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Beschlussvorlage (Sanierung Rinne Waschplatz Bauhof)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
144 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
06.11.18, 13:02
Aktualisiert
06.11.18, 13:02
Beschlussvorlage (Sanierung Rinne Waschplatz Bauhof) Beschlussvorlage (Sanierung Rinne Waschplatz Bauhof) Beschlussvorlage (Sanierung Rinne Waschplatz Bauhof)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 1045 /X.L. Datum: 06.11.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sanierung Rinne Waschplatz Bauhof Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittelveranschlagung Haushalt 2019 Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Auffangrinne des Waschplatzes im Bauhof der Gemeinde Nettersheim zu sanieren. Die hierfür notwendige Auftragsvergabe ist im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an den Billigstbietenden zu vergeben. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushalt 2019 entsprechende Mittel zu veranschlagen. Begründung: Im Bauhof der Gemeinde Nettersheim (Auf Helwen 10, Zingsheim) befindet sich unmittelbar vor der Kfz-Werkstatt ein Waschplatz. Dieser wird für die Pflege der Fahrzeuge/Maschinen/Geräte benötigt. Wasser, Schmutz und Ölrückstände werden in einer mittig liegenden Rinne aufgefangen. Sie ist durch einen Überlauf mit einem Ölabscheider verbunden. Die Wanne der Rinne besteht aus Spezialbeton. Darüber hinaus ist sie mit einem Gitterrost abgedeckt. In Richtung Kfz-Werkstatt sind das Gitterrost und der Rahmen mittlerweile abgesackt. Aus diesem Grund ist eine Sanierung der Rinne des Waschplatzes erforderlich. Hierbei ist auch vorgesehen, undichte Fugen und Risse in der Betonplatte des Waschplatzes wieder abzudichten. Hierfür ist der Einsatz einer Fachfirma erforderlich (Einsatz von Spezialmörtel etc.). Nach Durchführung der Sanierungsarbeiten ist eine Dichtigkeitsprüfung vorzunehmen und entsprechend zu dokumentieren. Die notwendige Auftragsvergabe ist daher im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an den Billigstbietenden zu vergeben. 3 Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushalt 2019 – wie bereits im Rahmen der Haushaltskommission besprochen - entsprechende Mittel zu veranschlagen. Der Gesamtaufwand für die Sanierungsmaßnahme wird sich nach derzeitigem Stand auf rund 10.000,00 Euro belaufen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister