Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Heimatförderung NRW Hier: Geologischer Landschaftspark und Klosterpfad Kalkeifel)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
238 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
07.11.18, 09:02
Aktualisiert
07.11.18, 09:02
Beschlussvorlage (Heimatförderung NRW
Hier: Geologischer Landschaftspark und Klosterpfad Kalkeifel) Beschlussvorlage (Heimatförderung NRW
Hier: Geologischer Landschaftspark und Klosterpfad Kalkeifel) Beschlussvorlage (Heimatförderung NRW
Hier: Geologischer Landschaftspark und Klosterpfad Kalkeifel) Beschlussvorlage (Heimatförderung NRW
Hier: Geologischer Landschaftspark und Klosterpfad Kalkeifel)

öffnen download melden Dateigröße: 238 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – AM/Cr Vorlage 1047 /X.L. Datum: 06.11.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Heimatförderung NRW Hier: Geologischer Landschaftspark und Klosterpfad Kalkeifel Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittelveranschlagung Haushalt 2019 Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, für die Realisierung eines Geologischen Landschaftsparks und eines Klosterpfades Kalkeifel Förderanträge im Rahmen der Heimatförderung NRW (Heimatzeugnis) vorzubereiten. Die hierfür notwendigen Planungsaufträge sind auf der Grundlage der HOAI zu vergeben. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind zudem entsprechende Mittel im Haushalt 2019ff zu veranschlagen. Begründung: In der vergangenen Sitzungsphase wurde umfangreich über das neue Heimatförderprogramm NRW informiert (siehe Vorlage 1013). Des Weiteren hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum neuen Landesförderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. – Wir fördern, was Menschen verbindet.“ zur Kenntnis. Weiterhin wird der Beschluss gefasst, Private, Vereine und außergemeindliche Institutionen bei der Antragsstellung zu unterstützen. Darüber hinaus sind auf der Grundlage der bestehenden Entwicklungskonzepte im Rahmen Städtebau und im Rahmen der integrierten ländliche Entwicklung Fördermöglichkeiten über das neue Förderprogramm weitergehend zu analysieren und danach konkrete Vorschläge in die Haushaltsplanung 2019 einzubringen. Vor diesem Hintergrund wurden in der Zwischenzeit Konzeptionen für die Realisierung eines Geologischen Landschaftsparks und eine Klosterpfades Kalkeifel erarbeitet. 1. Geologischer Landschaftspark Ein Geologischer Landschaftspark in Nettersheim soll die Vielfalt der Geowissenschaften veranschaulichen und den Besucher für die Welt unter unseren Füßen begeistern. Wissenschaft, Natur, Wirtschaft und die Entwicklung des Menschen spiegeln sich in den geologischen und klimatischen Entwicklungen auf unserem Planeten wieder. Die Möglichkeit, mit Hilfe von Ereignissen, die Tausende oder Millionen von Jahren in der Vergangenheit liegen, Rückschlüsse und Prognosen für die Gegenwart und die Zukunft zu ziehen, ist faszinierend und kommt im normalen Schuluntericht und im Alltag oft zu kurz. Zumal die Geologie indirekt einen wichtigen Beitrag zur Besiedelung unserer Heimat beigetragen hat. Das in Nettersheim wohl am besten bekannte Beispiel für die Nutzung der Geologie ist das Kalk- und Dolomitgestein der Sötenicher Kalkmulde. So fließt durch diese Gesteine das bekannte harte Eifelwasser, welches schon von den Römern der Colonia Claudia Ara Agripinensium (dem heutigen Köln) genutzt wurde, so dass eine Wasserleitung hier in Nettersheim ihren Anfang nahm. Eine direkte Verknüpfung von Geologie und Archäologie ist offensichtlich, so dass bei der Errichtung auf exisitierende Ausstellungslandschaften und Wege zurückgegriffen werden kann. Und auch die Verteilung von land- und forstwirtschaftlich genutzten 3 Flächen hängt direkt mit dem Boden und den darunter vorkommenden Gesteinen zusammen, so dass auch die Biologie und die Ökologie eng mit der Geologie verknüpft sind. Der Geologische Landschaftspark soll wie der Archäologische Landschaftspark (ALP) südlich von Nettersheim liegen. Nach derzeitiger Konzeption führt ein Rundweg vom Naturzentrum und über das Haus der Fossilien am Wohnmobilhafen vorbei in den ALP. Am Steinbruch Steinrütsch vorbei führt er über die Taverne und die Kalkbrennöfen zurück ins Naturzentrum. Als kleine Schleife erlaubt der Fossilienacker das Sammeln heimischer Fossilien. Zusätzlich sind Exkurse in Form einzelner Punkte im gesamten Gemeindegebiet angedacht. Die beiden zentralen Anlaufstellen sind das Naturzentrum und das Haus der Fossilien. Dort sollen die exisitierenden Austellungen ergänzt und modernisiert werden. Auch die Kalköfen werden eine wichtige Rolle einnehmen. Das in der Renovierung befindliche Kloster kann ebenfalls als Veranstaltungsort eingebunden werden. Im Ort selber bieten sich Möglichkeiten für die Errichtung eines Gesteinsgarten, der verschiedenste lokale und überregionale Gesteine zeigt. Bei der Konzeption wirken neben wissenschaftlichen Mitarbeitern der Gemeinde auch Dozenten des Steinmann Institut der Universität Bonn mit. Bei einer Verwirklichen bieten sich hier die Möglichkeiten für Kooperationen. Der Geologische Landschaftspark komplettiert die Schwerpunkte der Eifelgemeinde Nettersheim und verzahnt sich eng mit den exisiterenden Angeboten der Biologie und der Archäologie. Er dient der weiteren Identifikation mit unserer Heimat. Ein solcher Park würde außerdem eine Erweiterung des Veranstaltungskalenders mit geologisch orientierten Exkursionen, Spaziergängen oder Aktivprogrammen und somit eine positive wirtschaftliche Entwicklung ermöglichen. Auch (Übernachtungs-) Gewerbe und Gastronomie profitieren von einer möglichen Konzeption. 2. Klosterpfad Kalkeifel Der Klosterpfad soll das Kloster Steinfeld mit dem ehemaligem Kloster und dem Naturzentrum in Nettersheim verbinden. Ein etwa 20 Kilometer Rundweg entlang bestehender Wanderwege und des Eifelsteigs auf Gebiet der Gemeinden Nettersheim und Kall führt durch die Schönheit unserer Heimat. Von Steinfeld über Urft folgt man dem Eifelsteig nach Nettersheim. Von dort geht es über Marmagen und den Eifelblick wieder nach Steinfeld. Über Berge und durch Bachtäler, entlang von Weiden und Wiesen erlaubt dieser Rundweg Erholung und Entspannung. Neben einem Rundweg für Wanderer sind auch spezielle Routen für Fahrradfahrer und kleine Reisebüschen geplant. Alle Interessensgruppen, auch Menschen mit Handicap, sollen die Eifel genießen und sich mit ihr identifizieren können. Auf dem Weg geben Infopunkte und Tafeln Einblicke in die Säulen unserer Heimat: die Geschichte der Eifel und des Klosters Steinfeld sowie die Kulturlandschaft mit seinen geologischen Schätzen und biologischen Vielfalt. Heimat wird erlebbar. Der Klosterpfad ist ein auf zwei Tage konzipierter Rundweg, wobei entweder im Kloster Steinfeld oder in Einrichtungen in Nettersheim übernachtet werden kann. Somit profitiert neben der Gemeinde auch die Gastronomie in Nettersheim und Marmagen. 4 Für beide Vorhaben bietet sich eine Förderantragsstellung im Rahmen des Heimatzeugnisses an. Das Heimatzeugnis ist die fünfte Säule des neuen Heimatförderngsprogramms NRW. Bezugspunkte lokaler Identifikation sind häufig die lokale und regionale Geschichte oder besondere und prägende Bauwerke, Gebäude oder entsprechende Orte in der freien Natur. Die Landesregierung möchte diejenigen mit dem Heimatzeugnis unterstützen, die sich für solche Orte und Bauwerke „Zeugen ihrer Heimat“ kümmern und die die dazugehörige Geschichte oder Traditionen in zeitgemäßer und interessanter Form ausarbeiten bzw. präsentieren. Antragsberechtigt sind Private (Fördersatz = 90%) und Kommunen (Fördersatz = 80%). Für Vorhaben, die über das Heimatzeugnis gefördert werden können, beträgt das Projektvolumen mindestens 100.000 Euro. Förderungen sind über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren möglich. Für die Antragstellung werden eine Entwurfsplanung und eine Kostenberechnung benötigt, so dass hierzu entsprechende Planungsaufträge auf der Grundlage der HOAI zu vergeben sind. Die Planerleistungen können schon vor Bewilligung förderunschädlich beauftragt/erbracht und bei einer späteren Förderung entsprechend geltend gemacht werden. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind – wie bereits im Rahmen der Haushaltskommission besprochen – im Haushalt 2019ff entsprechende Mittel zu veranschlagen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister