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Beschlussvorlage (Änderung Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
155 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
07.11.18, 09:02
Aktualisiert
07.11.18, 09:02
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III -L/Kr Vorlage 1056 /X.L. Datum: 06.11.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung Straßenbenennung Baugebiet G14 in Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, den Beschluss des Rates vom 04.07.2017 – Punkt 18: Straßenbenennung Baugebiet G 14 in Nettersheim und F 7 in Marmagen (Vorlage 716) bezüglich Ziffer 1 aufzuheben. Weiterhin beschließt der Rat, im neuen Baugebiet G 14 folgende Straßenbenennung entsprechend dem beigefügten Planauszug vorzunehmen: a) Auf Graben b) Zur Brotkiste Begründung: In der Sitzung des Rates vom 04.07.2017 (siehe Vorlage 716) wurde unter Ziffer 1 beschlossen, im neuen Baugebiet G 14 folgende Straßenbenennungen vorzunehmen: a. Zur Klosterquelle b. In den sechs Morgen c. Zur Brotkiste Bei der vorgenannten Straßenbenennung war vorgesehen, dass der bereits vorhandene Straßenverlauf „In den sechs Morgen“ und „Zur Klosterquelle“ in das neue Baugebiet fortgeführt werden soll. Nachdem zwischenzeitlich auf Wunsch der Anlieger das bestehende Baugebiet Zur Klosterquelle/Hasenweg/In den sechs Morgen vom neuen angrenzenden Baugebiet durch große Findlinge getrennt wurde, zeigt sich nunmehr, dass u.a. bei Materiallieferungen zur Bebauung von Grundstücken im neuen Baugebiet die Fahrzeuge durch das Navigationssystem über die Steinfelder Straße in Richtung des Baugebietes Zur Klosterquelle/Hasenweg/In den sechs Morgen geführt werden und dann aufgrund der Sperrung der Verbindungsstraßen wiederum zurückfahren müssen. Dies hat bereits zu Beschwerden von Anliegern des bestehenden Baugebietes geführt. Da davon auszugehen ist, dass im kommenden Jahr auf- 3 grund der im neuen Baugebiet vorgesehenen Bebauungen noch intensiverer Zulieferverkehr erfolgt, wird vorgeschlagen, wie im beigefügten Planauszug dargestellt, das neue Baugebiet mit dem Straßennamen „Auf Graben“ auszuweisen. Die Straßenbezeichnung für das Baugebiet „Brotkiste“ kann mit „Zur Brotkiste“ beibehalten werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister