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Beschlussvorlage (Ehemalige Trafostationen in Frohngau und Tondorf)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
07.11.18, 09:02
Aktualisiert
07.11.18, 09:02
Beschlussvorlage (Ehemalige Trafostationen in Frohngau und Tondorf) Beschlussvorlage (Ehemalige Trafostationen in Frohngau und Tondorf)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kr Vorlage 1041 /X.L. Datum: 06.11.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ehemalige Trafostationen in Frohngau und Tondorf Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den beabsichtigten Abriss der Turmstationen in Tondorf und Frohngau durch die Kreis-Energie-Versorgung Schleiden zustimmend zur Kenntnis und beschließt weiterhin, mit der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden Verhandlungen hinsichtlich der Übernahme der jeweiligen Grundstücksflächen ins Gemeindeeigentum zu führen. Begründung: Im Jahre 2016/2017 wurden in der Ortslage Tondorf Netzbaumaßnahmen im Bereich der Kirche durch die Kreis-Energie-Versorgung Schleiden durchgeführt. Im Zuge dessen wurde die vorhandene Turmstation Lambertusstraße von allen zur Stromversorgung dienenden Betriebsmittel entkernt. Gleiches gilt für die vorhandene Turmstation im Bereich der Helterstraße in Frohngau, angrenzend an das Friedhofsgelände. Der Standort der jeweiligen Stationen ist in den beigefügten Lageplanauszügen dargestellt. Aufgrund dessen ist die Kreis-Energie-Versorgung an die Gemeinde herangetreten mit dem Hinweis, dass beabsichtigt sei, den jeweiligen Turm abreißen und die Grundstücksflächen der Gemeinde zum Kauf anzubieten. Im Rahmen der Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten für die Ortslagen Tondorf und Frohngau wurde der beabsichtigte Abriss der jeweiligen Türme im Rahmen von Ortsbegehungen sowie Bürgerversammlungen mit den Ortsvereinen bzw. der Dorfbevölkerung thematisiert, um in Erfahrung zu bringen, ob eine anderweitige Nutzung der Anlagen gewünscht wird. Hierbei wurde sowohl für die Ortslage Tondorf wie auch Frohngau geäußert, dass keine Weiterverwendung der Turmstationen gesehen werde und somit ein Abriss befürwortet wird. Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, dem beabsichtigten Abriss der Turmstationen durch die Kreis-Energie-Versorgung Schleiden zuzustimmen und gleichzeitig mit der Kreis-Energie-Versorgung Verhandlungen zu führen mit dem Ziele, dass die Kleinparzellen ins Eigentum der Gemeinde übernommen werden können. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister