Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
215 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
06.11.18, 09:01
Aktualisiert
06.11.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 1046 /X.L.
Datum: 05.11.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.11.2018
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
20.11.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim
hier: Einzelantrag 2019
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittelveranschlagung Haushalt 2019 ff.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim-Nettersheim (Städtebauförderung) für die nachstehend aufgeführten Maßnahmen einen Einzelantrag für das Programmjahr 2019 zu stellen.
Generationenplatz Zingsheim (2. Bauabschnitt)
Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung Grundschulverbund
Nettersheim – Schulstandort Zingsheim
Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung Grundschulverbund
Nettersheim – Schulstandort Marmagen
Aufwertung Umfeld Sportplatz Marmagen
Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im
Haushaltsplan 2019 ff. zu veranschlagen.
Begründung:
Durch die Testierung des Gesamtantrages im Jahre 2016 konnte für die im Interkommunalen Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim beschriebenen
Maßnahmen eine Förderkulisse im Rahmen Städtebau (Fördersatz = 50%) zunächst bis zum Jahre 2020 aufgebaut werden.
Für die Jahre 2016 und 2017 sind Einzelanträge vorgelegt worden, die zwischenzeitlich auch bewilligt wurden.
Zum Einzelantrag 2018 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.12.2017
folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 844):
Der Gemeinderat beschließt, für die in der Begründung zur Vorlage dargestellten Maßnahmen in den Orten Marmagen, Nettersheim und
Zingsheim im Rahmen der Städtebauförderung einen Einzelantrag für
das Programmjahr 2018 zu stellen. Darüber hinaus sind zur Sicherstellung der Finanzierung entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2018 ff. zu
veranschlagen.
Demnach wurden in den Einzelantrag 2018 folgende Maßnahmen aufgenommen:
Generationenplatz Zingsheim (2. Bauabschnitt)
Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung Grundschulverbund
Nettersheim – Schulstandort Zingsheim
Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung Grundschulverbund
Nettersheim – Schulstandort Marmagen
Schulzweckverband
Blankenheim-Nettersheim
–
Schulstandort
Nettersheim
Eine konkrete Beschreibung dieser Maßnahmen findet sich in der Vorlage 844.
Der Einzelantrag wurde form- und fristgerecht Ende des vergangenen Jahres
beim Fördergeber Bezirksregierung Köln eingereicht.
3
Aufgrund einer vorgenommen Priorisierung wird aber nur die Maßnahme „Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim – Schulstandort Nettersheim“ gefördert.
Zu dieser Maßnahme wurde in der Zwischenzeit der förderunschädliche vorzeitige
Maßnahmenbeginn ausgesprochen. Der Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor.
Er wird aber in Kürze erwartet.
Im Hinblick auf den Einzelantrag 2019 ist vorgesehen, die oben genannten Maßnahmen aus dem Einzelantrag 2018 wiederaufzunehmen, die aufgrund der
Priorisierung zurückgestellt wurden.
Des Weiteren ist auch noch die Aufwertung des Umfeldes am Sportplatz in
Marmagen in den Einzelantrag 2019 aufzunehmen.
Hierzu konnten in der Zwischenzeit Detailabsprachen mit der SG Sportfreunde 69
vorgenommen werden. Ziel der Maßnahme ist es, gestalterische, pflegerische
und funktionale Defizite zu beseitigen. Optimiert werden sollen dabei vor allem
die Wegeanbindungen und die Fußwegevernetzung. Des Weiteren ist die Aufenthaltsqualität durch neues Mobiliar zu verbessern.
Der Einzelantrag 2019 ist form- und fristgerecht bis Ende des Jahres beim Fördergeber Bezirksregierung Köln einzureichen.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind zudem – wie in der Haushaltskommission besprochen - entsprechende Mittelveranschlagungen im Haushalt 2019ff vorzunehmen.
gez. Pracht
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Bürgermeister