Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Zustimmung zu der Veranstaltung "Archäologietour 2018" des Landschaftsverbandes Rheinland - Station "Buirer Lei" am 07.10.2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Datum
04.09.2018
Erstellt
07.11.18, 10:00
Aktualisiert
07.11.18, 10:00
Beschlusstext (Zustimmung zu der Veranstaltung "Archäologietour 2018" des Landschaftsverbandes Rheinland - Station "Buirer Lei" am 07.10.2018)

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 04.09.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Zustimmung zu der Veranstaltung "Archäologietour 2018" des Landschaftsverbandes Rheinland - Station "Buirer Lei" VL 16/2018 am 07.10.2018 Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage. Frau Pantenburg ergänzte, dass sich zur Parksituation noch Änderungen im Vergleich zur Vorlage haben. Die Nebenbestimmungen solle daher folgende Fassung erhalten: Das Abstellen von Fahrzeugen aller Art ist auf der in Anlage 2 dargestellten Fläche erlaubt (orange umrandet). Außerhalb dieser Fläche sowie außerhalb befestigter oder gekennzeichneter Straßen, Wege, Park- bzw. Stellplätze oder Hofräume ist das Abstellen und Befahren verboten. Der Kronentraufbereich der angrenzenden Gehölze, zuzüglich 1,5 Meter, gilt als Wurzelbereich und darf nicht befahren werden. Vom Veranstalter ist sicherzustellen (z. B. mittels Markierungen oder Parkaufsicht), dass sich das Abstellen und Befahren ausschließlich auf die o.g. Bereiche beschränkt. Der vorherige Zustand der Flächen ist spätestens zwei Wochen nach der Veranstaltung wiederherzustellen. Bei nassen Bodenverhältnissen ist ein Befahren der Flächen möglichst zu vermeiden und auf die Ortschaft „Buir“ zu beschränken. Hierbei handele es sich um keine NSG-/VNS-Fläche, sondern lediglich LSG nah am Ort. Diese Fläche sei für Privatanreisende vorgesehen. Die angemeldeten Gruppen reisten per Bus an und würden an der Veranstaltungsfläche rausgelassen und der Bus führe dann wieder ab. Nach kurzer Diskussion erfolgte die Beschlussfassung unter Berücksichtigung der Änderung. Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Zustimmung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. Abstimmungsergebnis: einstimmig