Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
210 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
06.11.18, 13:12
Aktualisiert
06.11.18, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Pa
Vorlage 1050 /X.L.
Datum: 06.11.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.11.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
hier: 1. Fortschreibung 2018
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stellt die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes auf
der Grundlage des beigefügten Entwurfes formal fest. Bis zur Sitzung des Gemeinderates eingehende Anregungen und Bedenken sind im Rahmen eines Abwägungsprozesses in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.
Begründung:
In seiner Ratssitzung am 03.07.2018 wurde mit Vorlage 957 im Rahmen der
Entwicklung der Gemeindefeuerwehr die Vorgehensweise zur Erstellung der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beschrieben. Der Gemeinderat fasste
folgenden Beschluss: „Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ist unter
Berücksichtigung der im Beteiligungsprozess ergangenen Anregungen etc. zu
erstellen und bis Ende des Jahres zur Beschlussfassung vorzulegen.“
In der Anlage beigefügt ist der inzwischen erarbeitete Entwurf zur 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes, Aufbau und Form entsprechen dem bisher
gültigen Brandschutzbedarfsplan. Die seinerzeit von der Fachbehörde und auch
von den Löschgruppen vorgetragenen Anregungen und Hinweise sind im Entwurf
berücksichtigt worden.
Die Erstellung des Entwurfes erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Leitung
der Gemeindefeuerwehr.
Mitte September 2018 wurde dem Kreisbrandmeister als zuständiger Fachbehörde der Entwurf zur 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zur Stellungnahme vorgelegt, diese ist zeitnah zu erwarten.
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wird der Entwurf zur 1. Fortschreibung
des Brandschutzbedarfsplanes ebenfalls den Löschgruppen und der Wehrleitung
zugeleitet, damit haben diese die Gelegenheit vor der endgültigen Beschlussfassung im Gemeinderat Anregungen und Hinweise vorzutragen, eine Erörterung mit
den Führungskräften der Feuerwehr im Rahmen einer Brandmeisterdienstbesprechung ist bereits terminiert.
Unabhängig von der Vorlage der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
hat der Rat in seiner Sitzung am 20.03.2018 (Vorlage 763) beschlossen, das vorgestellte Fahrzeugkonzept auf Empfehlung der Fachbehörde in Umsetzung zu
bringen. Damit wird ein wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes bereits realisiert, auf die Vorlage 1049 wird hierzu verwiesen.
3
Es ist davon auszugehen, dass die Stellungnahme des Kreisbrandmeisters in Kürze eingeht. Sollten die Fachbehörde oder weitere im Prozess beteiligte Stellen
Anregungen und Hinweise zum Entwurf geben, werden diese im Rahmen eines
Abwägungsprozesses in die Entscheidungsfindung zur Beschlussfassung im Gemeinderat einbezogen.
gez. Pracht
___________________
Bürgermeister