiterhin erkundigte er sich, wer die
Einhaltung der Nebenbestimmungen auch durch die Besucher
überwacht. Frau Pantenburg wies darauf hin, dass nach den
Nebenbestimmungen bereits Schilder angebracht werden
müssen, die auf das Schutzgebiet und das gebotene Verhalten in
diesem hinweisen sollen.
Nach einem kurzen Austausch der Beiratsmitglieder
insbesondere zu den Punkten Feuer während der Veranstaltung
und Betreten der Höhle (Zone I) wurde sich darauf geeinigt, dass
in die Nebenbestimmungen aufgenommen werden soll, dass der
Veranstalter beispielsweise durch Aufsichtspersonal sicherstellt,
dass die Besucher sich an die Vorgaben (kein Lärm, kein
Verlassen der Wege usw.) halten.
Die Diskussion zu TOP 5 wurde damit geschlossen und es
erfolgte die Abstimmung.
Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht
gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1
BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem
vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. In die
Nebenbestimmungen soll aufgenommen werden, dass der
Veranstalter die Einhaltung der Nebenbestimmungen auch von
Besuchern und Ausstellern zu gewährleisten hat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Nachtrag der UNB zur Sitzung:
Seitens der zuständigen Sachbearbeiterin wurde der Einwand zu
den Fledermäusen außerhalb der Höhle geprüft. Die
Fledermäuse befinden sich zum Veranstaltungstermin im
Winterschlaf innerhalb der Höhle. Es ist davon auszugehen, dass
Ritzen und Spalten an der Außenseite der Höhle durchfrieren und
somit nicht als Winterquartier geeignet sind. Sollten sich dennoch
Tiere in Spalten an der Außenseite befinden, so müssten diese
sich relativ weit ins Innere begeben, um einem Frosttod zu
entgehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass das künstliche
Licht die Spalten in dieser Tiefe durchdringt und somit
Fledermäuse während des Winterschlafs beeinträchtigt. Lediglich
im Sommer wäre es denkbar, dass sich Fledermäuse auch
außerhalb in Klüften aufhalten.
Nachtrag der Beiratsvorsitzenden zur Stellungnahme der UNB:
Diese Einschätzung kann nicht vollständig geteilt werden. Die
Aufenthaltssituation von Fledermäusen kann witterungsbedingt
auch anders sein. Insofern ist eine Gefährdung durch maximale
Nutzung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (im
Sinne des gesetzlichen Artenschutzes) umzusetzen.