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Beschlusstext (Befreiung und Ausnahme von den Verbotsvorschriften des LPKall für die Anlage eines Rundwanderweges im Rahmen des Besucherlenkungskonzeptes des Life+ Projektes "Allianz für Borstgrasrasen")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
07.11.18, 10:00
Aktualisiert
07.11.18, 10:00
Beschlusstext (Befreiung und Ausnahme von den Verbotsvorschriften des LPKall für die Anlage eines Rundwanderweges im Rahmen des Besucherlenkungskonzeptes des Life+ Projektes "Allianz für Borstgrasrasen") Beschlusstext (Befreiung und Ausnahme von den Verbotsvorschriften des LPKall für die Anlage eines Rundwanderweges im Rahmen des Besucherlenkungskonzeptes des Life+ Projektes "Allianz für Borstgrasrasen")

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 04.09.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Befreiung und Ausnahme von den Verbotsvorschriften des LPKall für die Anlage eines Rundwanderweges im Rahmen VL 19/2018 des Besucherlenkungskonzeptes des Life+ Projektes "Allianz für Borstgrasrasen" Die Vorsitzende Frau Schmitz teilt mit, dass sie als Projektleiterin des LIFE+ Projektes „Allianz für Borstgrasrasen“ befangen ist und gibt die Sitzungsleitung für die Tagesordnungspunkte sechs bis acht an den stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Schorn ab. Ferner nimmt die Vorsitzende an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der stellvertretende Vorsitzende Herr Schorn verwies auf die Sitzungsvorlage und eröffnete die Diskussion. Herr Henkenmeier sprach einen Weg Richtung Benenberg an. Hier hatte die NRW-Stiftung Flächen erworben und einen Trampelpfad mit Pflöcken angelegt. Er erkundigte sich, ob der Rundwanderweg auch in dieser Form geplant sei. Frau Schmitz erläuterte, dass es Auflage des Fördergebers sei, das durch das Projekt geschaffene auch zu zeigen und der Rundwanderweg der Besucherlenkung diene. Die Route verlaufe grundsätzlich auf vorhandenen Wegen. Lediglich kleinere Wegeverbindungen müssten freigestellt werden. Ähnlich wie bei der NRW-Stiftung würden kleine Eichenpfählchen genutzt. Es handele sich hierbei nicht um einen barrierefreien Weg. Herr Engelke erkundigte sich nach dem geplanten Bohlensteg und dessen Fundament. Frau Schmitz führte aus, dass kein Schraubfundament für den Steg geplant sei, sondern Eichenpfähle. Frau Waffenschmidt fragte, wie viele Bäume für den Weg gefällt werden müssten. Frau Schmitz antwortete, dass keine Baumfällungen notwendig seien. Ferner erkundigte sich Herr Henkenmeier, ob die Wege auch durch Bereiche mit Blänken geplant seien. Dies wurde von Frau Schmitz verneint. Einzig der Bohlensteg würde über einen Siefen führen. Die Diskussion zu TOP 6 wurde damit abgeschlossen und es erfolgte die Abstimmung. Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. Abstimmungsergebnis: einstimmig