Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
106 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
06.11.18, 18:02
Aktualisiert
07.11.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
MITTEILUNGSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_48/2018 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 3
40 34 00
Betreff
IT-Ausstattung Grundschule Vernich
Adressat
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
15.11.2018
() Anlage(n)
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur
Kenntnis.
SACHVERHALT:
In einem gemeinsamen Schreiben aller Gemeinderatsfraktionen vom 19.09.2018 wurde beantragt,
die Situation hinsichtlich der IT-Ausstattung, insbesondere an der Grundschule Vernich, auf die
Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses am 15.11.2018 zu setzen.
Mit dem Programm „Gute Schule 2020“ hat das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel für Kommunen bereitgestellt, mit denen sowohl bauliche Maßnahmen als auch die Ausstattung von Schulen finanziell gefördert werden können. Im Rahmen dieses Programms fanden im Mai 2017 unter
Beteiligung der Gemeinderatsfraktionen Begehungen aller gemeindlichen Schulen zur Ermittlung
des Unterhaltungs- und Ausstattungsbedarfs (u.a. auch IT-Ausstattung) statt. Im Ergebnis wurden
die Vorschläge bzw. Wünsche der Schulleitungen in einem Konzept bzw. Maßnahmenkatalog zusammengefasst, das der Rat der Gemeinde Weilerswist in seiner Sitzung am 13.07.2018 unter
TOP 6 beschlossen hat und das in den Jahren 2017 bis 2020 umgesetzt werden soll. 281.474 Euro können somit bis zum Jahr 2020 aus dem kommunalen Investitionsprogramm jährlich abgerufen
werden.
Verschiedene Baumaßnahmen, unter anderem der Ausbau des Schulhofs in der Grundschule
Weilerswist oder der Schallschutz in den Klassenräumen und der Aula in der Grundschule Vernich
wurden in den Maßnahmenkatalog ebenso aufgenommen wie die Verbesserung der ITAusstattung (Hard- und Software) in allen Schulen. Mit den Grundschulleitungen hat die Verwaltung abgestimmt, die vier Standorte in Weilerswist, Metternich, Vernich und Lommersum einheitlich mit Hard- und Software auszustatten, weil dies zu einer Verringerung des Betreuungsaufwands führt und auch im Sinne einer Gleichbehandlung der Schulen sinnvoll ist.
Es braucht an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass auch die Verwaltung sieht und weiß,
dass bei der IT-Ausstattung der Grundschulen Verbesserungspotential vorhanden ist.
Aus diesem Grund wird auch ein nicht unerheblicher Teil der Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ für diesen Zweck eingesetzt. Doch finanzielle Mittel alleine reichen zur Verbesse-
IT-Ausstattung Grundschule Vernich
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rung der Situation nicht aus, denn eine IT-Ausstattung muss auch überwacht, gewartet und regelmäßig erneuert, sprich betreut, werden.
Da gerade letzterer Punkt mit den derzeit bei der Gemeinde Weilerswist vorhandenen Personalkapazitäten nicht befriedigend gewährleistet werden kann, ist eine Unterstützung durch Dritte erforderlich.
Hier bietet sich zuallererst der Blick in Richtung kdvz Rhein-Erft-Rur an, welche ja bekanntlich die
kommunale IT-Dienstleisterin für die Kreise Düren, Euskirchen und Rhein-Erft ist.
Im Kreis Düren hat sich vor einiger Zeit die Idee entwickelt auf Basis interkommunaler Zusammenarbeit unter dem Dach der kdvz einen gemeinsamen Schul-Support durchzuführen. Neben einem
Full-Service für die betreuten Schulen bietet die interkommunale Zusammenarbeit weitere Vorteile
wie kurze Reaktionszeit, gebündeltes Know-How oder auch Kosteneffizienz durch Kostenteilung.
Näheres hierzu kann den beigefügten Vortragsfolien entnommen werden.
Die Idee und Funktion dieses gemeinsamen Schulsupports wurde den Schulleiterinnen bereits im
April präsentiert. Aus diesem Termin konnte als einhelliges Votum mitgenommen werden, dass
sich die Schulen sehr gut ein solches Betreuungssystem vorstellen können. Eine Schulleiterin hat
an ihrer vorherigen Schule bereits Erfahrung mit der Betreuung durch das Schul-Support-Team
gesammelt.
Dementsprechend wurden in den vergangenen Monaten Gespräche mit der kdvz und einigen anderen Kommunen des Kreises Euskirchen geführt, um eine ähnliche Kooperation wie im Kreis Düren auch im Kreis Euskirchen ins Leben zu rufen. Zwischenzeitlich gibt es hierfür auch mehrere
Interessenten, die sich eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Schul-Supports vorstellen können.
Um auch den politischen Vertretern der Gemeinde Weilerswist die Idee des gemeinsamen SchulSupport zu erläutern, hat am 16.10.2018 ein Referenzbesuch bei der Gemeinde Kreuzau stattgefunden. Die Gemeinde Kreuzau ist von der Einwohnerzahl fast ebenso groß wie Weilerswist und
verfügt ebenfalls über vier Grundschulen. Ferner über ein Gymnasium und eine Sekundarschule.
Bei diesem Referenzbesuch haben die am Schul-Support beteiligen Kommunen Jülich und Kreuzau über ihre Erfahrungen aus diesem interkommunalen Projekt berichtet. Als Fazit wurde dargestellt, dass alle Schulen mit ihrer Betreuung sehr zufrieden sind und für die Schulträger eine deutliche Entlastung in diesem Bereich eingetreten ist.
Von den Fraktionen haben an diesem Referenzbesuch Frau Nitsche, Herr Dederich, Herr Paul
Nußbaum und Herr Schäfer teilgenommen.
Um den bekannten Herausforderungen in der IT-Landschaft der gemeindlichen Schulen entgegenzutreten schlägt die Verwaltung vor, die mit dem Programm „Gute Schule 2020“ beschlossenen
Maßnahmen weiter umzusetzen. Bei der Beschaffung von IT-Komponenten soll diese möglichst
mit dem Schul-Support der kdvz abgestimmt werden, damit sie später in das bereits vorhandene
Schul-Support-Konzept passt. Mit der kdvz und den interessierten Kommunen aus dem Kreis Euskirchen werden die Gespräche hinsichtlich einer interkommunalen Kooperation nach dem Muster
der Kommunen des Kreises Düren fortgeführt.
Nach den Erfahrungen der Schulen und Kommunen des Kreises Düren wird sich die Qualität der
Informationstechnologie und deren Betreuung durch die interkommunale Zusammenarbeit spürbar
verbessern.
Zu den im A_48/2018 aufgeführten Antrag auf Installation von jeweils zwei weiteren PCArbeitsplätzen zur Unterrichtsvorbereitung sei auf die gemeinsame Stellungnahme des Arbeitskreises der kommunalen Spitzenverbände vom 04.05.2018 verwiesen. Hierin führen der Städtetag
NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW deutlich aus, dass es
nicht Aufgabe der Schulträger ist, dem Lehrpersonal eine IT-Ausstattung für die dienstliche Nut-
IT-Ausstattung Grundschule Vernich
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zung zur Verfügung zu stellen. Das ergibt sich bereits aus § 79 des Schulgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen. Hierin ist geregelt, dass die Schulträger verpflichtet sind, lediglich die für
einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und
Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Notwendiges Personal und eine am allgemeinen
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung ist ausschließlich für
die Schulverwaltung zur Verfügung zu stellen.
53919 Weilerswist, den 31.10.2018
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)