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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim hier: 1. Fortschreibung 2018)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
210 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
06.11.18, 13:12
Aktualisiert
06.11.18, 13:12
Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
hier: 1. Fortschreibung 2018) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Pa Vorlage 1050 /X.L. Datum: 06.11.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim hier: 1. Fortschreibung 2018 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stellt die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes formal fest. Bis zur Sitzung des Gemeinderates eingehende Anregungen und Bedenken sind im Rahmen eines Abwägungsprozesses in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Begründung: In seiner Ratssitzung am 03.07.2018 wurde mit Vorlage 957 im Rahmen der Entwicklung der Gemeindefeuerwehr die Vorgehensweise zur Erstellung der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes beschrieben. Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss: „Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ist unter Berücksichtigung der im Beteiligungsprozess ergangenen Anregungen etc. zu erstellen und bis Ende des Jahres zur Beschlussfassung vorzulegen.“ In der Anlage beigefügt ist der inzwischen erarbeitete Entwurf zur 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes, Aufbau und Form entsprechen dem bisher gültigen Brandschutzbedarfsplan. Die seinerzeit von der Fachbehörde und auch von den Löschgruppen vorgetragenen Anregungen und Hinweise sind im Entwurf berücksichtigt worden. Die Erstellung des Entwurfes erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Leitung der Gemeindefeuerwehr. Mitte September 2018 wurde dem Kreisbrandmeister als zuständiger Fachbehörde der Entwurf zur 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zur Stellungnahme vorgelegt, diese ist zeitnah zu erwarten. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses wird der Entwurf zur 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ebenfalls den Löschgruppen und der Wehrleitung zugeleitet, damit haben diese die Gelegenheit vor der endgültigen Beschlussfassung im Gemeinderat Anregungen und Hinweise vorzutragen, eine Erörterung mit den Führungskräften der Feuerwehr im Rahmen einer Brandmeisterdienstbesprechung ist bereits terminiert. Unabhängig von der Vorlage der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes hat der Rat in seiner Sitzung am 20.03.2018 (Vorlage 763) beschlossen, das vorgestellte Fahrzeugkonzept auf Empfehlung der Fachbehörde in Umsetzung zu bringen. Damit wird ein wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes bereits realisiert, auf die Vorlage 1049 wird hierzu verwiesen. 3 Es ist davon auszugehen, dass die Stellungnahme des Kreisbrandmeisters in Kürze eingeht. Sollten die Fachbehörde oder weitere im Prozess beteiligte Stellen Anregungen und Hinweise zum Entwurf geben, werden diese im Rahmen eines Abwägungsprozesses in die Entscheidungsfindung zur Beschlussfassung im Gemeinderat einbezogen. gez. Pracht ___________________ Bürgermeister