Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
07.11.18, 10:00
Aktualisiert
07.11.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde am 04.09.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 6
Befreiung und Ausnahme von den Verbotsvorschriften des
LPKall für die Anlage eines Rundwanderweges im Rahmen VL 19/2018
des Besucherlenkungskonzeptes des Life+ Projektes
"Allianz für Borstgrasrasen"
Die Vorsitzende Frau Schmitz teilt mit, dass sie als
Projektleiterin des LIFE+ Projektes „Allianz für Borstgrasrasen“
befangen ist und gibt die Sitzungsleitung für die
Tagesordnungspunkte sechs bis acht an den stellvertretenden
Vorsitzenden Herrn Schorn ab. Ferner nimmt die Vorsitzende an
der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Der stellvertretende Vorsitzende Herr Schorn verwies auf die
Sitzungsvorlage und eröffnete die Diskussion.
Herr Henkenmeier sprach einen Weg Richtung Benenberg an.
Hier hatte die NRW-Stiftung Flächen erworben und einen
Trampelpfad mit Pflöcken angelegt. Er erkundigte sich, ob der
Rundwanderweg auch in dieser Form geplant sei. Frau Schmitz
erläuterte, dass es Auflage des Fördergebers sei, das durch das
Projekt geschaffene auch zu zeigen und der Rundwanderweg der
Besucherlenkung diene. Die Route verlaufe grundsätzlich auf
vorhandenen Wegen. Lediglich kleinere Wegeverbindungen
müssten freigestellt werden. Ähnlich wie bei der NRW-Stiftung
würden kleine Eichenpfählchen genutzt. Es handele sich hierbei
nicht um einen barrierefreien Weg.
Herr Engelke erkundigte sich nach dem geplanten Bohlensteg
und dessen Fundament. Frau Schmitz führte aus, dass kein
Schraubfundament für den Steg geplant sei, sondern
Eichenpfähle.
Frau Waffenschmidt fragte, wie viele Bäume für den Weg gefällt
werden müssten. Frau Schmitz antwortete, dass keine
Baumfällungen notwendig seien.
Ferner erkundigte sich Herr Henkenmeier, ob die Wege auch
durch Bereiche mit Blänken geplant seien. Dies wurde von Frau
Schmitz verneint. Einzig der Bohlensteg würde über einen Siefen
führen.
Die Diskussion zu TOP 6 wurde damit abgeschlossen und es
erfolgte die Abstimmung.
Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht
gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1
BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem
vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig