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Beschlussvorlage (Bahnhofsumfeld Nettersheim Bahnübergang Grafschaftsgasse)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
145 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
06.11.18, 11:01
Aktualisiert
06.11.18, 11:01
Beschlussvorlage (Bahnhofsumfeld Nettersheim
Bahnübergang Grafschaftsgasse) Beschlussvorlage (Bahnhofsumfeld Nettersheim
Bahnübergang Grafschaftsgasse) Beschlussvorlage (Bahnhofsumfeld Nettersheim
Bahnübergang Grafschaftsgasse)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 1051 /X.L. Datum: 06.11.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bahnhofsumfeld Nettersheim Bahnübergang Grafschaftsgasse Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, nach Vorlage der Genehmigungsplanung die Arbeiten zur Umgestaltung des Bahnübergangs Grafschaftsgasse in Nettersheim unter Beteiligung von Fachfirmen beschränkt auszuschreiben mit dem Ziele, die Maßnahme im Jahre 2019 umzusetzen. Über die Auftragsvergabe ist ggf. per Dringlichkeitsbeschluss zu entscheiden. Begründung: Im Förderbescheid zur Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes Nettersheim ist u. a. auch die Erneuerung des Bahnübergangs Grafschaftsgasse enthalten, wobei die Kosten mit 85 % bezuschusst werden. Im Rahmen der Neugestaltung ist zum einen vorgesehen, dass die derzeitigen Halbschranken beidseitig durch Vollschranken ersetzt werden. Zum anderen wird ausgehend vom Bahnsteig 2 (Pfaffenbenden) parallel zu den Bahngleisen und im weiteren Verlauf über den Bahnübergang bis zum möglichen Anschlusspunkt im Bereich des Bahnsteiges 1 ein behindertengerechter Fußweg angelegt. Im Rahmen der Planung sind des Weiteren vor den jeweiligen Bahnübergängen entsprechende Aufstellflächen mit vorgeschriebenen Mindestfahrbahnbreiten zu berücksichtigen. Von der Grafschaftsgasse kommend ist im Kurvenbereich vor dem Bahnübergang sicherzustellen, dass ein Begegnungsverkehr PKW/LKW unter Berücksichtigung der notwendigen Schleppkurve gewährleistet ist. Beim Bahnübergang mit Vollschranke ist im Bereich des Bahnüberganges eine Gefahrenraumfreimeldeanlage zu installieren (s. Bahnübergang Bahnhofstraße), damit für den Fall, dass auf den Gleisen bei geschlossenen Schranken ein Fahrzeug steht, der Zugverkehr durch Signalübertragung gestoppt wird. Im Rahmen von Abstimmungsgesprächen mit Vertretern der Deutschen Bahn wurde in der Vergangenheit erklärt, dass derart notwendige Anlagen auf dem Markt derzeit nicht erhältlich seien. Zwischenzeitlich wurde der Gemeinde jedoch mitgeteilt, dass solche Anlagen zumindest bis Herbst 2019 wiederum zur Verfü- 3 gung gestellt werden können und der Bahnübergang Grafschaftsgasse mit der notwendigen Gefahrenraumfreimeldeanlage ausgestattet werden soll. Aufgrund dessen ist es notwendig, dass möglichst kurzfristig die Genehmigungsplanung mit den zu beteiligenden Fachstellen abgestimmt und nach entsprechender Genehmigung die notwendigen Arbeiten unter Beteiligung von Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben werden, damit die Maßnahme möglichst im Jahre 2019 zum Abschluss gebracht werden kann. Für die Maßnahme sind im Haushaltsplan 2019 entsprechende Mittel berücksichtigt. Ggf. wäre eine Auftragsvergabe aus zeitlichen Gründen per Dringlichkeitsbeschluss zu veranlassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister