Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
06.11.18, 13:02
Aktualisiert
06.11.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 1045 /X.L.
Datum: 06.11.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.11.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sanierung Rinne Waschplatz Bauhof
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittelveranschlagung Haushalt 2019
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Auffangrinne des Waschplatzes im Bauhof der
Gemeinde Nettersheim zu sanieren. Die hierfür notwendige Auftragsvergabe ist
im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an den Billigstbietenden zu vergeben.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushalt 2019 entsprechende Mittel
zu veranschlagen.
Begründung:
Im Bauhof der Gemeinde Nettersheim (Auf Helwen 10, Zingsheim) befindet sich
unmittelbar vor der Kfz-Werkstatt ein Waschplatz. Dieser wird für die Pflege der
Fahrzeuge/Maschinen/Geräte benötigt.
Wasser, Schmutz und Ölrückstände werden in einer mittig liegenden Rinne aufgefangen. Sie ist durch einen Überlauf mit einem Ölabscheider verbunden.
Die Wanne der Rinne besteht aus Spezialbeton. Darüber hinaus ist sie mit einem
Gitterrost abgedeckt.
In Richtung Kfz-Werkstatt sind das Gitterrost und der Rahmen mittlerweile abgesackt.
Aus diesem Grund ist eine Sanierung der Rinne des Waschplatzes erforderlich.
Hierbei ist auch vorgesehen, undichte Fugen und Risse in der Betonplatte des
Waschplatzes wieder abzudichten.
Hierfür ist der Einsatz einer Fachfirma erforderlich (Einsatz von Spezialmörtel
etc.). Nach Durchführung der Sanierungsarbeiten ist eine Dichtigkeitsprüfung
vorzunehmen und entsprechend zu dokumentieren.
Die notwendige Auftragsvergabe ist daher im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an den Billigstbietenden zu vergeben.
3
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushalt 2019 – wie bereits im Rahmen der Haushaltskommission besprochen - entsprechende Mittel zu veranschlagen. Der Gesamtaufwand für die Sanierungsmaßnahme wird sich nach derzeitigem Stand auf rund 10.000,00 Euro belaufen.
gez. Pracht
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Bürgermeister