Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
189 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
06.11.18, 18:02
Aktualisiert
07.11.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_19/2017 3. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 3
37 12 00
31.03.2019
Betreff
Satzung über die Aufwandsentschädigung und den Auslagenersatz
für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Weilerswist
Adressat
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales 06.09.2018
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales 15.11.2018
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
13.12.2018
(3) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Weilerswist,
die als Anlage beigefügte Satzung zu beschließen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Auf die Vorlagen A 19/2017 1. und 2. Ergänzung wird Bezug genommen. In seiner Sitzung am
01.03.2018 hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales die Bürgermeisterin unter TOP 17
beauftragt, die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr zu prüfen.
In Abstimmung mit der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr wurde ein Satzungsentwurf erstellt.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales hat in seiner Sitzung am 06.09.2018 beschlossen, die Entscheidung über die Satzung in seine Sitzung am 15.11.2018 zu vertagen, da seitens
des Ausschusses noch Beratungsbedarf bezüglich der steuerrechtlichen Hintergründe sowie der
Bedeutung der Aufwandsentschädigung hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht bestand.
Zu den steuerrechtlichen Bestimmungen verweist die Bürgermeisterin auf die Ausführungen des
Verbandes der Feuerwehren in NRW (VdF) zu „Aufwandsentschädigungen in den Freiwilligen
Feuerwehren in NRW“. Nach Auskunft des Finanzamtes Euskirchen gibt dieser Beitrag die aktuell
gültige Rechtslage wieder.
Satzung über die Aufwandsentschädigung und den Auslagenersatz für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weilerswist
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Die wesentlichen Inhalte dieser Ausführungen wurden bereits in der Sitzung am 06.09.2018 erläutert.
Hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung gilt folgendes:
Der Freibetrag für die Aufwandsentschädigungen gemäß den §§ 4 und 5 der Satzung beträgt aktuell 720,00 € jährlich pro Person. Für Entschädigungszahlungen über diesen Freibetrag hinaus
sind seitens der Gemeinde sozialversicherungsrechtliche Beiträge zu zahlen. Vor diesem Hintergrund wurde die Begrenzung dieser Aufwandsentschädigungen in die Satzung aufgenommen, § 6
Absatz 3 Satz 1
Die Bürgermeisterin schlägt vor, die Satzung entsprechend der beigefügten Anlage zu beschließen. Die Satzung soll zum 01.01.2019 in Kraft treten, damit die benötigten finanziellen Rahmenbedingungen in den Haushalt 2019 eingestellt werden können.
Des Weiteren ist vorgesehen, die Aufwandsentschädigungen für Brandsicherheitswachen gemäß
§ 5 der Satzung unabhängig von ihrem Inkrafttreten bereits ab 01.01.2018 auszuzahlen, da hierfür
bereits im Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 10.000 Euro bereitgestellt wurden.
Weiterhin wurde die Bürgermeisterin in der vorgenannten Sitzung beauftragt, die notwendigen
Vorbereitungen für die Einführung einer privaten Rentenversicherung für die Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weilerswist zu treffen. Nach Auskunft der Wehrleitung sind
Regelungen für eine private Rentenversicherung jedoch nicht mehr erforderlich, da über die Satzung zur Aufwandsentschädigung eine ausreichende Förderung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt.
Bezüglich des Antrags der SPD-Fraktion vom 02.07.2018 zur Thematik „Brandsicherheitswachen“
sind Erläuterungen der Wehrleitung als Anlage beigefügt. Hierzu steht die Wehrleitung in der Sitzung für weitere Fragen zur Verfügung.
Satzung über die Aufwandsentschädigung und den Auslagenersatz für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weilerswist
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
70.000 €
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
nein
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
70.000 €
- zweites Folgejahr
70.000 €
- drittes Folgejahr
70.000 €
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
€
ja
nein
Bereitstellung bei 12126100
Demografie-Check
durchgeführt
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 31.10.2018
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)