Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
25.09.2018
Erstellt
07.11.18, 13:02
Aktualisiert
07.11.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 07.11.2018
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 25.09.2018 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B
hier: Satzungsbeschluss
Vorlagennummer: 166/2018
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der
Stellungnahmen zur
- frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Listen 1.1-1.3, Abwägungsvorschläge)
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2
BauGB
(Listen 2.1 und 2.2, Abwägungsvorschläge)
- erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und
Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Listen 3.1 und 3.2, Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen
zu bescheiden.
2.
Die in der Sitzung vorliegende Planzeichnung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
3/127
"Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße", Teilplan B mit Hinweisen wird gemäß §§
1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO
NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt
geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90)) vom Rat
der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur
Kenntnis genommen.
Einstimmig